dodis.ch/43704 CONSEIL FÉDÉRAL
Procès-verbal de la séance du 21 mai 1918
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1450. Wirtschaftliches Abkommen mit Deutschland
Volkswirtschaftsdepartement. Mündlich.
Herr Bundespräsident Calonder berichtet über eine Unterredung, die er gestern mit Herrn Botschafter Dutasta gehabt hat. Die Unterredung bestätigte durchaus den Bericht der Herren Dunant2, Laur und Mosimann, so dass kein Grund mehr zu irgendeiner Beunruhigung vorliegt. Herr Botschafter Dutasta schien nicht begreifen zu können, dass Veranlassung zu einer solchen im Schosse des Bundesrates vorhanden gewesen sei. Herr Bundespräsident Calonder hat indessen den Botschafter darauf hingewiesen, dass diese Veranlassung in den Mitteilungen des Herrn Geschäftsträgers Clinchant und in dem Tone, in dem er sie vorgetragen, gelegen hätte. Herr Dutasta entschuldigte Herrn Clinchant damit, dass dieser noch jung und unerfahren sei.
Die Presse ist eingeladen worden, den Fall Clinchant nicht mehr aufzugreifen und überhaupt die Besprechungen in versöhnlichen Formen zu halten.
Herr Bundespräsident Calonder ersucht den Rat, nun materiell zu entscheiden.
Auf Grund der Beratung wird einstimmig beschlossen, den schweizerischen Unterhändlern die Ermächtigung zur Unterzeichnung des Abkommens mit Deutschland zu erteilen.
Die drei ersten Sätze der Ziffer 6 in der schweizerischen für Deutschland bestimmten Note sind zu streichen.
Die endgültige Feststellung des Textes der vorgesehenen Mitteilungen an die Presse wird auf eine Nachmittagssitzung verschoben.