dodis.ch/42550 Le Chef du Département des Affaires étrangères, A. Lachenal, au Ministre de Suisse à Paris, Ch. Lardy1
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Ihrem Berichte über die Andeutungen des Präsidenten der Republik, sowie über die Eröffnungen des Herrn Hanotaux betreffend die Wiederaufnahme der Handelsvertragsunterhandlungen mit Frankreich2, entnehmenwir, dass Herr Casimir-Perier sowohl als Herr Hanotaux die Absicht haben, solche Unterhandlungen provisorisch einzuleiten.
Nach der Meinung des Herrn Hanotaux sollten die Unterhandlungen in Bern stattfinden und sollten Sie sich im Einvernehmen mit dem Bundesrath während der Ferien mit Herrn Cramer-Frey und dem hiesigen Botschafter, Herrn Barrère, ins Einvernehmen setzen, zu welchem Zwecke letzterer die weitgehendsten Instruktionen erhalten würde. Was den Inhalt des künftigen Vertrages anbelangt, so müsste die Schweiz, wie Herr Hanotaux glaubt, alle landwirtschaftlichen Erzeugnisse, ausgenommen Käse, und ebenso alle Artikel, deren Ausfuhr nach Frankreich nicht abgenommen hat, oder welche für uns nicht von wesentlicher Bedeutung sind, beiseite lassen.
Im Aufträge des Bundesrathes teilen wir Ihnen mit, dass wir in diesen Eröffnungen nicht diejenigen Garantien zu erblicken vermögen, welche als Basis für die Wiederaufnahme der allgemeinen Handelsvertragsunterhandlungen erforderlich sind.
Wir konstatieren zunächst, dass zu diesem Zwecke in erster Linie eine Notifizierung in aller Form erfolgen müsste, wie es seinerzeit vor Eröffnung der Unterhandlungen über den gescheiterten Handelsvertrag der Fall war (s. beiliegende Noten vom 30. Januar und 12. Februar 1892).3 Sodann erachten wir dafür, dass die Unterhandlungen nicht in Bern, sondern in Paris geführt werden sollten, und dass ferner von blossen Kabinettsunterhandlungen nicht mehr die Rede sein könnte, sondern dass wir die Bestellung von Delegierten mit Vollmacht der Regierung verlangen; mit ändern Worten, es müssten die Unterhandlungen den Charakter der Öffentlichkeit und der vollen Verbindlichkeit nicht nur für einzelne Minister, sondern für die gesamte Regierung erhalten. Wir dürfen uns selbstverständlich nicht der Gefahr aussetzen, dass unsere Handelsvertragsangelegenheit zum zweiten Mal einem Minister als blossen Prätext für seinen Austritt aus der Regierung diene. Der Umstand, dass Herr Hanotaux in seiner Unterredung mit Ihnen es für nötig gefunden hat, die Eventualität seines Sturzes anzudeuten, scheint uns sein Unternehmen als auf sehr schwacher Basis beruhend zu charakterisieren, und wir haben vorderhand noch nicht das Gefühl, eine Regierung vor uns zu haben, welche – in genügender Fühlung mit der herrschenden ökonomischen Partei – den festen Willen und die nötige Zuversicht hätte, einen Handelsvertrag mit der Schweiz durchzusetzen. Unter diesen Umständen glauben wir nicht, dass den Eröffnungen der HH. Casimir Perier und Hanotaux einstweilen irgend eine praktische Folge zu geben sei, und dass jede Besprechung mit Hrn. Barrère unthunlich wäre, solange die vorstehend angedeuteten Bedingungen nicht gegeben sind.
Wir ersuchen Sie übrigens für den Fall, dass Ihre Auffassung hievon abweichen sollte, uns dieselbe, sowie das nach Ihrem Dafürhalten cinzuschlagende Verfahren näher auseinanderzusetzen.