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Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 24, doc. 177
volume linkZürich/Locarno/Genève 2012
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E1003#1994/26#12* | |
Old classification | CH-BAR E 1003(-)1994/26 5 | |
Dossier title | Beschlussprotokolle II (grün) der Sitzungen des Bundesrates, März 1968 - Dezember 1969 (1968–1969) | |
File reference archive | 4.3 |
dodis.ch/33291 BUNDESRAT
Beschlussprotokoll II der 40. Sitzung vom 5. November 19691
Beschlussprotokoll II der 40. Sitzung vom 5. November 19691
[...] 2
Strafverfahren gegen die Attentäter von Kloten 3
Herr Bundespräsident von Moos orientiert über die Situation und macht darauf aufmerksam, dass die vor kurzem noch diskutierte Möglichkeit einer Rücknahme des Verfahrens und dessen Übertragung an das Bundesstrafgericht heute praktisch unmöglich ist, da die Zürcher Behörden die Überweisung an ihr Geschworenengericht bereits vorgenommen und das Datum für den Prozess angesetzt haben. Welches aber der Entscheid des Bundesrates sei, muss dem arabischen Anwaltsverband und dem Regierungsrat des Kantons Zürich noch Bescheid gegeben werden. Herr Spühler bedauert, dass der Bundesrat nicht früher Stellung nehmen konnte, denn es steht fest, dass eine Rücknahme des Prozesses aus verschiedenen Gründen besser gewesen wäre. Jetzt ist dies aber tatsächlich schwer geworden. Immerhin sollte man noch abklären, ob nicht das Verfahren in Zürich zusammen mit der allfälligen Anrufung des Kassationshofes doch etwa gleich viel Zeit beansprucht wie das Verfahren vor dem Bundesstrafgericht allein. Herr Spühler wäre noch heute, wenn der Bundesrat dieser Auffassung ist, mit einer Rücknahme einverstanden. Für die Zukunft sollte man aber auf jeden Fall die Lehre ziehen und in all diesen Fällen, da politische und diplomatische Überlegungen eine Rolle spielen, nicht mehr die kantonale Gerichtsbarkeit beauftragen.
Herr Celio hält dafür, dass heute eine Rücknahme praktisch nicht mehr in Frage kommt. Dies wäre nur damals denkbar gewesen, als die Zürcher Behörden das Verfahren ungeschickt und schleppend einleiteten. Gleicher Auffassung sind die Herren Bonvin und Gnägi, wobei der letztere allerdings die Frage aufwirft, ob nicht selbst gegen das Verfahren in Zürich noch verzögernde Rechtsmittel möglich sind, weil wir dann eine nochmalige Verschleppung erfahren könnten. Herr Bundespräsident von Moos ist bereit, diese von Herrn Gnägi aufgeworfene Frage noch zu prüfen. In der weiteren Diskussion wird von Herrn Spühler noch die Frage aufgeworfen, wie sich die Lage im Falle der Zurücknahme und der Überweisung des Prozesses an das Bundesstrafgericht in internationaler Sicht präsentiert. Er stellt fest, dass in diesem Falle gegen eine Kaution, welche Libyen offeriert hat, auch die arabischen Häftlinge freigegeben werden könnten. Der Rat bespricht kurz auch diesen Gesichtspunkt, bleibt aber dabei, dass eine Rücknahme im jetzigen Moment ohne eine begründete Desavouierung der Zürcher Justiz nicht mehr möglich ist. Es wird beschlossen, in diesem Sinne dem arabischen Anwaltsverband und dem Regierungsrat des Kantons Zürich Bescheid zu geben. Die Bundeskanzlei wird beauftragt, diese Schreiben im Einvernehmen mit den beiden beteiligten Departementen auszuarbeiten und namens des Bundesrates abgehen zu lassen.
[...] 4
- 1
- BR-Beschlussprot. II: E1003#1994/26#12*.↩
- 2
- Für das vollständige Dokument vgl. dodis.ch/33291.↩
- 3
- Vgl. dazu DDS, Bd. 24, Dok. 130, dodis.ch/33710; das BR-Beschlussprot. II der 8. Sitzung vom 19. Februar 1969, dodis.ch/33286; das Rundschreiben von M. Gelzer an die schweizerischen Vertretungen vom 28. Februar 1969, dodis.ch/34029; die Notiz von M. Gelzer vom 28. Februar 1969, dodis.ch/33710; das BR-Prot. Nr. 527 vom 26. März 1969, dodis.ch/33973; die Notiz von M. Gelzer an W. Spühler vom 12. August 1969, dodis.ch/34021; das Schreiben von M. Gelzer an A. Kaech vom 29. Oktober 1969, dodis.ch/33977; das Telegramm Nr. 216 des Politischen Departements an das Büro des schweizerischen Beobachters bei der UNO in New York vom 3. Dezember 1969, dodis.ch/34020 und das Telegramm Nr. 228 der schweizerischen Botschaft in Beirut an das Politische Departement vom 30. Dezember 1969, dodis.ch/33883.↩
- 4
- Für das vollständige Dokument vgl. dodis.ch/33291.↩
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