Dossier CH-BAR#E2023A#2003/421#2043*


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DateNrTypeSubjectSummaryL
23.3.199260468pdfMemoRelations with the ICRC Die Bundesbehörden müssen eine Vermengung der Politik der Schweiz mit der Tätigkeit des IKRK sowie der Neutralität des Staates mit der humanitären Neutralität des IKRK vermeiden. Sie dürfen keinen...
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23.3.199260469pdfMemoRelations with the ICRC Die humanitäre Neutralität des IKRK und die aussenpolitische Neutralität der Schweiz bestehen unabhängig voneinander und unterscheiden sich in ihrem Inhalt, ihrer Rechtsgrundlage und ihrer...
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