Dossier CH-BAR#E5001G#1992/72#853*


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DatumNr.TypThemaZusammenfassungS
15.2.197850335pdfBundesratsprotokollKriegsmaterialexport Einzelne Hand- und Faustfeuerwaffen dürfen auch in Länder geliefert werden, die für schweres Kriegsmaterial gesperrt sind. Dies jedoch ausschliesslich zu Privat- und Sportzwecken, etwa um Tradition,...
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