Dossier CH-BAR#E2010A#1996/397#899*


Vorhandene Dokumente (4 Datensätze gefunden)
DatumNr.TypThemaZusammenfassungS
31.1.197849901pdfSchreibenOrganisationsfragen EPD/EDA Für das EPD ist es schwierig abzuschätzen, wie viel Material und wie viel Personal im Falle einer unmittelbaren Kriegsgefahr umdisponiert werden müsste.
de
10.4.197449896pdfAktennotiz / NotizSitzverlegung von Firmen im Kriegsfall Überblick über den Stand der Sitzverlegung: Die Beschlüsse aus den Jahren 1957 und 1958 sind noch gültig. Zuständig ist das Handelsregisteramt und die entsprechende Vertretung im Ausland, für die...
de
26.11.197549897pdfAktennotiz / NotizSitzverlegung von Firmen im Kriegsfall Analyse der rechtlichen Lage der Sitzverlegung Schweizer Firmen im Kriegsfall: Mit Kanada besteht ein Memorandum zur Aufhebung der Visumspflicht, aber kein Vertrag; mit Australien wurde ein Vertrag...
de
8.3.197849903pdfAktennotiz / NotizSitzverlegung von Firmen im Kriegsfall Bezüglich der Sitzverlegung Schweizer Firmen im Kriegsfall übt Kanada eine besondere Anziehungskraft aus. Da in den letzten Jahren die kanadische Gesetzgebung restriktiver geworden ist, stellt sich...
de