Dossier CH-BAR#E7113A#1989/99#280*


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DatumNr.TypThemaZusammenfassungS
12.7.197649887pdfSchreibenVerbotene Handlungen für einen fremden Staat (Art. 271–274 StGB) Die niederländische Verkaufsorganisation CSV weigert sich der europäischen Kommission Auskunft zu erteilen, u.a. weil sich die Personen nach Art. 273 StGB strafbar machen könnten. Es wäre möglich,...
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