Dossier CH-BAR#E53#1000/893#568*

ArchivesArchives fédérales suisses
Cote d'archives
CH-BAR#E53#1000/893#568*
Ancienne cote CH-BAR E 53(-)1000/893  vol.150
Titre du dossier Juristische Abklärungen des Rückkaufsrechts des Bundes und der Subventionskantone; Frage der Rechtsverhältnisse der Subventionsstaaten Italien und Deutschland; Rückkaufsbetrag und -bedingungen; Arbeiten der juristischen Sektion der Rückkaufskommission; Vorbereitungen zur Internationalen Gotthardkonferenz 1909 (1895–1909)

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DateTypeSujetRésuméL
11.10.190643007pdfCompte renduTransit et transports
Volume
Deutschland wird voraussichtlich keinen Anspruch auf Rückzahlung der Subvention erheben. Die Frage der Auslösung der Rechte an der Gotthardbahn wird in Deutschland geprüft.


de
2.11.190643008pdfLettreTransit et transports
Volume
Italien wünscht Kompensationen für die Auslösung seiner Rechte an der Gotthardbahn, insbesondere den Bau der Splügenbahn.


fr
11.2.190943094pdfNoteTransit et transports
Volume
Die Schweiz kann die Gotthardbahn nur mit Zustimmung Italiens und Deutschlands und nach Erfüllung gewisser Bedingungen zurückkaufen. Italien ist bereit, im Einverständnis mit der Schweiz diese Frage...
fr