Dossier CH-BAR#E21#1000/131#14497*


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DatumNr.TypThemaZusammenfassungS
9.1.188042149pdfSchreibenPresse und Medien
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Aufgrund der Pressefreiheit kann die Genfer Regierung die Zeitschrift «Révolté» nicht verbieten, man werde jedoch die ausländischen Mitarbeiter des Blattes überwachen.


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