Dossier CH-BAR#E2001E-01#1987/78#996*


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DatumNr.TypThemaZusammenfassungS
4.4.197339527pdfSchreibenBankgeheimnis Der Bundesanwalt stellt fest, dass über den Anwalt F. Hayoz kein Dossier besteht und legt dar, dass eine gesetzliche Pflicht zur Durchführung eines Fahndungs- und Informationsdienstes im Interesse der...
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