Dossier CH-BAR#E2001E-01#1982/58#184*


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DatumNr.TypThemaZusammenfassungS
9.10.196932514pdfSchreibenVerbotene Handlungen für einen fremden Staat (Art. 271–274 StGB) Erörterung der Frage ob ausländische Sicherheitsbeauftragte in der Schweiz Waffen tragen dürfen oder nicht.
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22.4.197135210pdfSchreibenVerbotene Handlungen für einen fremden Staat (Art. 271–274 StGB) Ausländischen Leibwächtern soll von Fall zu Fall eine schriftliche Bewilligung zum Waffentragen in der Schweiz gegeben werden. Gleichzeit soll die Bewilligung zum Waffengebrauch auf Notwehrhandlungen...
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