Dossier CH-BAR#E2001E-01#1987/78#1444*


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DatumNr.TypThemaZusammenfassungS
4.9.196832510pdfAktennotiz / NotizVerbotene Handlungen für einen fremden Staat (Art. 271–274 StGB) Die Einberufung deutscher Wehrpflichtiger durch die deutschen Konsulate in der Schweiz stellt eine unzulässige Amtshandlung einer ausländischen Behörde dar. Dies wird geduldet, da sonst die Tätigkeit...
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5.7.197235232pdfBundesratsprotokollDoppelbesteuerung Ausländische Fiskalorgane machen sich strafbar, wenn sie in der Schweiz Erhebungen durchführen. Diese Strafbarkeit wird in keinem, der von der Schweiz abgeschlossenen oder geplantem,...
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