Fehlendes Frauenstimmrecht – die aussenpolitische Komponente

Das fehlende Frauenstimmrecht war für die Schweiz auch ein Problem von aussenpolitischer Tragweite: «Durch die Berichte meiner Botschaften, durch das Lesen der ausländischen Presse, durch Gespräche mit wichtigen Besuchern weiss ich», so Friedrich Traugott Wahlen, 1961-1965 Aussenminister der Eidgenossenschaft, «in welchem Masse das Fehlen des Frauenstimmrechtes [...] dem Ansehen unseres Landes abträglich» ist.

«...währenddem jeder Dubel mitreden kann...»

Nicht nur deshalb sei er ein Anhänger des Frauenstimmrechts, äusserte sich der Bundesrat der Bauern- Gewerbe- und Bürgerpartei 1965 in seiner Antwort auf die Zuschrift einer aufgebrachten Bürgerin. Auch ganz einfach deshalb, «weil ich es nicht als recht empfinde, dass die Frauen vom Tragen der Mitverantwortung ausgeschlossen sein sollen, währenddem jeder männliche Bürger, auch wenn er nur ein Dubel ist, mit der Stimm- und Wahlkarte mitreden kann». (dodis.ch/31459)

Konsternierung im Ausland

1959 war die Einführung des Frauenstimmrechts vom Souverän verworfen worden, was das Ausland mit Konsternierung wahrnahm. Das Resultat schadete dem Ruf der Schweiz als freiheitliche Demokratie. Es verunmöglichte u. a. den Beitritt zur europäischen Menschenrechtskonvention. Am 7. Februar 1971 wurde das eidgenössische Stimm- und Wahlrecht für Frauen schliesslich angenommen. Die Schweiz war eines der letzten Länder Europas, welches seiner weiblichen Bevölkerung die vollen Rechte als Bürgerinnen zugestand.

Dokumente zum Frauenstimmrecht

Zu den aussenpolitischen Faktoren in der Diskussion um das Frauenstimmrecht können Sie z. B. folgende Dokumente als pdfs herunterladen:

  • Beschwerde einer Bürgerin über das Engagement F. T. Wahlens für das Frauenstimmrecht (dodis.ch/31467) und dessen Antwort (dodis.ch/31459);
  • Reaktionen der Medien im Ausland auf das fehlende Frauenstimmrecht, Beispiel Niederlande (dodis.ch/31464);
  • Besuch einer Delegation des Bundes Schweizerischer Frauenvereine bei Bundesrat F. T. Wahlen (dodis.ch/31470 und dodis.ch/31472).

Eine Zusammenstellung finden Sie unter dodis.ch/T881.