Informationen zur Organisation dodis.ch/R5262

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Begutachtende Kommission
Zu unterscheiden von der Expertenkommission für Auslandschweizerfragen. Aufgrund Art. 54 der Vollziehungsverordnung des Bundesbeschlusses über ausserordentliche Leistungen an Auslandschweizer am 20.6.1947 konstitutiert.
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Erwähnt in den Dokumenten (1 Datensätze gefunden)
DatumNr.TypThemaZusammenfassungS
2.9.19497106pdfBundesratsprotokollAuslandschweizer Die Zentralstelle für Auslandschweizerfragen wird ermächtigt, ein neues Regelwerk anzuwenden.
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