Einzelheiten über den Abschluss eines Vertrages zwischen der Venezolanischen Regierung und den Firmen Emeg AG und Albiswerk Zürich AG betreffend den Ausbau des Telefonnetzes.
Pubblicato in
Documenti Diplomatici Svizzeri, vol. 19, doc. 51
volume linkZürich/Locarno/Genève 2003
Dettagli… |▼▶Collocazione
Archivio | Archivio federale svizzero, Berna | |
▼ ▶ Segnatura | CH-BAR#E7110#1967/32#46171* | |
Vecchia segnatura | CH-BAR E 7110(-)1967/32 1721 | |
Titolo dossier | Ausschreibungen (1953–1953) | |
Riferimento archivio | 872.1 • Componente aggiuntiva: Venezuela |
dodis.ch/9504 Der Geschäftsträger der Schweizerischen Gesandtschaft in Caracas, W. Fuchss, an den Direktor der Handelsabteilung des Volkswirtschaftsdepartementes, J. Hotz1 WARENVERKEHR MIT VENEZUELA
Ich beehre mich Ihnen in Ergänzung meines Berichtes vom 3. März2 über den Abschluss eines Vertrages zwischen der venezolanischen Regierung und den Firmen Emeg A. G. und Albiswerk Zürich A. G. folgende vertrauliche Einzelheiten bekannt zu geben, welche Sie interessieren dürften:
Die Verhandlungen der Firma Emeg, die sich über mehr als ein Jahr erstreckten, haben verschiedene Phasen durchlaufen, bei deren Verfolgung es nicht an Intrigen fehlte. Während die Emeg A. G. zunächst beabsichtigte, mit den englischen Besitzern der heutigen Telephongesellschaft von Caracas zusammenzuarbeiten, eine englisch-schweizerische Interessengemeinschaft zu bilden und der Regierung gemeinsame Vorschläge für die Verbesserung und den Ausbau des Telephonnetzes zu unterbreiten, kam es später zu Unstimmigkeiten zwischen den Partnern. Die englische Gesellschaft glaubte die Möglichkeit zu sehen, mit Hilfe einiger venezolanischer Finanzleute ihre unabhängige Position halten und ohne Beteiligung anderer ausländischer Gruppen ein neues Abkommen mit den venezolanischen Behörden abschliessen zu können. Die Emeg A. G. zog sich daraufhin von den Engländern zurück und unternahm es, den Vertrag für die Lieferungen zugunsten der schweizerischen und deutschen Interessenten zu erlangen.
Die englische Gesellschaft lief bei dieser Veränderung der Verhandlungslage die Gefahr, gänzlich ausgeschaltet zu werden, und sie wehrte sich mit allen Mitteln dagegen. Es fehlte nicht an Demarchen des britischen Botschafters3 und seiner Mitarbeiter beim Verkehrsminister und bei anderen hohen Regierungsstellen. Wie ich höre, sind diese Vorstellungen in wenig geschickter Weise erfolgt und haben bekanntlich ihr Ziel verfehlt. Die Übertragung des Auftrages an eine neue ausländische Gruppe wird auf englischer Seite als eine empfindliche Niederlage empfunden.
Andererseits hat auch die schwedische Firma Ericsson bis zuletzt versucht, den Kontakt für sich zu erhalten. Ihre Aussichten waren nicht schlecht, da sie schon wichtige Telephoninstallationen in einigen Landesteilen Venezuelas ausgeführt hat. Trotz Versprechungen des schwedischen Gesandten4, im Falle der Übergabe des Auftrages an die Firma Ericsson für die Verleihung von Orden zu sorgen, war es nicht möglich, den schwedischen Interessenten zum Erfolg zu verhelfen.
Ich selbst habe mit Bezug auf Schritte bei den venezolanischen Behörden eine gewisse Zurückhaltung beobachtet, jedoch im letzten Stadium der Verhandlungen Gelegenheiten gefunden, dem Verkehrsminister5 persönlich darzulegen, dass bei einer Übertragung der Lieferungen an das Albiswerk Zürich mit einer ausgezeichneten technischen Ausführung gerechnet werden kann. Ich konnte dabei auf die vorbildlichen Installationen, die vom Albiswerk in der Schweiz ausgeführt worden sind, hinweisen.
Die Anstrengungen des Delegierten der Firma Emeg A. G., Herrn Robert Greif, in Venezuela haben bei Vertretern der schweizerischen Grossindustrien in Caracas eine gewisse persönliche Animosität erzeugt. Diese Haltung gegenüber dieser Firma ist wahrscheinlich auf eine allgemeine Abneigung gegenüber Mittelmännern, die überdies nicht Schweizer sind, zurückzuführen. Tatsache ist, dass die Emeg A. G., namentlich Herr Robert Greif, sehr beachtenswerte Arbeit geleistet und einen grossen Erfolg erzielt hat. Seine Zuhilfenahme seitens des Albiswerkes Zürich A. G. erklärt sich daraus, dass dieses Werk keinen gewiegten Unterhändler besitzt und allein keineswegs in der Lage gewesen wäre, die harten Verhandlungen zu einem erfolgreichen Abschluss zu führen. Vielleicht war es durch den Beizug eines Mittelsmannes auch leichter möglich, gewissen Gepflogenheiten beim Abschluss grösserer Regierungskontrakte (Zahlung von Kommissionen etc.) Rechnung zu tragen.
Diese Notizen über den Verlauf der Verhandlungen sind nur zu Ihrer Orientierung bestimmt, und ich bitte Sie daher, sie als vertraulich zu behandeln.
- 1
- Schreiben: E 7110(-)1967/ 32/1721.↩
- 2
- Vgl. das Schreiben von W. Fuchss an J. Hotz vom 3. März 1953, nicht abgedruckt (dodis.ch/9400).↩