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13.6.1953 (Saturday)
Communiqué
Communiqué (Comm)
Der Bundesrat hat entschieden, die Schweiz in den beiden Kommissionen – NNSC und NNRC – vertreten zu lassen. Der Beschluss wurde in Hinblick auf die gegenwärtige Rechtslage und angesichts der Tatsache gefasst, dass die Zusicherungen über Natur und Tragweite des Mandates der besonderen Lage der Schweiz Rechnung tragen würden.

Darin: Speditionskontrolle des Communiqués betreffend Beteiligung der Schweiz an der Koreakommission vom 13.6.1953 (Beilage).
Darin: Agenturmeldung zum Communiqué betreffend Beteiligung der Schweiz an der Koreakommission vom 13.6.1953 (Beilage).
Darin: Diverse Entwürfe des Communiqués betreffend Beteiligung der Schweiz an der Koreakommission vom 13.6.1953 (Beilage).
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