Langue: allemand
12.7.1890 (vendredi)
Lettre (L)
Den in Marokko ansässigen Schweizern wird freie Hand gelassen, unter welche Schutzmacht sie sich stellen wollen. Die Vertreter Deutschlands und der Vereinigten Staaten sind von ihren Regierungen angewiesen worden, diesbezüglichen Begehren von Schweizern zu entsprechen. Obwohl von Frankreich eine solch offizielle Zusage fehlt, übernimmt das Land in der Praxis ebenfalls zuverlässig eine Schutzfunktion für Schweizer in Marokko.
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