Sprache: Mehrsprachig
1.6.1990 (Freitag)
Reisen von Kommissionen ins Ausland
Voyages de commissions à l'étranger
Aktennotiz / Notiz (No)
Das Büro entscheidet über die Reise einer Kommission ins Ausland. Höchstens ein Drittel der Kommissionsmitglieder ist reiseberechtigt. Die Kommission wird begleitet von ihrem Sekretär oder von einem Vertreter der Parlamentsdienste. Die Entschädigung richtet sich nach den Taggeldern.
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