Language: German
6.7.1959 (Monday)
Note (N)
Künftig verzichtet Liechtenstein auf die Ausstellung von mehr als einer Exequatur für konsularische Vertretungen derselben Mission im gleichen geographischen Raum. Demzufolge kann der Leiter einer konsularischen Mission seine Befugnisse auch ohne Rücksprache mit dem Fürsten an seine Mitarbeiter delegieren.
How to cite: Copy

Repository

PDF