Language: German
17.2.1969 (Monday)
Letter (L)
Ein Beitritt des Schweizerischen Juristenvereins zur Geisteswissenschaftlichen Gesellschaft würde die bisherige Autonomie des Vereins nicht beeinträchtigen. Es herrscht die Meinung vor, dass ein Beitritt des Juristenvereins den materiellen und ideellen Interessen beider Verbände entsprechen würde.
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