Langue: allemand
8.5.1978 (lundi)
Algerien
Notice (No)
Die Schweiz hat seit 1962 nicht aufgehört, von den algerischen Behörden zu verlangen, dass die schweizerischen Eigentümer nationalisierter Güter entsprechend den allgmeinen Prinzipien des Völkerrechts entschädigt werden müssen. Seit der Angelegenheit der «Khidder-Fonds» scheint die Weiterverfolgung der letzten Demarchen nicht angezeigt.
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