Langue: allemand
17.5.1977 (mardi)
Kanada - Antidumping-Verfahren
Lettre (L)
Die Einleitung eines Antidumping-Verfahrens durch die kanadischen Behörden und die Übermittlung des Fragebogens hat über die schweizerischen Behörden zu geschehen. Zum einem damit diese im Detail informiert sind und zum anderen um einen gewissen Schutz der beteiligten Firmen (Art. 273 StGB) zu gewährleisten.
Références: Kan.842.4.AVA532.21
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