Classement thématique série 1848–1945:
III. RELATIONS ÉCONOMIQUES INTERNATIONALES
III.5. TRANSIT
Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 15, doc. 320
volume linkBern 1992
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E2001D#1000/1553#6786* | |
Old classification | CH-BAR E 2001(D)1000/1553 348 | |
Dossier title | Orientierung der schweiz. Gesandtschaften über die Regelung vom 24.3.1944 (1944–1945) | |
File reference archive | B.51.14.20.10.2 |
dodis.ch/47924 Le Chef de la Division des Affaires étrangères1 du Département politique au Ministre de Suisse à Londres, P. Ruegger, et au Ministre de Suisse à Washington, K. Bruggmann2
Im Anschluss an unser Schreiben vom 4. d.M.3 und an unser gestriges Telegramm4 betreffend den Transitverkehr Süden-Norden beehren wir uns, Sie über den derzeitigen Stand der Regelung zu orientieren.
Wir haben Ihnen bereits berichtet, dass anlässlich einer privaten Besprechung der Mitglieder der «Commission mixte» von alliierter Seite darauf hingewiesen wurde, dass die Antwort, welche wir am 30. November5 hinsichtlich der Transitregelung erteilt hatten, die Regierungen in Washington und London keineswegs befriedigen werde. Es fiel damals die Äusserung, die Schweiz möchte eine «Geste» dadurch bekunden, dass Eisen und Reis vom Verkehr Süden-Norden gänzlich ausgeschlossen werden, in welchem Fall es die Handelsattaches Amerikas und Grossbritanniens übernehmen wollten, sich in Washington und London für die Wiederaufnahme unserer Zufuhren einzusetzen.
Das Begehren um Unterbindung des Eisenverkehrs deckte sich mit unserer ohnehin bestehenden Absicht, dieses Material sukzessive vom Transit durch die Schweiz auszuschliessen. Bei der Kriegswichtigkeit, die Eisen zukommt, ist in der Tat damit zu rechnen, dass es in Oberitalien kaum mehr anders als auf dem Requisitions weg erworben wird. Auch ist die Überlegung naheliegend, dass die totale Mobilmachung in Deutschland bis etwa zum Anfang des neuen Jahres soweit fortgeschritten sei, dass dieser Rohstoff im zivilen Sektor überhaupt nicht mehr verwendet wird. Unter diesen Umständen schien es uns gegeben zu sein, das bereits auf 5000 Tonnen reduzierte Kontingent vollständig aufzuheben.
Dagegen konnten wir uns aus Erwägungen, die den Vertretern der Alliierten in verschiedenen Memoranden bekannt gegeben worden waren, von denen Sie Abschrift besitzen, nicht dazu entschliessen, das bestehende Kontingent für Getreide und Hülsenfrüchte (Reis) durch ein vollständiges Transitverbot zu ersetzen.
Anderseits aber - auch wieder von Überlegungen der Requisition ausgehend - haben wir bei dieser Gelegenheit das in der Regelung vom 24. März noch mit 100 Tonnen zugelassene Kontingent für Baumwollgewebe aufgehoben und diese Gewebe auf die Sperrliste gesetzt.
Diese neuesten, am 1. Januar 1945 in Kraft tretenden Massnahmen sind in einer Ergänzungsliste vom 20. Dezember6, die den alliierten Vertretungen übergeben wurde und wovon wir Abschrift beilegen, zusammengefasst. Nach der Bekanntgabe dieser Massnahmen hat sich ein Vertreter der amerikanischen Gesandtschaft erkundigt, ob die Transitsperre für Eisen auch für den Verkehr Norden-Süden Anwendung finde. Diese Anfrage, die wir verneinend beantwortet haben, lässt die Vermutung zu, dass die Alliierten dazu übergehen, nunmehr dem Verkehr von Deutschland nach Italien vermehrte Aufmerksamkeit zuzuwenden. Es ist deshalb vielleicht angebracht, daran zu erinnern, dass unsere einschränkenden Massnahmen für andere Waren als Kriegsmaterial und flüssige Brennstoffe den Zweck verfolgen, vorab requirierte Güter vom Transit durch die Schweiz auszuschliessen. Wie wir in unserem Aide-Mémoire an die alliierten Gesandtschaften vom 30. November ausgeführt haben, sind die Voraussetzungen für die Requisition der von Norden nach Süden beförderten Güter nicht gegeben, und wir haben daher keine Veranlassung, die Durchfuhr in dieser Richtung unter diesem massgeblichen Gesichtspunkt einzuschränken.
Die ebenfalls beigelegte Ergänzungsliste vom 16. Dezember7 bezweckt mit Wirkung ab 21. d.M. die Unterbindung der Durchfuhr von Elektroden, Karborundum und Dachpappe, die in der letzten Zeit einen beachtlichen Umfang angenommen hatte. Auch bei diesen Waren handelt es sich um kriegswichtige, der Requisition in besonderem Masse ausgesetzte Güter.
- 2
- Lettre (Copie): E 2001 (D) 3/348. Paraphe: WW.↩
- 3
- Non reproduite.↩
- 4
- Non reproduit.↩
- 5
- Cf. No 307.↩
- 6
- Non reproduite.↩
- 7
- Non reproduite. Au sujet du transit, cf. la lettre du 22 décembre 1944 du Président de la Direction générale des Douanes, R. Furrer, au Chef du Département des Finances et des Douanes, E. Nobs (E 6100 (B) 1973/141/980.Diverse) et l’exposé de E. Widmer intitulé Der Transitverkehr durch die Schweiz in den Kriegsjahren 1939/1944 (E 7800/1/150). Dans ce long rapport, les principales décisions et discussions des autorités suisses sont récapitulées. Pour des statistiques sur le trafic de transit de 1938 à 1944, cf. la notice du 8 février 1945, E 7110/1973/134/1.↩
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