Classement thématique série 1848–1945:
II. RELATIONS BILATÉRALES
II.9. ÉTATS-UNIS
II.9.2. ÉTATS-UNIS - RELATIONS ÉCONOMIQUES
Pubblicato in
Documenti Diplomatici Svizzeri, vol. 15, doc. 313
volume linkBern 1992
Dettagli… |▼▶Collocazione
Archivio | Archivio federale svizzero, Berna | |
▼ ▶ Segnatura | CH-BAR#E6100A-25#1000/1925#53* | |
Vecchia segnatura | CH-BAR E 6100(A)-25/1000/1925 18 | |
Titolo dossier | Abkommen von Washington: Verschiedenes (Dossier Nr. 2329) (1944–1959) | |
Riferimento archivio | F.02-6 |
dodis.ch/47917
Wir beehren uns, Ihnen anbei die Abschrift des soeben bei uns eingetroffenen, vom 24. November datierten zweiten Memorandums3 der schweizerischen Bankier-Delegation in den Vereinigten Staaten zuzustellen, mit der Bitte um Weiterleitung an die in Betracht kommenden Herren.
Gleichzeitig geben wir Ihnen von einem ergänzenden Bericht Kenntnis, den uns die Bankier-Delegation durch die Schweizerische Gesandtschaft in Washington telegraphisch zugehen liess4.
Die Bankier-Delegation teilt mit, dass sie dem amerikanischen Treasury Department Ihre Konventionen als Diskussionsgrundlage in allen Einzelheiten auseinandergesetzt habe, unter Hinweis auf die Anpassungsmöglichkeiten gemäss dem ersten Memorandum. Die nach eingehendem Studium des Treasury geführten Diskussionen seien am 8. Dezember abgeschlossen worden. Das Treasury sei offensichtlich von der Wirksamkeit und Zuverlässigkeit des Affidavitsystems beeindruckt. Trotzdem sei es nur dann bereit, ein solches System zu akzeptieren, wenn die Schweizerische Nationalbank oder die schweizerische Regierung bereit seien, die Verantwortlichkeit in irgendeiner Form zu übernehmen, indem z. B. die schweizerische Regierung die Erklärungen der Bankiervereinigung beglaubige. Die engültige Stellungnahme des Schatzamtes sei trotz allen Bemühungen und Gegenvorschlägen nicht umzustossen gewesen. Der Hauptgrund dazu sei zweifelsohne inner politischer Natur, da die amerikanische öffentliche Meinung, beeinflusst durch die vor allem gegen die Schweiz gerichteten Presse- und Radiomeldungen, heute mehr denn je gebieterisch verlange, dass bei der Ausscheidung des reinen Schweizerbesitzes keine Verschleierung fremden und namentlich feindlichen Vermögens ermöglicht werde. Mit Rücksicht auf die Stimmung erachte das Schatzamt eine Regelung mit der Bankiervereinigung als bloss privatem Organ zu ausgeschlossen, weil dies gegenüber dem Kongress und der öffentlichen Meinung nicht verantwortet werden könnte. Die Einschaltung der Verantwortlichkeit eines offiziellen Organs werde deshalb für unumgänglich erachtet. Dies beweise erneut, dass es sich bei dieser Art der Verantwortung nur um eine formelle und moralische Angelegenheit handeln würde, und nicht um eine Garantie mit materiellen Konsequenzen.
Die Bankier-Delegation führt weiter aus, dass ihr bereits früher erhaltener Eindruck, wonach es der amerikanischen Regierung daran liege, die schweizerischen Guthaben auszuscheiden und sobald wie möglich ohne Einschränkung freizugeben, verstärkt worden sei. Das Schatzamt werde die amerikanische Gesandtschaft in Bern über die in Washington stattgehabten Besprechungen unterrichten, und es habe durchblicken lassen, dass weitere Diskussionen eventuell in der Schweiz geführt werden könnten. Mit Rücksicht auf die endgültige Stellungnahme des Schatzamtes müsse die Bankier-Delegation ihre Diskussionen für beendet ansehen. Sie habe beschlossen, mit der nächsten Gelegenheit, wahrscheinlich per Schiff, nach der Schweiz zurückzukehren, wo das ganze Problem auf Grund ihrer Eindrücke und Erfahrungen erneut geprüft werden solle5.
- 1
- La lettre est signée par le Chef de la Section du Contentieux et des Intérêts privés à l’Etranger, R. Kohli. Cf. aussi ci-dessus No 167.↩
- 2
- Lettre (Copie): E 6100 (A) 25/2329. Paraphe: XL.↩
- 3
- E 7110/1973/135/31.Le premier mémorandum est daté du 3 novembre 1944 et résume les entretiens de la Délégation qui ont débuté le 23 octobre (E 2001 (E) 2/560).↩
- 5
- Sur ces négociations, cf. aussi le rapport de J. Straessle du 12 décembre 1944 (E 2001 (E) 1967/113/436 et E 2001 (E) 2/642).↩
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Stati Uniti d'America (USA) (Economia)