dodis.ch/47849
CONSEIL FÉDÉRAL
Procès-verbal de la séance du 3 octobre 1944
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1694. Ablösungsplan
Militärdepartement. Antrag vom 3. Oktober 1944
Am Montag, den 2. Oktober 1944 nachmittags, sprach der Oberbefehlshaber der Armee beim Chef des eidg. Militärdepartements vor und unterbreitete ihm seine Vorschläge für die in den nächsten Wochen geplanten Massnahmen für die Ablösung der bisher an der Westgrenze eingesetzten Heereseinheiten und die Bereitstellung von Truppen für den allfälligen Einsatz an der Südfront. Auf Grund der zur Verfügung gestellten Unterlagen und der mündlichen Ausführungen des Generals ergibt sich folgendes:
[...]2 Im Ganzen gesehen wird sich nach Durchführung des vorgelegten Planes eine Reduktion der Bestände von ca. 50000 Mann ergeben.
In seinem Schreiben vom 2. Oktober 19443 vertritt der General die Auffassung, dass eine absichtliche und planmässige Verletzung des schweizerischen Territoriums durch eine strategische Operation unwahrscheinlich geworden sei. Das Militärdepartement dagegen vertritt die Auffassung, dass eine solche Gefahr in letzter Zeit nicht geringer geworden ist.
Solange der Angriff der Alliierten im Flusse gehalten werden konnte, bestund keinerlei Anlass zu einer Verletzung unserer Grenzen. Mit zunehmender Versteifung des deutschen Widerstandes an der Burgunder-Pforte ist die Gefahr einer taktischen Umgehung durch den Pruntruter Zipfel in Rechnung zu stellen. Im Falle der Erstarrung der Fronten in der Burgunder Pforte oder am Rhein rückt die Möglichkeit einer strategischen Umgehung durch die schweizerische Hochebene in die Nähe, besonders dann, wenn eine strategische Umgehung der Siegfriedstellung im Norden nicht zum Erfolge führen sollte.
Somit ist eine Schwächung der Bereitschaft gegenüber dem bisherigen Zustande nicht begründet. Die Zahl der Heereseinheiten nördlich der Alpen wird allerdings nicht herabgesetzt, dagegen ist für die zwei ad hoc aufgestellten Divisionen als primäre Aufgabe ein Einsatz an der Südgrenze vorgesehen. Im Falle eines solchen Einsatzes an der Südgrenze ist allerdings dann die Bereitschaft gegenüber dem heutigen Zustande an der Nord-West-Front wesentlich vermindert. Bei einem Andauern der Lage, müsste deshalb in diesem Zeitpunkte dem Bundesrate ein Ersatz dieser ausfallenden Heereseinheiten beantragt werden.
Unter diesem Vorbehalte schliesst sich das eidg. Militärdepartement dem Antrage des Generals an. - Dementsprechend wird antragsgemäss Der Bundesrat ermächtigt den Oberbefehlshaber, den nachstehenden Ablösungsplan zu vollziehen, unter dem Vorbehalt sich notwendig ergebender Änderungen in Anpassung an die Lage. Dabei sollten die Entlassungsdaten nicht zum voraus bekannt gegeben werden.