Classement thématique série 1848–1945:
III. RELATIONS ÉCONOMIQUES INTERNATIONALES
III.1. ALLEMAGNE
III.1.2. RELATIONS FINANCIÈRES AVEC L’ALLEMAGNE
Imprimé dans
Documents Diplomatiques Suisses, vol. 15, doc. 221
volume linkBern 1992
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Archives | Archives fédérales suisses, Berne | |
▼ ▶ Cote d'archives | CH-BAR#E2001E#1000/1572#23* | |
Ancienne cote | CH-BAR E 2001(E)1000/1572 8 | |
Titre du dossier | Gold (Hortung, Transport und dergleichen) (1940–1945) | |
Référence archives | C.41.133 |
dodis.ch/47825
Mit Schreiben vom 25. August a.c. haben Sie uns ein Aide-mémoire der amerikanischen Gesandtschaft in der Schweiz betreffend den Erwerb von Gold aus den Achsenländern zur Kenntnis gebracht3. Wir gestatten uns, zu den in diesem Memorandum vertretenen amerikanischen Forderungen wie folgt Stellung zu nehmen.
1. Vorerst ist darauf hinzuweisen, dass die deutschen Goldzessionen an die Schweiz in den letzten Monaten stark zurückgegangen sind. Seit Beginn dieses Jahres hat die Schweizerische Nationalbank von der deutschen Reichsbank Gold im Betrage von insgesamt 160 Mill. Fr. entgegengenommen, wovon 107 Mill. Fr. in Goldbarren und 53 Mill. Fr. in Goldmünzen bestanden haben. Die Transaktionen haben zur Hauptsache in den ersten Monaten des Jahres stattgefunden. Ab Mitte Mai sind die deutschen Verkäufe zur Bedeutungslosigkeit herabgesunken; sie erreichten in der Folge noch rund 30 Mill. Fr., wobei zwei Drittel dieses Betrages in Markstücken zediert worden sind. Seit dem 13. Juli dieses Jahres sind überhaupt keine deutschen Goldzessionen an die Schweiz mehr erfolgt [Cf. ci-dessous No 332].
Dagegen darf in diesem Zusammenhang daran erinnert werden, dass es nur dank der Intervention der deutschen Reichsbank gelungen ist, das dem Bunde bei der Banca dTtalia in Rom als Pfand bestellte Gold im Werte von über 57 Mill. Fr. in die Schweiz zu verbringen, um es hier zur Tilgung einer italienischen Kreditschuld zu verwenden.
Die Ursachen des Rückgangs der Goldimporte aus Deutschland dürften auf die wirtschaftliche Abschnürung, die Deutschland als Folge der militärischen und politischen Entwicklung in den letzten Monaten erfahren hat, zurückzuführen sein. Durch den Verlauf der Operationen in Frankreich ist der deutsche Warenverkehr mit der iberischen Halbinsel unterbunden worden; auch der Abfall der Balkanstaaten und der Abbruch der Beziehungen mit der Türkei wirken sich in ähnlicher Richtung aus. Der Ausfall dieser Importe hat anderseits dazu geführt, dass auch der Frankenbedarf Deutschlands entsprechend zurückgegangen ist. Da wenig Aussicht dafür besteht, dass die deutschen Warenimporte aus diesen Ländern in nächster Zeit wieder einsetzen werden, ist auch kaum mit der Wiederaufnahme deutscher Goldverkäufe an die Schweiz zur Beschaffung von Schweizerfrankenguthaben für Zahlungen an Drittländer zu rechnen. Die von amerikanischer Seite erhobenen Forderungen scheinen uns daher in gewissem Sinne offene Türen einzurennen.
2. Das Aide-mémoire der amerikanischen Gesandtschaft geht von der auf alliierter Seite übrigens sehr verbreiteten Annahme aus, es hätten auf dem Wege deutscher Goldverkäufe an die Schweiz erhebliche Kapitalverschiebungen - zum Teil für Rechnung politisch belasteter Personen - stattgefunden. Unsere Beobachtungen und Wahrnehmungen deuten indessen daraufhin, dass diese Vermutung unzutreffend ist. Gemäss Art. 3 des Bundesratsbeschlusses vom 7. Dezember 1942 über die Überwachung des Handels mit Gold ist die Einund Ausfuhr von Gold4 nur mit Bewilligung der Schweizerischen Nationalbank zulässig. Ausländische Goldremittierungen nach der Schweiz können daher nicht stattfinden, ohne dass die Nationalbank davon Kenntnis erhält und sich damit einverstanden erklärt. Aus diesem Grunde ist es als ausgeschlossen zu bezeichnen, dass beispielsweise mittels deutscher Goldverkäufe an schweizerische Banken und Private erhebliche Kapitalverschiebungen vorgenommen wurden; die Nationalbank wenigstens hat auf Grund der von ihr ausgeübten Kontrolle des Goldhandels mit dem Auslande Vermögensverschiebungen von Deutschland nach der Schweiz nicht feststellen können.
Auch eine unter Umgehung der Nationalbank erfolgende Bezahlung schweizerischer Warenlieferungen in Gold kann aus den gleichen Überlegungen nicht in Betracht fallen, da der gesamte Warenverkehr mit Deutschland clearingpflichtig ist und Warenverkäufe ausserhalb des Clearings grundsätzlich nicht statthaft sind. Es verbleibt heute somit höchstens noch ein beschränkter Frankenbedarf des Reichs für Zahlungen an das Rote Kreuz, an Sanatorien, diplomatische Vertretungen usw.; doch kann es sich dabei kaum um namhafte Beträge handeln.
3. Die Schweizerische Nationalbank hat schon verschiedentlich auf die unerwünschten Folgen hingewiesen, die sich aus der fortgesetzten Aufnahme von Gold und Devisen für unsere Wirtschaft, im besonderen für den Geldmarkt und die Preisgestaltung, ergeben können. Eine Lösung des hieraus resultierenden binnenwirtschaftlichen Problems könnte nun zweifellos dadurch gefunden werden, dass ganz allgemein ein Verbot der Entgegennahme von Gold und Devisen erlassen würde. Dem Ausland wäre es alsdann nur noch auf dem Wege der in nächster Zeit vielleicht wieder leichter effektuierbaren Warenlieferungen möglich, sich Frankenguthabenzu beschaffen. Der Gedanke, durch ein Verbot der weitern Entgegennahme von Gold und Devisen der Geldschöpfung zu steuern und das Ausland zu vermehrten Importen zu veranlassen, ist indessen schon früher ventiliert worden. Wenn ihm bisher keine Folge gegeben wurde, so darum, weil die Schweiz im Zahlungsverkehr mit dem Auslande ohne Not keine zusätzlichen Erschwerungen einführen wollte; auch haben Rücksichten auf unsere Exportindustrie sowie politische Erwägungen mit eine Rolle gespielt. Die Beschränkung des Goldeinfuhrverbots auf die deutschen Importe allein aber hätte sich aus neutralitätspolitischen Überlegungen heraus nicht verantworten lassen.
Wir möchten es bei diesen Bemerkungen zu den Forderungen des amerikanischen Aide-mémoire einstweilen bewenden lassen und zusammenfassend lediglich wiederholen, dass die Angelegenheit heute unserer Auffassung nach kaum mehr von aktueller Bedeutung ist. Soweit Goldimporte aus Deutschland überhaupt noch in Frage kommen, dürften sie nur sehr beschränkten Umfang haben und überdies Zwecken dienen, an denen nachgewiesenermassen auch die Schweiz interessiert ist. Eine Entgegennahme von Fluchtgeldern würde von uns konsequent abgelehnt5.
- 2
- Lettre: E 2001 (E) 2/560.↩
- 3
- Non reproduit.↩
- 4
- RO, 1942, vol. 58, II, pp. 1127-1129. Cf. aussi E 2001 (E) 2/560 et E 6100 (B) 1972/96/ 241/37.↩
- 5
- D’entente avec la Délégation permanente aux Accords commerciaux, le DPF décide de ne pas répondre à l’AM du 24 août 1944, vu que les assurances que les autorités fédérales auraient pu donner n’auraient probablement pas été jugées satisfaisantes par les Gouvernements américain et britannique: il était notamment impossible de garantir que le trafic commercial germano-suisse se déroulerait sans appoints d’or. Les Alliés remettent le 31 janvier 1945 un nouvel AM à ce sujet, auquel le DPF répond le 28 mars 1945 que la politique de l’or de la BNS est déterminée par l’échange de lettres financier du 8 mars 1945. Cf. E 2801 /1968/84/29 et No 391.↩
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