Classement thématique série 1848–1945:
III. RELATIONS ÉCONOMIQUES INTERNATIONALES
III.1. ALLEMAGNE
III.1.1. ALLEMAGNE - RELATIONS ÉCONOMIQUES
Abgedruckt in
Diplomatische Dokumente der Schweiz, Bd. 15, Dok. 183
volume linkBern 1992
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Archiv | Schweizerisches Bundesarchiv, Bern | |
Signatur | CH-BAR#E2001E#1000/1572#92* | |
Dossiertitel | Deutschland: Wirtschaftsverhandlungen und Abkommen mit der Schweiz. u.a. Puhl - Abkommen März 1945 (1943–1945) | |
Aktenzeichen Archiv | C.43.111 • Zusatzkomponente: Deutschland |
dodis.ch/47787 Notice sur les négociations économiques germano-suisses1
Es ist heute mittag nun eine Einigung auf folgender Grundlage zustande gekommen.
1. Zu Ziffer 1 des deutschen Briefentwurfs2. Die Worte «erstmalig am 1. Oktober» werden gestrichen. Die Kündigungsfrist im Falle des Scheiterns der Verhandlungen wird von 14 auf 10 Tage herabgesetzt (letzte Zeile von Ziffer 1).
Damit haben wir praktisch die «escape clause» erreicht, die Herr Harrison in seinem Briefe vom 14. Juli3 empfahl. Der Bundesrat ist berechtigt, in irgendeinem Zeitpunkt Verhandlungen zu verlangen, sobald er «zu der Überzeugung kommt, dass die beiderseitigen Leistungen und Gegenleistungen nicht mehr in dem beim Abschluss des Vertrages angenommenen Verhältnis stehen». Als eine wesentliche deutsche Leistung im Rahmen des Vertragswerkes sind z. B. stets die Erleichterungen in der Handhabung der Gegenblockade betrachtet worden. Das wurde auch in den nun zu Ende gehenden Verhandlungen von der schweizerischen Seite immer wieder betont. Sollten sich unsere Grenzen nach dem Süden oder Westen zu wieder öffnen, so fällt der ganze Wert der deutschen Zugeständnisse auf dem Gebiete der Gegenblockade dahin und der Weg zu neuen Verhandlungen steht offen. Ebenso beim Ausbleiben wichtiger deutscher Waren.
2. Zu Ziffer 2 des deutschen Briefentwurfs. Statt die Ersetzung des Datums des 31. Oktober (wie es in der Notiz von gestern richtigerweise heissen muss) zu verlangen, hat die schweizerische Delegation folgende Einfügung beantragt:
«Sofern vor dem 15. September keine der Parteien Veranlassung nimmt, im Sinne von Ziffer 1 Verhandlungen zu beantragen, wird die schweizerische Regierung von diesem Datum an die Transfergarantie auch auf die Transferkontingente des Monats Oktober ausdehnen».
Wir haben uns also erst unmittelbar vor dem 15. September zu entscheiden, ob wir die Transfergarantie für den Oktober gewähren oder neue Verhandlungen verlangen wollen. Ebenso können wir uns bis Ende Oktober überlegen, ob wir Verhandlungen beantragen oder die Transfergarantie für November und Dezember gewähren wollen.
3. Herabsetzung von Kriegsmaterial. Die schweizerische Delegation hatte - allerdings wesentlich als taktische Forderung, um die Verkürzung der Vertragsdauer durchsetzen zu können - das unzulängliche deutsche Mineralölangebot zum Anlass genommen, um eine nochmalige wesentliche Herabsetzung der schweizerischen Ausfuhr in den Positionen Kriegsmaterial, Zünder und Munition zu verlangen. Hier hat man sich nun verständigt, dass Deutschland der Halbierung der schweizerischen Munitionsausfuhr zustimmt. Statt für 5,3 Mio Fr., wie ursprünglich vorgesehen, werden wir im II. Semester 1944 nur für 2,6 Mio Fr. Munition nach Deutschland ausführen. Dafür haben wir das Ausfuhrkontingent für Präzisionswerkzeuge und dasjenige für Holzbearbeitungsmaschinen um je 1,6 Mio Fr. erhöht. Das Kontingent für die Präzisionswerkzeuge bleibt innerhalb unserer in London akzeptieren Vorschläge, sodass wir gegenüber den Alliierten nur eine Erhöhung von 1,6 Mio Fr., die auf Holzbearbeitungsmaschinen (also einen wesentlich «zivilen» Sektor) fallen, zu rechtfertigen haben.
Auch über die ändern bisher noch offen gebliebenen Fragen (der Gegenblockade, der Transferkontingente für die besetzten Gebiete, der Kriegsschäden usw.) wurde eine Einigung erzielt.
Es werden nunmehr die Texte vorbereitet.
Die Unterzeichnung des Abkommens dürfte am Freitag oder Samstag möglich sein.
Der Presse wird eine offizielle Mitteilung im gleichen Rahmen wie beim Abschluss des Vertrages vom 24. März zugehen. Herr Direktor Hotz wird nächste Woche in einer vom Justiz- und Polizeidepartement veranstalteten Pressekonferenz weitere Aufschlüsse erteilen.