Language: German
6.3.1944 (Monday)
La Délégation économique suisse à Londres au Directeur de la Division du Commerce du Département de l’Economie publique, J. Hotz
Telegram (T)
Les Alliés posent des conditions à l’octroi par la Suisse de crédits supplémentaires au clearing germano-suisse.

Classement thématique série 1848–1945:
III. RELATIONS ÉCONOMIQUES INTERNATIONALES
III.1. ALLEMAGNE
III.1.1. ALLEMAGNE - RELATIONS ÉCONOMIQUES
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Printed in

Philippe Marguerat, Louis-Edouard Roulet (ed.)

Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 15, doc. 93

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Bern 1992

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Cover of DDS, 15

Repository

dodis.ch/47697
La Délégation économique suisse à Londres au Directeur de la Division du Commerce du Département de l’Economie publique, J. Hotz1

Nummer 214. Neue Kreditdiskussion ergab, dass Partner bereit wären, ab Februar weitere Clearingverschuldung von 20 Mio. und somit total Verschuldung von 980 Mio. hinzunehmen, unter folgenden Voraussetzungen:

a) Die Schweiz müsse formelle schriftliche Erklärung abgeben, dass ab Juli keine weitere Krediterhöhung eintrete, ohne ausdrückliche Zustimmung der Partner. Wir lehnten dieses Begehren ab, einerseits weil wir nicht wüssten, welches die Situation im Juli sein wird, und anderseits weil eine formelle Verpflichtung Schwierigkeiten bereite, schliesslich schlug Foot folgenden Ausweg vor:

«It is intention of Swiss Government that German indebtedness to Switzerland shall not be permitted to exceed 980 Mio. Swiss francs should unforeseen circumstances arise which in opinion of Swiss Government make it necessary to exceed this figure question will be considered by the three governments but in meantime Swiss Government will not authorise any excess over 980 Mio. Swiss francs.» Foot erklärte, dass dieser Vorschlag noch der Zustimmung brit. und US Regierung bedürfe. Scheitern die Diskussionen, so wären wir frei, hätten aber voraussichtlich scharfe Reaktion zu gewärtigen. Haben von Anfang an darauf hingewiesen, dass Budget unsichere Faktoren enthält und dass daher mit der Möglichkeit einer höheren als vorgesehenen Verschuldungszunahme von 30 Mio. gerechnet werden müsse. Dieser Punkt gibt zu grössten Schwierigkeiten Anlass und entfacht aufs neue das bei jeder Gelegenheit ausgedrückte Misstrauen. Partner verlangen, dass sich Schweiz verpflichtet, Clearingverschuldung von 980 Mio. nicht zu überschreiten, wobei wir davon ausgehen, dass indebtedness mit transfergarantierten Abrechnungen gleichzusetzen ist. Absoluter Plafond ist heute vielleicht tragbar nachdem gemäss Eurem 2452 Ziff. 3 in Aussicht stehende Kreditausweitung als Reserve für Relativität des Clearingbudgets dienen kann. Kohlenkredit bleibt zugestanden. Können Sie uns zu obiger entsprechend interpretierter schriftlicher Erklärung ermächtigen. Bestreben uns weiterhin Krediterhöhung von 30 Mio. und somit total Plafond von 990 Mio. zu erreichen, auf welcher Monatseinfuhr basiert Euer letztes Budget?

b) Die Stromausfuhr nach Deutschland in Kilowattstunden oder Kilowattampèrestunden soll in den einzelnen Quartalen 1944 die Ausfuhr in den entsprechenden Quartalen 1943 nicht über sehr eitten, wenn jedoch in einem Quartal die Ausfuhr grösser ist, als im entsprechenden Quartal 1943, soll im darauffolgenden Quartal ein entsprechender Ausgleich stattfinden. Wir wiesen daraufhin, dass Stromausfuhr von Witterung abhängt und letztes Jahr trocken war, man müsse daher selbst wenn grundsätzlich keine Exportsteigerung beabsichtigt wäre, diesem Faktor Rechnung tragen. Welche Erklärung können wir inbezug auf Stromausfuhr nach Deutschland abgeben? Spielt Stromeinfuhr nennenswerte Rolle?

c) Die Zahlungen für Warentransit durch Schweiz sollen gegenüber vorangehenden Jahren nicht ansteigen, wir lehnten Verknüpfung Kredit und Transitfrage ab und hoffen damit durchzukommen. Materielle Behandlung der Transitfrage wird in nächsten Tagen unausweichlich, benötigen hiezu dringend definitive Instruktionen, siehe auch unser 1943. Von Delegation.

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(Copie de réception): E 7110/1973/135/49.
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Le contenu de ce télégramme (expédié le 4 mars 1944) est le suivant: 1) Verhandlungen mit Deutschland haben auch während des dritten Provisoriums bis zum 29. Februar nicht zum Abschluss gebracht werden können. Da deutsche Delegation weitere formelle Prolongation ablehnte besteht zur Zeit rechtlich ein vertragsloser Zustand, weshalb Schweiz autonom Einzahlungspflicht stipuliert hat. Verhandlungen gehen jedoch ohne Unterbrechung weiter. 2) Haupthindernis für Abschluss bildet Gegenblockade. Schweizerische Forderungen auf diesem Gebiet veranlassen deutsche Delegation neue Instruktionen einzuholen. Einfluss der Gotthardtransitfrage auf steife Haltung deutscher Delegation bei Gegenblockade unverkennbar. 3) Was Kreditfrage betrifft so kann Prinzip des selbsttragenden Clearings unter Aufrechterhaltung des Kohlenkredits als praktisch akzeptiert betrachtet werden. Wir machen jedoch neuerdings auf Relativität des Clearingbudgets aufmerksam als Folge der Ungewissheit künftiger Importe deutscher Waren. 4) Weitere Entwicklung der Verhandlungen insbesondere in zeitlicher Beziehung ungewiss. Je nach deutscher Haltung kann Abschluss unter Umständen rasch erfolgen. Positive Antwort betreffend Lokomotiven wäre uns in den nächsten Tagen wertvoll (E 7110 1973/135/49).
3
Non reproduit.