Classement thématique série 1848–1945:
II. RELATIONS BILATÉRALES
II.9. ÉTATS-UNIS
II.9.2. ÉTATS-UNIS - RELATIONS ÉCONOMIQUES
Abgedruckt in
Diplomatische Dokumente der Schweiz, Bd. 15, Dok. 92
volume linkBern 1992
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Archiv | Schweizerisches Bundesarchiv, Bern | |
▼ ▶ Signatur | CH-BAR#E2001E#1000/1572#978* | |
Alte Signatur | CH-BAR E 2001(E)1000/1572 92 | |
Dossiertitel | Allgemeine Transferfragen (1943–1945) | |
Aktenzeichen Archiv | C.47.200 • Zusatzkomponente: Vereinigte Staaten von Amerika |
dodis.ch/47696 Le Département politique à la Direction générale de la Banque nationale1
Am 28. Februar haben wir Ihnen vom Text eines Telegramms2 der Schweizerischen Gesandtschaft in Washington Kenntnis gegeben, das u.a. die Nachricht enthielt, das Amerikanische Schatzamt sei im Prinzip bereit, gegen zukünftige Frankenzessionen freies Gold abzugeben, soweit diese das bereits eingeräumte Monatskontingent von ?› lU Millionen Franken überstiegen. Es zeigte sich damit bereit, auf ein Begehren einzutreten, das von Ihnen seit der Blockierung der schweizerischen Guthaben in den USA wiederholt geäussert wurde.
Sie haben uns in Form eines Telegrammentwurfs Ihren Vorschlag für eine Beantwortung unterbreitet. Wir haben ihm im wesentlichen entnommen, dass Sie aus währungspolitischen Gründen auch gegen freies Gold zu keinen Frankenzessionen an das Amerikanische Schatzamt mehr Hand zu bieten bereit sind, soweit sie über den Rahmen der bisherigen Konversionen blockierter Dollars hinausgehen.
Das zur Diskussion stehende Problem hat zweifellos neben der währungspolitischen auch eine eminent politische Bedeutung, der mit Rücksicht darauf, dass sich die Beziehungen zwischen unserem Lande und den USA auf finanziellem Gebiet an einem Wendepunkt zu befinden scheinen, der Vorrang gebührt. Es wird daher unerlässlich sein, dass sich der Bundesrat vor Erteilung der defi nitiven Antwort mit der Angelegenheit befasst, wobei Ihre Stellungnahme, für die wir Ihnen bestens danken, als Diskussionsgrundlage dienen wird.
Aus den oben dargelegten Gründen ist die Einberufung der Finanzdelegation des Bundesrates in Aussicht genommen. An ihr wird voraussichtlich ausser Ihnen auch die ständige Wirtschaftsdelegation des Bundesrates teilnehmen. Der für diese Besprechung in Aussicht genommene Zeitpunkt wird Ihnen so rasch als möglich zur Kenntnis gebracht werden.
- 1
- Lettre (Copie): E 2001 (E) 2/645. Paraphe: UV.↩
- 2
- Le texte de ce télégramme (reçu à Berne le 26 février à 09 h. 45) est le suivant: Nummer 152. In heutiger Besprechung Treasury über Kontrolle freien Frankenmarktes haben wir erneut auf Aussichtslosigkeit Intervention mit ungenügenden Mitteln hingewiesen und gleichzeitig unsere Geneigtheit zur Verfügungstellung weiterer Frankenbeträge gegen freies Gold ausgedrückt. Treasury warf uns erneut in scharfen Ausdrücken unsere weitgehende Kreditgewährung an Deutschland vor. Es habe gewisses Verständnis für Entgegenkommen bezüglich Warenlieferungen, die unter Druck der Verhältnisse unvermeidlich waren, dagegen hätte es erwartet, dass wir von uns aus und freiwillig grösseres Entgegenkommen auf finanziellem Gebiet gegenüber USA bekunden. Dies umsomehr als keine Gegenmassnahmen von dritter Seite zu befürchten waren. Trotz unserer wiederholten Widerlegungen zeigt sich Treasury unserer Anschauung unzugänglich. Unsere weitere Politik wird dieser Einstellung wohl oder übel Rechnung zu tragen haben. Im Anschluss an diese Aussprache erklärte sich Treasury im Prinzip geneigt freies Gold gegen unsere zukünftigen Frankenzessionen abzugeben, soweit diese das bereits eingeräumte Monatskontingent von VU Millionen übersteigen. Dagegen lehnt Treasury ab, einen diesbezüglichen Vertrag nach englischem Muster abzuschliessen. Wir erblicken in dieser Konzession einen ersten Schritt zur Lösung unserer Gesamtprobleme weshalb auf unserer Seite in der Durchführung soweit als möglich Entgegenkommen zu zeigen ist. Insbesondere kann wohl kaum ein anderer Goldpreis als der offizielle von 35 Dollar pro Unze in Frage kommen. Bitten Euch uns Euer Einverständnis baldmöglich bekanntzugeben. Auch für Nationalbank von Gesandtschaft und Pfenninger (E 2001 (E) 2/645 et E 7110/ 1967/32/821 / Grossbritannien/2). La Section du Contentieux et des Intérêts privés à l’Etranger du Département politique communique ce télégramme à la Banque nationale qui propose, le 2 mars, de répondre par le télégramme suivant: Nationalbank prüft zurzeit mit zuständigen Behörden und interessierten Wirtschaftsverbänden Erhöhung Exportvolumen nach Dollarländern mit Einschluss Iran und zwar für Uhren wie für Textilien Punkt. Nach Inkrafttreten neuer bevorstehender Lösung wird Nachfrage nach freien Franken am Newyorker Markte stark zurückgehen zumal da bei erhöhten Dollarkontingenten zusätzliche Exporte hierorts nicht mehr zugelassen werden dürften Punkt. Zum Schutze unserer eigenen Valuta könnte es Nationalbank nicht verantworten die Frankenabgabe gegen Devisen in das Ermessen oder Belieben des Auslandes zu stellen Punkt. Sie muss jederzeit über Annahme oder Ablehnung eines Devisen- oder Goldangebotes frei entscheiden können Punkt. Nachdem nunmehr für die Frankenbedürfnisse der amerikanischen Regierung ein monatlicher Plafond besteht, nachdem auch andere nichtkommerzielle Dollargesuche hierorts weitherzig behandelt werden und nachdem nun für Warenausfuhr erhöhte Kontingente in Aussicht stehen, kann Nationalbank auf weitergehende Bindungen und Wünsche zurzeit nicht eintreten Punkt. Nationalbank würde es selbstverständlich sehr zu schätzen wissen, wenn Treasury in Würdigung gegenwärtiger Leistungen für alle künftigen Dollarkonversionen gleichviel welcher Provenienz frei verfügbares Gold zusichern wollte Punkt.↩