Language: German
29.12.1943 (Wednesday)
Le Délégué du Conseil fédéral aux Accords commerciaux, P. Keller, aux Légations de Suisse à Londres et Washington
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Urgence de faire comprendre aux Alliés la nécessité d’un accord économique germano-suisse.

Classement thématique série 1848–1945:
III. RELATIONS ÉCONOMIQUES INTERNATIONALES
III.2. LES ALLIÉS
III.2.1. NÉGOCIATIONS ÉCONOMIQUES AVEC LES ALLIÉS
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Printed in

Philippe Marguerat, Louis-Edouard Roulet (ed.)

Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 15, doc. 61

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Bern 1992

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Cover of DDS, 15

Repository

dodis.ch/47665
Le Délégué du Conseil fédéral aux Accords commerciaux, P. Keller, aux Légations de Suisse à Londres et Washington1

Yon Handel stop

Wir kabelten heute Washington wie folgt quote

1. Wir haben Ihnen von London aus Abschluss Teilabkommen von 19. Dezember2 sowie bevorstehende Rückkehr Rieflers nach USA gemeldet stop Riefler besitzt schweizerische Erklärung über künftige Kreditpolitik mit folgendem Inhalt:

a) Fortführung gegenüber Deutschland des Kohlenkredits von Fr. 50.– per effektiv gelieferte Tonne Kohle im ersten Semester 1944.

b) Fortführung gegenüber Deutschland der Transfergarantie im ersten Semester maximal in ihrem bisherigen Umfang wobei die Schweiz alle Anstrengungen machen wird, zu einer Herabsetzung des jetzt garantierten Satzes zu gelangen.

c) Keine anderweitige Clearingzuschüsse oder Kredite an Deutschland oder andere Achsenstaaten im ersten Semester 1944.

2. Da Kreditfrage in erster Verhandlungsetappe infolge Fehlens der notwendigen Instruktionen an die alliierten Delegierten nicht abschliessend behandelt werden konnte andererseits Eintritt eines vertragslosen Zustandes nach dem 31. Dezember infolge Ablaufens des schweizerisch-deutschen Vertrages vom 1. Oktober 19433 unbedingt vermieden werden muss, gedenken wir zunächst mit einer Verlängerung des bisherigen Abkommens um einen Monat Zeit für die Verhandlungen über ein neues Abkommen mit Deutschland zu gewinnen. Alliierte haben in London Verständnis für diese Notwendigkeit gezeigt und werden uns dieses Vorgehen nicht zum Vorwurf machen.

3. Da eine Grundlage für eine neue Semesterverständigung mit Deutschland im Verlaufe des Januars gefunden werden muss, was sich angesichts der in London vereinbarten Exportbeschränkungen wie die bisherigen Verhandlungen bereits deutlich zeigen, äusserst schwierig gestalten wird, so ist die von den Alliierten zugesagte vordringliche Klärung der Kreditfrage auf Basis der oben zitierten schweizerischen Erklärung vom 19. Dezember für uns von entscheidender Bedeutung. Wir bitten Sie deshalb, mit Riefler und Lovitt möglichst bald nach Neujahr Fühlung zu nehmen, um von ihnen eine amerikanische Erklärung zu erreichen, dass schweizerisches Vorgehen nach Ziffer eins hiervor keine irgendwelche neue Komplikationen zur Folge haben wird. Wir glauben annehmen zu dürfen, dass dann die Erreichung einer ähnlichen Stellungnahme Foots noch vor der Wiederaufnahme der Verhandlungen in London nicht mehr allzu grosse Schwierigkeiten bereiten würde.

4. Bei ihrer Fühlungnahme mit Riefler und Lovitt wollen Sie davon ausgehen, dass unsere gegenwärtigen Besprechungen in Bern mit einer deutschen Delegation bereits wegen der Londoner Exportabreden grössten Schwierigkeiten begegnen, die nicht noch durch eine enge Stellungnahme der Alliierten zur Kreditfrage vermehrt werden sollten. Eine Zustimmung zur obigen Ziffer eins sollte Alliierten umso eher möglich sein, als Exportkontingentierung ihnen heute bereits eine Sicherheit absoluter Natur bietet, die früher gefehlt hat. Transfergarantie wird aber auch im ersten Semester 1944 für Funktionieren des Clearingsystems im Interesse des schweizerischen Exporteurs notwendig sein stop

ad Ziffer 1 lit a: Kohlenkredit ist nur Ersatz einer sonst unvermeidlich eintretenden Preiserhöhung im gleichen Ausmass. Die gegenwärtige Form des Kredits gibt Schweiz einen Anspruch auf Rückzahlung in Form künftiger Kohlenlieferungen. In Londoner Besprechungen schien Fortführung auf bisheriger Basis das Verständnis der Partner gefunden zu haben.

ad Ziffer 1 lit b: Schweiz wird aus lebhaftem Eigeninteresse alles unternehmen, um zu einer Lösung der Transfer garantie im ersten Semester 1944 zu gelangen, die dem Bund ein geringeres Risiko überbindet als die bisherige Regelung. Ohne Transfergarantie auf einer minimalen Ausfuhrbasis, die indessen keinesfalls höher sondern eher etwas niedriger als im 2. Semester 1943 liegen wird, lassen sich die bedeutenden Zahlungen aus Deutschland zugunsten der Schweiz für sog. unsichtbare Exporte, wie Zinsen, Dividenden, Versicherungen, Regiespesen und Lizenzen, die für schweizerische Volkswirtschaft von grosser Bedeutung sind, nicht aufrechterhalten. Wir müssen immer wieder daran erinnern, dass rein warenmässig Deutschland der Schweiz mehr liefert als umgekehrt. Damit wir mit Deutschland weiter verhandeln können, sollten Alliierte der Formel im Briefe Keller vom 19. Dezember für die nächsten 6 Monate zustimmen.

ad Ziffer 1 lit c: Diese Zusage wird den Alliierten sehr wertvoll sein.

5. Wir erwarten mit grösster Spannung möglichst in den ersten Januartagen die Resultate ihrer Fühlungnahme die für die Weiterführung unserer Wirtschaftsverhandlungen mit Deutschland nach Neujahr von grundlegender Wichtigkeit sein werden, unquote

6. Wir bitten Sie auch bei MEW entsprechend vorstellig zu werden4.

1
(Copie): E 7110/1973/135/49.
2
Cf. No 57. Cf. aussi E 7800/1/23.
3
Cf. No 52.
4
Sur la suite de ces négociations, cf. le télégramme de la DC à la Légation de Suisse à Londres expédié le 6 janvier 1944 (E 7110/1973/135/18) et la lettre de Hotz à Sullivan et Reagan du 7 janvier 1944 (E 7110/1976/134/61).