Classement thématique série 1848–1945:
II. RELATIONS BILATÉRALES
II.9. ÉTATS-UNIS
II.9.2. ÉTATS-UNIS - RELATIONS ÉCONOMIQUES
Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 15, doc. 56
volume linkBern 1992
more… |▼▶Repository
Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E2001E#1000/1572#967* | |
Old classification | CH-BAR E 2001(E)1000/1572 88 | |
Dossier title | Zertifizierung schweiz. Vermögenswerte in den USA (1943–1945) | |
File reference archive | C.47.150 • Additional component: Vereinigte Staaten von Amerika |
dodis.ch/47660
La Légation de Suisse à Washington au Département politique1
Treasury ist in folgender Angelegenheit an uns herangetreten:
Jüngste Entwicklung am freien Frankenmarkt zuletzt 41.50 entsprechend Schweizerparität 2.41 erweckt vom amerikanischen Standpunkt aus schwerwiegende Bedenken, da Währungskredit schädigend. Treasury ist der Ansicht, dass gegenwärtiger Kursstand vorübergehende Erscheinung und dass nach dem Krieg früheres Kursverhältnis wieder hergestellt werde. Trotz unserer Argumentierung, dass Dollarentwertung in erster Linie Ergebnis amerikanischer einschränkender Massnahmen hinsichtlich Dollarverwendung sei, besteht hier immer noch Auffassung, dass Schweiz selbst beträchtliche Schuld an Entwicklung trage. Unsere Weigerung, Gold oder gesperrte Dollars gegen Franken anzunehmen, sei Ursache für ähnliches Verhalten anderer Länder. Ausserdem habe Treasury bestimmte Angaben darüber, dass Transaktionen in der Schweiz zum freien Kurs stattgefunden hätten und dass solche Kursmeldungen schlechten Eindruck in Drittländern verstärken. Ferner wirft uns Treasury ganz besonders die faktische Yorschussleistung der Schweiz an Deutschland auf Grund Handelsvertrag vor, wobei betont wird, dass Schweden keine Clearingspitze zu Gunsten von Deutschland habe. Unsere Hinweise auf die vollständig anders gelagerten Verhältnisse unserer Beziehungen mit Deutschland werden hier nicht als vollwertig anerkannt. Treasury hat anhaltend Frankenbedarf, der bis jetzt auf verschiedenen Wegen befriedigt werden konnte. Insbesondere haben Schweden und Portugal Franken auf Basis offizieller Parität von 4.30 abgegeben, wodurch sich diese Länder die Gunst der Treasury für andere Zwecke zu verschaffen suchen. Schweiz erregt zur Zeit von allen neutralen Ländern das grösste Missfallen bei Treasury. Diese Situation birgt Gefahr in sich, dass weitere unsere Lage erschwerende Massnahmen getroffen werden könnten, falls es nicht gelingt, durch gewisse Zugeständnisse finanzieller Art herrschende Spannung zu lösen. Treasury spricht Erwartung aus, dass Schweiz bei Frankenbeschaffung grösseres Entgegenkommen als bisher zeige. Treasury beziffert seinen Bedarf für Gesandtschafts- und Konsulardienst einschliesslich ähnliche Aufwendungen anderer Länder der westlichen Hemisphäre ausgenommen Kanada und Argentinien auf Gegenwert von rund zehn Millionen Dollar und ersucht uns um Übernahme dieses Betrages gegen Franken. Treasury wäre in diesem Falle bereit, hiesigen Frankenmarkt schärferer Kontrolle zu unterstellen, Bedarf durch Lizenzbeschränkungen zu regulieren und, falls notwendig, eigene Abgaben vorzunehmen. Ferner würde Treasury im Einvernehmen mit uns Plan studieren, um Transaktionen ausserhalb offiziellen Kurses überhaupt zu verunmöglichen, in der Meinung, dass in der Schweiz entsprechende Massnahmen getroffen würden. Nach unserer Auffassung muss vor allem bestehende ungünstige Atmosphäre verbessert werden. Halten dafür, dass Gesamtproblem unserer Beziehungen zu Amerika durch umfassende Besprechungen mit State Department abgeklärt werden sollten. Bevor jedoch an diese Aussprache herangetreten werden kann, scheint es uns notwendig, schweizerischerseits Geste durch Entgegenkommen gegenüber Wünschen Treasury zu machen. Dies ganz besonders im Hinblick auf relativ bescheidenen Betrag und unsere entgegenkommendere Haltung gegenüber England. Auf diese Weise könnten wir State Department gegenüber Vorwürfe Treasury von vornherein entkräftigen. Eventuell wäre zu erwägen, ob bei prinzipieller Zusage auf Zusehen hin Vierteljahresquoten von 2.5 Millionen Dollars gewährt werden sollten. Es wäre jedoch notwendig, unsere Geste mit den beabsichtigten Zugeständnissen an England in Einklang zu bringen. Wir denken dabei nicht an Gleichstellung der Summen, sondern daran, dass eine ratenweise Zurverfügungstellung an Amerika nur dann erfolgen sollte, falls analoge Behandlung Englands beabsichtigt ist. Treasury wünscht keinesfalls Einräumung eines Frankenkredits, sondern will Franken mit Dollars oder Gold bezahlen. Dürfen Euch überlassen, London von obigem zu verständigen2.