dodis.ch/47658
Le Département politique à la Délégation économique suisse à
Londres1
Nummer 1302. Für Professor Keller.
Bern, 9. Dezember 1943, 11 h. 30
Euer 1185 Finanzabkommen2. Nach Beratung mit Direktorium Nationalbank sind wir in der Lage folgendes mitzuteilen:
1. Nationalbank kann nicht umhin nochmals hervorzuheben, dass sie nach ihrer Ansicht der Bank of England durch die Hereinnahme blockierten Goldes in Canada zumal bei Zahlung für Drittländer ausserordentlich weitgehend entgegengekommen ist. Wenn auch vom Landesinteresse aus gesehen Lockerung Warensperre und damit natürlicher Devisenabfluss willkommener gewesen wäre, so wird Goldimport doch geeignet sein, Metalldecke im Inland wieder besser mit gegenwärtigem Zahlungsmittelumlauf in Einklang zu bringen.
2. Zu Punkt 2 Eures Telegramms. Nationalbank kann sich mit vereinfachtem Abkommen einverstanden erklären und ist prinzipiell bereit Franken in nicht näher limitierten Beträgen gegen Gold zur Verfügung zu stellen, sofern für Gold in London unbeschränkte und unwiderrufliche Ausfuhrlizenzen vorliegen und ein namhafter Teil dieses Goldes tatsächlich in Lissabon zur Verfügung gestellt werden kann. Selbstverständliche Voraussetzung ist, dass auf diese Weise für England verfügbar werdende Schweizerfranken ausschliesslich für Zahlungen im englisch-schweizerischen Verkehr wie er im ursprünglichen Finanzabkommen vorgesehen worden war Verwendung finden. Schweiz muss sich damit vorsehen gegen Überschwemmung fremder Märkte mit Schweizerfranken. Nationalbank gewärtigt gerne Bekanntgabe Goldpreis loco Lissabon. Sie nimmt sodann gerne Kenntnis, dass das im Laufe dieses Jahres bereits hereingenommene Canadagold ebenfalls in das neue Abkommen einbezogen werden soll.
Bei Nationalbank besteht Bereitschaft neue Vereinbarung auf vorgeschlagener Grundlage sofort abzuschliessen. Eurem Vorschlag gemäss muss aber hieran Voraussetzung Aufrechterhaltung status quo enemy content geknüpft werden.