Language: German
1.6.1943 (Tuesday)
CONSEIL FÉDÉRAL Procès-verbal de la séance du 1 er juin 1943
Minutes of the Federal Council (PVCF)
Au mois d’avril, les Alliés ont réagi à la nouvelle que Berne allait accorder de nouveaux crédits au Reich, en décidant de refuser l’octroi de navicert même pour les produits alimentaires, dont l’importation en Suisse avait jusqu’alors été autorisée. Le Conseil fédéral considère qu’une telle situation est intenable et charge une délégation dirigée par le Ministre Sulzer de reprendre les négociations économiques à Londres.

Classement thématique série 1848–1945:
2. RELATIONS BILATÈRALES
2.10. GRANDE BRETAGNE
2.10.1. NÉGOCIATIONS ÉCONOMIQUES ET FINANCIÈRES À LONDRES

Également: Après l’octroi par la Confédération de nouveaux crédits au Reich, le Gouvernement britannique s’est vu obligé de suspendre tous les navicert et permis d’exportation pour la Suisse. Annexe de 26.5.1943
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Printed in

Antoine Fleury et a. (ed.)

Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 14, doc. 363

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Bern 1997

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dodis.ch/47549
CONSEIL FÉDÉRAL
Procès-verbal de la séance du 1er juin 19431

1026. Wiederaufnahme der Wirtschaftsverhandlungen mit Grossbritannien und USA in London

Das Volkswirtschaftsdepartement berichtet:

«Am 16. Dezember 1942 sind die seit Ende März 19422 in London geführten Wirtschaftsverhandlungen - wie es damals schien - für kurze Zeit unterbrochen worden. Der schweizerischen Delegation sollte Gelegenheit geboten werden, die in den Verhandlungen immer eindeutiger als zentrales alliiertes Begehren in Erscheinung tretende Frage des Abbaus gewisser schweizerischer Exporte nach den Achsenstaaten in Bern zu besprechen. Die Rückkehr der Londoner Delegation fiel mit dem Ablauf des schweizerisch-deutschen Wirtschaftsabkommens vom 18. Juli 19413 und den zu einer Verlängerung geführten Verhandlungen zusammen. Der schweizerische Versuch, auch nur eine teilweise Verwirklichung der alliierten Abbau-Wünsche in den Verhandlungen mit Deutschland durchzusetzen, wurde mit zu einem der Gründe für deren Scheitern und für den Eintritt des vertragslosen Zustands am 15. Januar 1943. Damit war eine Situation geschaffen, bei der an eine Rückkehr der Delegation nach London zur Fortsetzung der unterbrochenen Verhandlungen vorläufig nicht gedacht werden konnte.

Auch in London schien man für die völlig veränderte Lage der Schweiz zunächst Verständnis zu haben und die weitere Entwicklung der Dinge ruhig abwarten zu wollen. Man konnte dies umso eher tun, als nach dem Wegfall der schweizerischen Transfergarantie unsere Ausfuhren nach Deutschland infolge der Unsicherheit des Zahlungseingangs beim schweizerischen Exporteur zurückgingen. Als dann aber Anfang April 1943 im vertragslosen Zustand mit Deutschland eine gewisse Entspannung dadurch eintrat, dass beide Partner sich die restliche Erfüllung des Vertrags vom 18. Juli 1941 zusagten, da änderte sich die Haltung in London und Washington. Die von der Schweiz über ihre Verpflichtungen aus der Zusage der Auslieferung der im Rahmen des Abkommens vom 18. Juli 1941 bis zum 15. Januar 1943 durch Deutschland in der Schweiz fest erteilten Aufträge durchgeführte Enquête4 liess ein neues Ansteigen gerade der «unerwünschten» Exporte voraussehen. Die blosse Erwartung dieser Entwicklung wurde von den Alliierten bereits zum Anlass genommen, in London die Erteilung neuer Zufuhrbewilligungen selbst für jene Güter einzustellen, die in letzter Zeit immer noch regelmässig und in beträchtlichen Mengen aus Übersee nach der Schweiz gelangt waren: Brotgetreide, Fettstoffe für die menschliche Ernährung und für die Seifenindustrie, eine Reihe von Nahrungs- und Genussmitteln wie Zucker, Kakao, Kaffee, Tee, Malz für die Nährmittelindustrie, Tabak etc. Seit dem 22. April 1943 ist es nicht mehr gelungen, neue Navicerts zu erhalten. Die Gültigkeit der bereits erteilten Navicerts blieb bestehen, und dies hat es der Schweiz gestattet, in den letzten Wochen ca. 40000 Tonnen Waren hereinzunehmen, welche noch durch Navicerts gedeckt waren. Heute stehen wir vor der Tatsache des völligen Versiegens der Warenzufuhr aus Übersee und der Stillegung unserer Schiffahrt.

Dieser Zustand ist auf die Dauer unhaltbar. Wohl gestatten es uns glücklicherweise die im Lande liegenden Vorräte von unterschiedlicher Grösse, eine Zeitlang ohne neue Zufuhren durchzuhalten. Es liegt jedoch im allgemeinen Interesse unseres Landes, auch mit den Regierungen Grossbritanniens und den Vereinigten Staaten wieder ins Gespräch und wenn immer möglich zu einer vertraglichen Regelung der gegenseitigen Wirtschaftsbeziehungen zu kommen. Dies kann aber nur dann geschehen, wenn die schweizerische Delegation in London wenigstens in einem gewissen Ausmass ein schweizerisches Entgegenkommen gegenüber den alliierten Exportbeschränkungs-Begehren darlegen kann. Ob und wieweit dies möglich sein wird, hängt in erster Linie von der weitern Entwicklung der schweizerisch-deutschen Wirtschaftsverhandlungen ab.

Die Noten, welche die britische und amerikanische Regierung am 27. Mai 19435 der schweizerischen Regierung überreichen Hessen und insbesondere die den Noten beigegebenen Aide-Mémoires6 zeigen eine Beurteilung unserer wirtschaftlichen Lage, welche eine erneute eindringliche Darlegung der schweizerischen Lebensnotwendigkeiten in London wünschbar erscheinen lassen. Im Besonderen bedeutet die britisch-amerikanische Opposition gegen neue Kredite an Deutschland in irgendwelcher Form eine Verkennung der Grundlagen, auf welchen allein eine schweizerisch-deutsche Verständigung möglich sein wird. Es ist notwendig, die äussersten alliierten Bedingungen, deren Erfüllung der Schweiz die für die Ernährung und Beschäftigung ihrer Bevölkerung wichtigen Zufuhren aus Übersee erneut öffnen würden, klarer als bisher zu erkennen. Damit würde zugleich vermieden, dass die schweizerisch-deutschen Verhandlungen mit vielleicht zu weitgehenden schweizerischen Kontigentierungsbegehren belastet blieben.

Nach den im Jahre 1941 gemachten Erfahrungen und den eindringlichen Berichten der schweizerischen Gesandtschaft in London sowie auch der mündlichen Darlegungen des zur Zeit hier weilenden Herrn Minister Bruggmann müssen wir auch vermeiden, die alliierten Regierungen vor ein «fait accompli» zu stellen7. Es wird in der gegenwärtigen Lage nicht ratsam sein, zuerst mit Deutschland zu einem Abkommen zu gelangen und nachher über das Erreichte in London zu verhandeln. Ein solches Vorgehen läge auch nicht im schweizerischen Interesse; denn das gegenüber Deutschland fest Erreichte würde unter Umständen von den Alliierten nicht mit den für die Schweiz wünschbaren Gegenkonzessionen in der Form neuer Zufuhrbewilligungen honoriert werden.

Diese Überlegungen führen uns dazu, dem Bundesrat die Wiederaufnahme der Besprechungen mit den Regierungen Grossbritanniens und der Vereinigten Staaten in London durch eine kleine schweizerische Delegation zu beantragen. Der genaue Zeitpunkt der Entsendung der Delegation wäre nach Massgabe der nächsten Entwicklung der schweizerisch-deutschen Verhandlungen vom Volkswirtschaftsdepartement zu bestimmen. Der Fortgang dieser Verhandlungen wird auch erkennen lassen, welche Möglichkeiten sich in einer künftigen Verständigung mit Deutschland für die Reduktion der schweizerischen Kriegsmaterialexporte nach Deutschland ergeben und als Einleitung der Londoner Verhandlungen dienen können.

Über die Frage der Inkraftsetzung eines schweizerisch-britischen Finanzabkommens wird ein gesonderter Antrag gestellt werden.»

Auf Grund der gemachten Darlegungen wird antragsgemäss beschlossen,

die Mitte Dezember 1942 in London unterbrochenen Wirtschaftsverhandlungen mit Grossbritannien und den Vereinigten Staaten wieder aufzunehmen und dafür als Delegierte zu erkennen:

Herrn Minister Dr. Hans Sulzer, als Delegations-Chef,

Herrn Prof. P. Keller, Delegierter für Handelsverträge.

1
E 1004.1 1/434. Absent: Pilet-Golaz.
2
Cf. No 161.
3
Cf. No 78.
4
Pour les résultats de l’enquête, cf. la brochure intitulée Verkaufskontakte mit dem Ausland. Erhebungen v. 31.1.1943 (E 7110/1973/135/4).
5
En annexe au présent document nous ne reproduisons que la note britannique. (Pour la note des Etats-Unis, datée également du 26 mars, cf. E 7800/1/23).
6
Pour l’aide-mémoire britannique, cf. annexe au présent document, note 8.
7
Allusion à l’accord germano-suisse du 18 juillet 1941. Cf. No 78.