Classement thématique série 1848–1945:
2. RELATIONS BILATÈRALES
2.21. SUÈDE
Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 14, doc. 337
volume linkBern 1997
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
Archival classification | CH-BAR#E1004.1#1000/9#13861* | |
Dossier title | Beschlussprotokoll(-e) 05.04.-09.04.1943 (1943–1943) |
dodis.ch/47523
CONSEIL FÉDÉRAL
Procès-verbal de la séance du 9 avril 19431
695. Verhandlungen mit Schweden bezüglich des Warenverkehrs 1943
Procès-verbal de la séance du 9 avril 19431
Das Volkswirtschaftsdepartement berichtet folgendes:
« 1. Die vor einigen Wochen mit einer schwedischen Delegation aufgenommenen Verhandlungen sind am 1. April 19432 durch die Paraphierung einer Aktennotiz abgeschlossen worden. Nachdem die Verhandlungen gegenüber dem Vorjahre erweitert und vertieft werden mussten, erschien es als angezeigt, das Resultat schriftlich zusammenzufassen. Es handelt sich jedoch auch diesmal nicht um ein eigentliches Vertragswerk; entscheidend bleiben nach wie vor die mündlich erzielten Zugeständnisse und die für die Praxis zugesicherte wohlwollende Behandlung der gegenseitigen Wünsche.
2. Trotz den wachsenden Schwierigkeiten ist der Verkehr Schweiz-Schweden im Jahre 1942 angestiegen, wobei die Steigerung nur zu einem Teil den höheren Preisen zuzuschreiben ist. Die im April letzten Jahres getroffene Vereinbarung konnte in den wesentlichen Teilen realisiert werden. Auf verschiedenen Gebieten übertraf der Verkehr bei weitem die in der mündlichen Vereinbarung vorgesehenen Quantitäten. (z.B. Cellulose. Vorgesehen waren 40000 t, effektive Einfuhr: ca. 50 0001; Stickereien, vorgesehen waren 850 000 Fr., effektive Ausfuhr ca. 3 Mill. Fr.; Seidengewebe, vorgesehen waren 2,5 Mill. Fr.; effektive Ausfuhr 5,27 Mill. Fr.; Kunstseidengarne, vorgesehen waren 250 t, effektive Ausfuhr 345 t). Ein- und Ausfuhr haben sich in den letzten Jahren wie folgt entwickelt:
3. Im Verkehr mit Schweden ergaben sich in den letzten Monaten nicht nur vermehrte Schwierigkeiten, die direkt kriegsbedingt sind, wie Blockade und Gegenblockade. (Die Gegenblockade verunmöglichte einige für die Landesversorgung interessante Geschäfte wie den Austausch von Aceton gegen Chromalaun.) Der schweizerische Export stösst auf die ausserordentlich rigorosen Preisvorschriften, die Schweden Ende des letzten Jahres für Importwaren erlassen hat. Es bedurfte zäher Verhandlungen, um eine Basis zu finden, die es den Exporteuren erlaubt, einen wesentlichen Teil der alten Bestellungen für Textilien im Werte von über Fr. 4,5 Millionen ohne zu grossen Verlust auszuführen. Während es schliesslich gelang, für alte Bestellungen weitgehend eine Verständigung zu erzielen, war die schwedische Delegation nicht in der Lage, Zugeständnisse hinsichtlich einer Milderung der Preisvorschriften für neue Bestellungen zu machen. Immerhin sind die schweizerischen Begehren entgegengenommen worden zur Prüfung mit den zuständigen schwedischen Behörden. Es besteht kein Zweifel darüber, dass sich die schweizerische Exportindustrie auf allen Gebieten, auf denen sie in Schweden mit ändern Ländern in Konkurrenz steht oder die Waren betreffen, die nicht lebenswichtig sind, einer Anpassung an den schwedischen Preisstop nicht entschlagen kann, wenn sie nicht den Markt verlieren will. Im Verlauf des Jahres werden diese Preisfragen immer wieder zu Unterhandlungen mit den schwedischen Behörden führen, dies umsomehr, als auf manchem Gebiet, wie z. B. Stickereien, die Festlegung von Höchstpreisen mit Rücksicht auf die Mannigfaltigkeit der Artikel unmöglich
4. Schwedischerseits ist wiederholt darauf hingewiesen worden, dass die Lieferungen, die Schweden nach der Schweiz macht, wirtschaftlich von viel grösserem Interesse sind als ein wesentlicher Teil der Export von der Schweiz nach Schweden. Schweizerischerseits wurde dieser Argumentation entgegengehalten, dass insbesondere ein quantitativer Vergleich nicht angeht und dass andere als rein wirtschaftliche Momente zu berücksichtigen sind, was schwedischerseits anerkannt wurde. Das Resultat darf als befriedigend bezeichnet werden, wenn man berücksichtigt, dass auch Schweden mit einer wachsenden Kohlennot zu kämpfen hat und dass für die Herstellung der Produkte, die wir aus Schweden beziehen, grosse Mengen Kohle benötigt werden.Zusagen Schwedens.
[...]3
Die wesentlichen Zusagen Schwedens lassen sich wie folgt zusammenfassen:
a) Zulassung der Ausfuhr nach der Schweiz. Eisen und Stahl, 16,3 t, wobei jedoch die Lieferung weiterer Quantitäten in Aussicht gestellt wird, sodass voraussichtlich doch 20-22000 t aus Schweden bezogen werden können. Aluminiumsulfat 150 t. Cellulose für Papier- und Kunstseidenfabrikation 43 000 t. Ausser dem im Abkommen zugesagten Kontingent für gewöhnliche Cellulose ist von Schweden bereits zugesichert die Lieferung von 30000 t Futtercellulose. Futtercellulose konnte aus bestimmten Gründen nicht in die Aktennotiz einbezogen werden. Die schwedische Delegation ersucht, die Freigabe von weitern 200001 Futtercellulose als Begehren der Schweiz den zuständigen Behörden zu wohlwollenden Prüfung zu unterbreiten. Papier wird im bisherigen Umfange geliefert, wobei im Bedarfsfall die Einfuhr erhöht werden könnte. Neu ist das Zugeständnis für eine Lieferung von 200 t Holzteer.
b) Zulassung der Einfuhr aus der Schweiz. Im bisherigen Umfange werden zugelassen Stickereien (ca. 3 Mill. Fr.), Damenkonfektion, Golduhren, Anilinfarben (4,6 Mill. Fr.); für Seidengewebe ist ein Kontingent von 5,2 Mill. Fr. festgesetzt worden.Zusagen der Schweiz.
Ausfuhr von Käse und Zigaretten, sowie Pharmazeutika und Chemikalien, ca. im bisherigen Umfang. Baumwoll- und Zellwollgarne je 25 t, Kunstseide 250 t.
Allgemein wird, wie aus der Aktennotiz ersichtlich ist, eine liberale Behandlung des gegenseitigen Verkehrs zugesagt, insbesondere für die Positionen, die in der Liste nicht aufgeführt sind.
5. Das letztes Jahr erstmals eingeführte Metallclearing hat sich gut bewährt und die Regelung ist für das Jahr 1943 verlängert worden.
6. a) Landwirtschaft: Das unter Pos. 92 angesetzte Kontingent wird kaum ausgenützt werden, denn die Schweden möchten für Kondensmilch keine höheren Preise anlegen als für Trockenmilch und Kondensmilch dänischer Provenienz. Es besteht eine ausserordentlich grosse Preisdifferenz. Auch der Preis des Käses ist beanstandet worden, doch dürfte hier die Ausfuhr möglich sein.
b) Textilien: Die schweizerische Delegation versuchte Schweden von dem Begehren auf Lieferung von Zellwollgarnen abzubringen. Schlussendlich musste aber im Interesse der Versorgung des Landes mit Eisen und Stahl und anderen wichtigen schwedischen Waren ein Kontingent von 25 t zugesagt werden. Dies ist umso eher zu verantworten, als es diese Zusage erlaubt, alte Geschäftsbeziehungen von vor dem Kriege in beschränktem Ausmass aufrecht zu erhalten und dass das Kontingent für Baumwollzwirne auf 25 t reduziert werden konnte.
c) Chemie und Pharmazeutika: Falls eine Lieferung von Aceton erfolgen kann, wird von Schweden als Gegenleistung die Lieferung von Chromalaun verlangt. Dasselbe gilt für Nikotin.
d) Eisen und Stahl: Die schwedische Delegation konnte sich nicht für mehr als 16,3 t verpflichten. Es darf aber damit gerechnet werden, dass schlussendlich etwa 20-22 0001 zur Ausfuhr nach der Schweiz bewilligt werden, wobei die zusätzlichen Mengen im wesentlichen auf warm gewalztes und geschmiedetes Eisen und Stahl entfallen sollen, was den Wünschen der Sektion für Eisen und Maschinen entspricht. Ganz besonders drängte die schweizerische Delegation auf die Lieferung von Stahlplatinen. Der Chef der schwedischen Delegation, der gemäss seinen Instruktionen eine abschlägige Antwort geben musste, sagte zu, sich für dieses dringende Begehren der Schweiz in Schweden einzusetzen.»
Gestützt auf obige Ausführungen wird antragsgemäss
beschlossen :
Von diesem Bericht, sowie der vorgelegten Aktennotiz über die Besprechungen betreffend die Regelung des Warenverkehrs zwischen Schweden und der Schweiz im Jahre 1943 wird in zustimmendem Sinne Kenntnis genommen.
- 1
- E 1004.1 1/432.↩
- 2
- Pour ces négociations et l’arrangement intervenu, cf. E 7800/1/29.↩
- 3
- Für die Tabelle vgl. dodis.ch/47523. Pour le tableau, cf. dodis.ch/47523. For the table, cf. dodis.ch/47523. Per la tabella, cf. dodis.ch/47523.↩