Classement thématique série 1848–1945:
2. RELATIONS BILATÈRALES
2.8. FINLANDE
Imprimé dans
Documents Diplomatiques Suisses, vol. 14, doc. 274
volume linkBern 1997
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| Archives | Archives fédérales suisses, Berne | |
| Cote d'archives | CH-BAR#E1004.1#1000/9#13829* | |
| Titre du dossier | Beschlussprotokoll(-e) 04.12.-07.12.1942 (1942–1942) |
dodis.ch/47460 CONSEIL FÉDÉRAL
Procès-verbal de la séance du 7 décembre 19421 2046. Verhandlungen über den Warenverkehr Schweiz-Finnland
Procès-verbal de la séance du 7 décembre 19421
Das Volkswirtschaftsdepartement berichtet:
«Die in der Zeit vom 16. bis 23. Nov. geführten Verhandlungen mit Finnland führten am 24. Nov. zum Abschluss eines Protokolls über den Waren- und Zahlungsverkehr im Jahre 1943 2.
Die primäre Aufgabe dieser Verhandlungen bestand zunächst in einer möglichst zuverlässigen Schätzung der voraussichtlichen Einfuhr finnischer Waren in die Schweiz. Diese Wareneinfuhr bildet die Grundlage für die Speisung des Clearings und ist damit massgebend für den Umfang unserer Ausfuhr nach Finnland im kommenden Jahre. Es zeigte sich erneut, dass die Schätzung des Voraussichtlichen Importes aus Finnland auf sehr erhebliche Schwierigkeiten stösst. Einerseits ist die zukünftige finnische Lieferfähigkeit von verschiedenen nicht überblickbaren Faktoren abhängig und anderseits ist auch die Aufnahmefähigkeit des Schweiz. Marktes für finnische Produkte nicht leicht abzuschätzen. Anlässlich der stattgefundenen Verhandlungen ist davon ausgegangen worden, dass eine gewisse Ausdehnung des finnischen Exportes nach der Schweiz im Jahre 1943 zu erreichen sein werde; diese Annahme stützte sich auf die ziemlich günstige Entwicklung der Einfuhr in der letzten Zeit und auf dem gegenseitigen Interesse der beiden Vertragsstaaten, die Handelsbeziehungen aufrecht zu erhalten und nach Möglichkeit auszudehnen.
Die gegenseitig vereinbarten Kontingente weisen im wesentlichen die gleiche Zusammensetzung auf wie im Vorjahr. Auf der Einfuhrseite sind u. a. für einen Betrag von 3 Millionen Fr. Cellulose, für je 1 Million Fr. Schnittholz und Sperrholz und für 1,5 Millionen Fr. Papier vorgesehen. Auf der Ausfuhrseite gelang es der Schweiz. Delegation die sehr umstrittenen Kontingente für Uhren von 1,3 Millionen Fr. und für Anilinfarben von 0,4 Millionen Fr. unverändert beizubehalten. Für Stickereien wurde das Kontingent auf Fr. 50000.- erhöht und für Strohgeflechte ein neues Kontingent von Fr. 100000.- erkämpft. Als weitere wichtige Exportposten kommen in Frage: die Maschinen und Maschinenteile 1,5 Millionen Franken, Pharmazeutika 0,5 Millionen Fr., sowie Textilien 0,575 Millionen Fr., diverse elektrische und sonstige Apparate und deren Bestandteile.
Die in Aussicht genommene Ausweitung des Warenaustausches ergibt sich aus einer in einem vertraulichen Briefwechsel niedergelegten Sondervereinbarung. Falls Finnland im Jahre 1943 9 t Kobaltmetall und 20 t Nickel liefert, wird die Schweiz über die vertraglich abgesprochenen Clearing-Wertgrenzen hinaus für 1,6 Millionen Fr. Maschinen und für weitere 0,7 Millionen Fr. Pharmazeutika, sowie 601 Aluminiumbleche zusätzlich zum Export nach Finnland zulassen. Ausserdem beabsichtigt die K.T.A. des eidg. Militärdepartements 5000 Stück finnische Maschinenpistolen, die von der finnischen Delegation angeboten worden sind, und später event, die Lizenz zu deren Herstellung zu kaufen. Die Bezahlung ist über das Clearing vorgesehen. Finnland verzichtet auf die Beistellung des Materialersatzes für die Lieferung dieser Waffen.
Der Abschluss von individuellen Kompensationsgeschäften ist weiterhin vorgesehen.»
Es wirdvom vorliegenden Bericht über die Verhandlungen und über die abgeschlossene Vereinbarung in zustimmendem Sinne Kenntnis zu nehmen.
- 1
- E 1004.1 1/428.↩
- 2
- L’accord sur les échanges commerciaux et les paiements entre la Finlande et la Suisse, signé à Berne le 28 septembre 1940, renouvelé pour une année le 12 décembre 1941, arrivait à échéance le 31 décembre 1942. C’est pour renouveler les modalités de cet accord pour 1943 qu’une déléga- tion finlandaise a séjourné à Berne du 16 au 23 novembre 1942. Pour ces négociations et les textes des accords signés à Berne le 24 novembre, cf. E7110 1967/32/821/Finnland. L’accord sera prolongé, par la signature d’un protocole à Berne, le 15 décembre 1943, jusqu’au 31 décembre 1944; par un échange de notes, le 15 juin 1945, les deux gouvernements convenaient d’un arrangement provisoire qui se prolongea jusqu’à la signature à Berne d’un nouvel Accord se rapportant à la modification des arrangements concernant les échanges commerciaux et le règlement des paiements entre la Finlande et la Suisse du 28 septembre 1940. Ibid. et RO, 1946, vol. 62, pp. 641-642.↩


