dodis.ch/47444 Notice du Chef de la Section du Contentieux et des Intérêts privés à l’Etranger du Département politique, R.
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WIRTSCHAFTSVERHANDLUNGEN MIT ENGLAND UND USA
In den Fragen des Finanzverkehrs2 haben die Delegationen in London einen Abkommensentwurf3 vereinbart, der heute morgen dem Bundesrat zur grundsätzlichen Genehmigung unterbreitet wird4. Die Schweizerische Nationalbank wird während zwei Jahren der Bank of England für je 6 Millionen Pfund Sterling, im ganzen also für 12 Millionen Pfund Sterling, Schweizerfranken verkaufen. Diese ca 200 Millionen Franken werden von England nur in der Schweiz ausgegeben werden und zwar für Warenzahlungen und zur Zahlung von Kapitalerträgnissen (Zinsen, Dividenden usw.). Die Nationalbank erhält als Gegenwert für die 200 Millionen Franken 12 Millionen Pfund Sterling bei der Bank of England. Für alle übrigen Zahlungen, die England in der Schweiz zu leisten hat (Gesandtschaften und Konsulate, Rotes Kreuz, Kriegsgefangene, gewisse Zahlungen für die belgische Regierung in London) wird die Nationalbank der Bank of England Schweizerfranken abtreten gegen Gold in London oder Kanada. Nach britischer Auffassung hätte dies ohne zahlenmässige Beschränkung der Fall sein sollen. Da schweizerischerseits eine solche unbegrenzte Verpflichtung unannehmbar ist, wird die schweizerische Delegation auf Grund einer weiteren Fühlungnahme mit der Bank of England einen Höchstbetrag von 8 Millionen Pfund Sterling = 140 Millionen Franken Vorschlägen; sie glaubt, dass eine solche Maximierung möglich sein werde.
Eine Differenz besteht noch für gewisse Zahlungen, die England nach dritten Ländern, insbesondere für die belgische Winterhilfe, leisten möchte. Da diese Zahlungen für die Nationalbank zu einem Goldabfluss führen, ist sie nur dann bereit, sie auszuführen, wenn England zustimmt, dass für den nämlichen Wert schweizerisches Gold von London nach Lissabon oder Bern verbracht werden kann. Wahrscheinlich wird dieses schweizerische Begehren jedoch abgelehnt werden. Es würde sich allerdings um verhältnissmässig geringe Zahlungen handeln, und unsere Delegation hätte gerne zugestimmt, um nicht «das Odium der Ablehnung» auf sich zu laden. Das Volkswirtschaftsdepartement lehnt jedoch in Anbetracht der kategorischen Weigerung der Nationalbank das britische Ansinnen ab.
Die Nationalbank will die oben dargestellten Operationen, mit denen die Schweiz ein Transferrisiko im Gesamtbetrage von 340 Millionen Franken übernehmen muss, nicht auf eigene Rechnung durchführen, sondern nur im Aufträge des Bundes, so dass der Bundesrat das Risiko zu Lasten des Bundes übernehmen muss.
Das in London projektierte Abkommen ist in mancher Beziehung unbefriedigend. Im gegenwärtigen Stadium der Verhandlungen wird es aber nicht mehr möglich sein, grundlegende Änderungen vorzuschlagen. Das Volkswirtschaftsdepartement beantragt daher, die schweizerische Delegation zur Annahme des Entwurfs zu ermächtigen.