Language: German
20.12.1940 (Friday)
CONSEIL FÉDÉRAL Procès-verbal de la séance du 20.12.1940
Minutes of the Federal Council (PVCF)
L’Italie demande une nouvelle tranche de 75 millions de francs d’avance sur le clearing, pour ses achats en Suisse. Contrepartie à exiger (exportations, ravitaillement, transit).

Classement thématique série 1848–1945:
II. RELATIONS BILATÉRALES
A. AVEC LES ÉTATS LIMITROPHES
3. Italie
3.2. Affaires économiques
How to cite: Copy

Printed in

Jean-François Bergier et al. (ed.)

Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 13, doc. 427

volume link

Bern 1991

more… |
How to cite: Copy
Cover of DDS, 13

Repository

dodis.ch/47184
CONSEIL FÉDÉRAL
Procès-verbal de la séance du 20 décembre 19401

2066. Vorschussaktion mit Italien

Das Volkswirtschaftsdepartement berichtet folgendes:«I.

Ende August dieses Jahres wurde Italien mit Ihrer Ermächtigung ein Clearing-Vorschuss-Kredit von 75 Millionen Franken gewährt2. Dieser Kredit sollte es unserm südlichen Nachbarlande ermöglichen, aus der Schweiz Waren zu beziehen, die wir als Lieferungen ausser Kontingent nicht ohne weiteres zur Verrechnung über das normale Clearing zugelassen hätten. Dieses normale Clearing wäre übrigens durch diese ausserordentlichen Warenbezüge so stark belastet worden, dass sich daraus eine für unsere normale Ausfuhr nach Italien von Maschinen, Uhren, Textilwaren, Farbstoffen und ändern chemischen Produkten usw. untragbare Verlängerung der Auszahlungs-Wartefrist ergeben hätte. Ausserdem hätten sich wahrscheinlich verschiedene Lieferanten nicht dazu verstehen können, diejenigen Waren, die Italien, vor allem zusätzlich, auf Rechnung des Kredites beziehen wollte, mit langen Clearing-Wartefristen zu verkaufen.

Zudem wäre es politisch unmöglich gewesen, Italien einen Vorschuss-Kredit zu verweigern, während ein solcher seinem Achsenpartner gewährt worden ist. Zugunsten der Gewährung des Kredites sprach ferner auch die Tatsache, dass uns die italienische Regierung bis jetzt besonders auch hinsichtlich der Durchfuhr stets weitgehend entgegengekommen ist und dass auch sonst die politisehen und wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Ländern wenig zu wünschen übrig liessen. Schliesslich ist auch das Arbeitsbeschaffungsproblem nicht gering anzuschlagen. Wenn auch Italien auf Rechnung des Vorschusskredits vor allem Waren zu beziehen wünschte, die für seine militärischen Bedürfnisse wichtig sind, so wäre im Falle der Nichtgewährung des Kredites - abgesehen von ändern Folgen - zu befürchten gewesen, dass Italien dazu übergegangen wäre, die Verschlechterung der Clearinglage durch scharfe Einschränkungen der Einfuhr nicht lebens- und kriegswichtiger Waren hintanzuhalten.II.

Heute ist der Vorschuss-Kredit von 75 Millionen Franken der Erschöpfung nahe. Italien hat denn auch prompt das Gesuch seiner Erhöhung um weitere 75 Millionen Franken gestellt. Es besteht Grund zur Annahme, dass Italien auch schon von dem neuen deutschen Begehren Kenntnis hatte. Im Gegensatz zu Deutschland hat bis jetzt Italien keine konkreten Angaben darüber gemacht, wie der zusätzliche Kredit verwendet werden sollte. Wir müssen annehmen, dass man vor allem Kriegsmaterial erwerben möchte.

Die Lage, die Sie zur Gewährung des ersten Kredites von 75 Millionen Franken bewogen hat, ist auch jetzt noch dieselbe. Wir können aus politischen und wirtschaftlichen Gründen nicht wohl Italien einen weitern Vorschuss-Kredit verweigern, während wir einen solchen Deutschland gewähren.

Dagegen sind wir der Auffassung, dass im Zusammenhang mit der Kreditgewährung eine Reihe von Fragen abgeklärt und geregelt werden sollten, die die Beziehung zwischen den beiden Ländern und vor allem auch unsere Versorgung betreffen.

In erster Linie gedenken wir, falls Sie der Gewährung eines weitern Vorschusskredits an Italien grundsätzlich zustimmen, durch unsere Gesandtschaft in Rom nähere Angaben darüber zu verlangen, für welche Käufe die italienische Regierung den neuen Kredit zu benötigen glaubt. Die Abklärung dieser Frage wird vor allem auch zeigen, ob auf schweizerischer Seite die entsprechenden Lieferungsmöglichkeiten bestehen und, wenn ja, mit welchen Fristen und ob wirklich schon wieder ein Betrag von 75 Millionen Franken zur Verfügung gestellt werden müsste.

Gleichzeitig würden wir - ebenfalls durch unsere Gesandtschaft in Rom - wissen lassen, dass wir im Zusammenhang mit der Gewährung eines neuen Kredites eine Reihe von Fragen geklärt und geregelt haben möchten. Auf Einzelheiten in dieser Hinsicht würden wir solange nicht eingehen, als die Höhe des neuen Kredites nicht festgelegt wäre. Immerhin würden wir schon jetzt unter anderem folgende Wünsche und Begehren Vorbringen:

1. Ausfuhr aus der Schweiz:

a) Weitgehende Berücksichtigung anderer schweizerischer Industrien als derjenigen der Kriegsmaterialien bei der Erteilung von Aufträgen auf Rechnung des neuen Kredites.

b) Gewährung einiger bescheidener Zusatzkontingente für die Einfuhr in Italien (z.B. für Stickereien) und Sicherung einer annehmbaren Verteilung der auf 1. Januar 1941 neu in die italienische Verwaltung übergehenden italienischen Einfuhrkontingente.

2. Versorgung der Schweiz:

a) Sicherung der Belieferung der Schweiz mit einer Anzahl italienischer Erzeugnisse, wie Pyrit, Tonerde zur Aluminiumherstellung, Hanf, Saathanf, Reisstärkemehl usw.

b) Materiallieferung aus Italien für die Herstellung des von ihm bestellten Kriegsmaterials.3. Durchfuhr durch Italien:

a) Durchfuhr schweizerischer Waren, auch nach italienfeindlichen Gebieten.

b) Durchfuhr ausländischer, auch britischer Waren (wie z.B. Kohlen) in der Richtung nach der Schweiz, unter Sicherung gegen jegliche Beschlagnahme.

c) Lockerung der deutsch-italienischen Gegenblockade gegen Grossbritannien zugunsten der schweizerischen Ausfuhr. (In dieser Frage wird allerdings das Schwergewicht stets bei Deutschland liegen.)

Neben diesen Hauptpunkten werden auch noch einige weitere Fragen wirtschaftlicher Natur bei Besprechungen über eine neue Kreditgewährung zur Sprache gebracht werden müssen.»

Das Politische Departement, dem ein Durchschlag dieses Berichtes zugestellt wurde, ergänzt denselben wie folgt:

«Als das italienische Begehren bekannt wurde, wies der schweizerische Gesandte in Rom, Herr Minister Rüegger, sofort darauf hin, dass man schweizerischerseits wenn immer möglich nicht in diese Verhandlungen eintreten sollte, ohne die Aufmerksamkeit der italienischen Regierung darauf hinzulenken, dass es dem Bundesrat viel leichter wäre, dem italienischen Begehren zu entsprechen, wenn in gewissen allgemeinen Fragen der schweizerisch-italienischen Besprechungen dem Standpunkt der Schweiz vermehrte Berücksichtigung zuteil würde. Das Politische Departement teilt diese Auffassung.

Eine Besserung sollte vor allem auf dem Gebiete der Pressebeziehungen eintreten. Ohne dass in den Verhandlungen dem Presseproblem eine Bedeutung beigemessen wird, die allzu sehr in Erscheinung treten zu lassen einmal opportun wäre, sollte erreicht werden, dass Polemiken gewisser Zeitungen, wie sie sich noch vor kurzem ereignet haben, auf Anordnung der Regierung unterbleiben.

Eine weitere Frage, die zur Sprache gebracht werden sollte, ist diejenige der Verweigerung der Einreisevisa an Schweizerbürger, die zu geschäftlichen Zwecken nach Italien reisen möchten oder zum Besuche der Familie oder auch zur Verwaltung von Liegenschaften, die sie in Italien seit langem besitzen. Mehrere dieser Visaverweigerungen bedeuten für die Betroffenen eine grosse Härte. Über die Gründe der Verweigerung wird kein Aufschluss gegeben.

Für die in Italien selbst niedergelassenen Schweizer macht sich das Bedürfnis eines erhöhten Rechtsschutzes geltend, namentlich gegen Verhaftungen ohne Grundangabe und Ausweisungen.

Die italienische Regierung hat durch ein Gesetz vom 26. Oktober 1940 die Entschädigung für Kriegsschäden, die sich im Hoheitsgebiete des Königreichs ereignen, neu geordnet. Ausländer bleiben ausgeschlossen, insoweit nicht auf Grund eines Staatsvertrags Anspruch auf Wiedergutmachung besteht. Nach den Erfahrungen im Weltkrieg 1914-1918 bedarf es keiner besondern Rechtfertigung, wie sehr erwünscht wäre, dass den Schweizern in Italien die Vorteile des Gesetzes vom 26. Oktober gesichert werden könnten. Das Politische Departement hat denn auch bereits gegenüber dem Volkswirtschaftsdepartement die Frage aufgeworfen, ob nicht in den Wirtschaftsverhandlungen verlangt werden könnte, dass sich Italien grundsätzlich bereit erkläre, über diesen Gegenstand mit der Schweiz einen Staatsvertrag abzuschliessen. Voraussetzung wäre allerdings die Zusicherung des Gegenrechts. Diese Frage wird gegenwärtig vom eidg. Justiz- und Polizeidepartement geprüft, so dass schon aus dem Grunde dem Bundesrate derzeit noch kein Antrag unterbreitet werden kann. Man muss sich aber auch ernstlich fragen, ob neben dem Problem der Pressebeziehungen, der Einreisevisa und der Ausweisungen noch andere ausserwirtschaftliche Fragen mit den Verhandlungen über die Erhöhung des Clearingvorschusses verknüpft werden dürfen. Nach reiflicher Überlegung glaubt das Politische Departement, das Kriegsschädenproblem für einmal zurückstellen zu sollen.»

Im Sinne dieses Mitberichtes schliesst sich das Politische Departement dem nachstehenden Antrage des Volkswirtschaftsdepartements an, der zum Beschluss erhoben wird:

Das Volkswirtschaftsdepartement wird ermächtigt, über das italienische Begehren um Gewährung eines weitern Vorschusskredits für zusätzliche Warenbezüge aus der Schweiz mit der italienischen Regierung im Sinne der vorstehenden Ausführungen zu verhandeln.

1
E 1004.1 1/404.
2
Cf. No 354, 370 et 377.