Language: German
2.7.1940 (Tuesday)
CONSEIL FÉDÉRAL Procès-verbal de la séance du 2.7.1940
Minutes of the Federal Council (PVCF)
Accord sur le clearing prorogé pour un mois. Les négociations pour un nouvel accord ont abouti pour quelques questions d’ordre financier, mais des obstacles subsistent en matière de commerce. Berlin exige la suspension des exportations vers la Grande-Bretagne. Crédit à l’Allemagne de 100 millions de francs.

Classement thématique série 1848–1945:
II. RELATIONS BILATÉRALES
A. AVEC LES ÉTATS LIMITROPHES
1. Allemagne
1.2. Affaires économiques.
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Printed in

Jean-François Bergier et al. (ed.)

Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 13, doc. 328

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Bern 1991

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Repository

dodis.ch/47085
CONSEIL FÉDÉRAL
Procès-verbal de la séance du 2 juillet 19401

1137. Wirtschaftsverhandlungen mit Deutschland. Zwischenbericht

Das Volkswirtschaftsdepartement berichtet folgendes:

«Seit unserem letzten Bericht vom 20. pto.2 haben sich die Wirtschaftsverhandlungen mit Deutschland wie folgt entwickelt:

1. Am 22. Juni a.c. konnte zwischen den beiden Delegationschefs ein Protokoll unterzeichnet werden, wonach die überschüssigen Summen der Spezial-Konti Kohle-Eisen und KTA-Konto im Betrage von 28 Millionen Fr. auf das freie Konto der Reichsbank übertragen wurden.

2. Am 29. Juni a.c. ist zwischen dem Volkswirtschaftsdepartement und der Deutschen Gesandtschaft das bisherige Verrechnungsabkommen um einen Monat bis 31. Juli 1940 tale quale verlängert worden.

3. Inszwischen sind die in der Woche vom 16.-22. Juni zwischen den beiden Delegationschefs geführten Besprechungen mit einer deutschen Delegation, die am 25. pto. in Bern angekommen ist, weitergeführt worden. Wie bereits ausgeführt, dürften die Fragen des Versicherungsverkehrs, der Goldhypotheken, sowie der Grenzfragen in bisheriger Weise geregelt werden können. Für die Finanzgläubiger ist eine Regelung auf einer Barquote von 2°/o wie bisher möglich, sodass auch dieses Gebiet keine besondern Schwierigkeiten mehr bereiten dürfte. Beim Reise-Verkehr sind die Deutschen damit einverstanden, dass auch in Zukunft monatlich 2,8 Millionen Fr. abgezweigt werden und davon 1 Million Fr. dem Landwirtschafts-Konto zur Verfügung gestellt wird und 0,3 Million Fr. monatlich zur Tilgung des Reise-Verkehrs-Kontos I verwendet werden, das bekanntlich noch ca. 9 Millionen Fr. zulasten von Deutschland aufweist und durch zusätzliche Kohlenlieferungen gespiesen werden sollte. Die restlichen 1,5 Millionen Fr. sollen im Betrage von 1,1 Millionen Fr. dem genehmigungspflichtigen Reiseverkehr verbleiben, die übrigen 0,4 Million Fr., die für den noch verbleibenden eigentlichen Reiseverkehr Verwendung finden sollten, jedoch praktisch wegen den Ausreiseschwierigkeiten brachliegen, sollten nach deutscher Auffassung dem Waren-Konto gutgeschrieben werden. Ferner seien die bisher auf diesem Konto aufgelaufenen Mittel im Betrage von 5-6 Millionen Fr. auf das freie Konto der Reichsbank zu übertragen. Wir werden versuchen, von den 0,4 Million Fr. möglichst viel für den eigentlichen Reise-Verkehr, besonders für die Bedürfnisse unserer in Deutschland ansässigen Landsleute, zu retten.

4. Dagegen dauern die Schwierigkeiten auf dem Waren-Sektor an. Insbesondere konnte über die Frage der Beibehaltung des Wertgrenzen-Systems im Rumpfclearing, das in engstem Zusammenhang mit den schweizerischen Verpflichtungen bezüglich der deutschen Einfuhr in unser Land (Kontingentierungs-Abkommen) steht, bisher noch keine Verständigung erzielt werden, indem die Deutschen nach wie vor auch hier weitgehend die Freiheit bezüglich der Waren-Wahl postulieren. Es ist aber auch bisher nicht gelungen, die von Deutschland verfügte Kohlen-Sperre zu lockern und auch hinsichtlich der Belieferung unseres Landes mit gewissen landwirtschaftlichen Hilfsstoffen wie Phosphate scheinen die Aussichten für uns wenig günstig zu stehen. Und doch wären alle diese deutschen Einfuhren nicht nur für unsere Wirtschaft dringend nötig, sie sind auch unerlässlich als Clearing-Aliment, angesichts der von Deutschland angemeldeten grössern Bezüge von landwirtschaftlichen und industriellen Produkten (insbesondere Kriegsmaterial, Uhren-Maschinen, Werkzeugmaschinen, Aluminium etc.). In der letzten Voll-Sitzung hat denn auch der deutsche Delegationschef ganz offen von der nicht zu umgehenden Kreditgewährung durch die Schweiz gesprochen, damit eben die erwähnten vergrösserten Bezüge finanziert werden können. Wie weit die Befriedigung der deutschen Wünsche durch das Wiederansteigen der frühem deutschen Clearingverschuldung möglich wird und ob eventuell weitere schweizerische Mittel nötigenfalls durch Inanspruchnahme der Darlehenskasse beschafft werden müssen, werden die weitern Verhandlungen zeigen. Wenn man von allem Drum und Dran der Präsentierung der deutschen Forderungen absieht, so wird der deutsche Vorschlag dem seinerzeitigen britischen Entwurf ähnlich, der Rückstände-Kredite von ca. 100 Millionen Fr. vorsah. Auch hier stellt sich das Problem der Überbrückung der Auszahlungsfristen, welche normalerweise bei Rückständen entstehen und welche die Deutschen offenbar auch vermeiden wollen, da sie die schweizerische Lieferwilligkeit ungünstig beeinflussen könnten.

5. Aber auch auf dem Blockade-Gebiet sind die Deutschen in der letzten Sitzung vom Samstag deutlicher als bisher geworden. Ihr neuestes Begehren geht nun in aller Deutlichkeit dahin, die schweizerische Ausfuhr nach England vollständig zu unterbinden. Wir haben diesem Begehren aus allgemeinen Gründen energisch opponiert, ganz abgesehen von der eventuellen Unmöglichkeit, überhaupt noch etwas nach England transportieren zu können. Wir werden weiterfahren, an unserer Haltung festzuhalten, solange es noch wahrscheinlich erscheint, von England resp. Übersee für unser Land wichtige Zufuhren zu erhalten.»

Von diesem Zwischenbericht wird in zustimmendem Sinne Kenntnis genommen.

Die Unterhändler werden ermächtigt, die Verhandlungen auf Grund einer Krediteröffnung an Deutschland von 100 Millionen Franken weiterzuführen.

1
E 1004.1 1/399. Etaient absents: H. Obrecht, E. Wetter.
2
Cf. No 314. Sur ces négociations, cf. E 2001 (D) 2/47 et E 7110/1967/32/900Deutschland/8.