Language: German
1.4.1940 (Monday)
CONSEIL FÉDÉRAL Procès-verbal de la séance du 1 er avril 1940
Minutes of the Federal Council (PVCF)
Négociations de Londres : accord en vue, sur la base du crédit de 100 millions sur trois ans, accordé par un consortium de quatre banques.

Classement thématique série 1848–1945:
II. RELATIONS BILATÉRALES
B. AVEC LES ÉTATS EUROPÉENS NON LIMITROPHES
6. Grande-Bretagne
6.2. Affaires économiques
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Printed in

Jean-François Bergier et al. (ed.)

Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 13, doc. 259

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Bern 1991

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Repository

dodis.ch/47016
CONSEIL FÉDÉRAL
Procès-verbal de la séance du 1er avril 19401

540. Wirtschaftsverhandlungen mit Grossbritannien

Am 22. Februar 1940 hat das Volkswirtschaftsdepartement dem Bundesrat einen eingehenden Bericht über den in den Wirtschaftsverhandlungen mit Grossbritannien erreichten Stand erstattet; der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 25. Febr.2 1940 von diesem Bericht in zustimmendem Sinne Kenntnis genommen.

Für den Abschluss eines schweizerisch-britischen Abkommens über den gegenseitigen Warenaustausch während des Krieges sind von Anfang an zwei Bedingungen gestellt worden:

1) eine Haltung der britischen Blockadebehörden, welche eine für die Schweiz tragbare Ordnung der Blockadefragen ermöglicht;

2) die Schaffung von Einfuhrmöglichkeiten für wichtige seit Kriegsausbruch in Grossbritannien einfuhrverbotene schweizerische Exportprodukte in einem für die Schweiz. Wirtschaft annehmbaren Ausmasse.

1. Blockade:

Der jüngste Verlauf der Blockadeverhandlungen gestaltete sich derart, dass die erste Bedingung als von britischer Seite erfüllt betrachtet werden kann.

2. Britische Konzessionen für die Einfuhr schweizerischer Waren (exkl. Kriegsmaterial).

Es muss in einer letzten Verhandlungsphase nochmals versucht werden, genügende Einfuhrmöglichkeiten für Waren aus dem bisherigen schweizerischbritischen Friedensverkehr zu erreichen. Dies kann mit einiger Aussicht auf Erfolg nur im Zusammenhang mit der vom Bundesrat erstmals in seinen Instruktionen vom 11. Dezember 19393 ins Auge gefassten Kreditaktion geschehen.

Wie das Departement in seinem Bericht vom 22. Febr. 1940 dargelegt hat, sind bei der Aufbringung des Kredits durch die Schweiz. Banken eine Reihe von Schwierigkeiten aufgetreten, welche erst jetzt einigermassen überwunden werden konnten. Ein Bankkonsortium, bestehend aus dem Schweiz. Bankverein, der Schweiz. Kreditanstalt, der Schweiz. Bankgesellschaft und der Eidg. Bank A.-G. ist bereit, einem britischen Bankenkonsortium einen kommerziellen Kredit von 85-100 Millionen Franken für die Finanzierung Schweiz. Warenexporte nach Grossbritannien zu öffnen4. Die bisherigen britischen Kreditbedingungen sind: Kreditdauer 3 Jahre, Zins 2%%.

Die Schweiz. Banken sind nach ihrer eingehenden Informierung über die Verhandlungslage heute bereit, einen Kredit von 100 Millionen Franken auf drei Jahre zu gewähren; sie verlangen einen Zinssatz, der stets 1 1/2 % über dem offiziellen Diskontsatz der Schweiz. Nationalbank, mindestens aber 3% betragen soll. Durch ihre Zustimmung zu einem Satz von drei Prozent haben die Schweiz. Banken volles Verständnis für die Gesamtinteressen der Schweiz. Wirtschaft gezeigt und der Verhandlungsdelegation die Möglichkeit verschafft, als Gegenkonzession von der britischen Regierung vermehrte Einfuhrmöglichkeiten für die Erzeugnisse einer Reihe von notleidenden Schweiz. Industrien (insbesondere die Textilindustrie, Aluminium-Folien, Hutgeflechte und die Schuhindustrie) zu verlangen.

Die von den Schweiz. Banken formulierten Kreditbedingungen können im wesentlichen von den interessierten britischen Stellen (Treasury und Bank of England) akzeptiert werden. Die Durchsetzung der Bedingung «stets 1 V-i % über dem offiziellen Diskontsatz der Schweiz. Nationalbank», sowie des Minimums von 3% wird voraussichtlich keine grossen Schwierigkeiten bereiten. Offen bleiben vor allem zwei Punkte:

Mit der Einwilligung in den beweglichen Zinssatz werden die britischen Stellen das Verlangen nach einem maximalen Zinssatz verbinden. Die schweizerischen Banken lehnen diesen Gedanken vorläufig ab; sollte von britischer Seite an der Fixierung eines Maximums festgehalten werden, so müssten sie auf den von ihnen bewilligten Minimalsatz von 3% zurückkommen.

Die Schweiz. Banken verlangen die sofortige Yollbenützung des Kredits, während die Bank of England diesen Gedanken heute noch ablehnt und eine Zinsverpflichtung nur nach Massgabe der Kreditbeanspruchung eingehen möchte.

Trotzdem die Kreditaktion wegen dieser Differenzen und der noch möglichen Formulierungsschwierigkeiten noch nicht völlig im Reinen ist, scheint sie dem Departement in ihrer heutigen Gestalt doch die Voraussetzung zu geben, verbesserte Schweiz. Ausfuhrmöglichkeiten nach Grossbritannien zu erreichen. Sie dürfte damit ihren Sinn, das der Schweiz von britischer Seite angetragene, für die Schweiz. Wirtschaft durchaus unerwünschte Zahlungsabkommen wenigstens für 18 Monate zu vermeiden, die britische Haltung in den Blockadeangelegenheiten günstig zu beeinflussen und verbesserte Einfuhrmöglichkeiten für Schweiz. Waren in Grossbritannien zu schaffen aller Voraussicht nach verwirklichen und in den Gesamtverhandlungen eine entscheidende Rolle spielen.

Zur Aufbringung der Kreditsumme sind die Banken in den letzten Wochen an eine Reihe von Schweiz. Industrie- und Versicherungsunternehmungen mit der Einladung herangetreten, sich am Kredit zu beteiligen. Die Form, in der dies geschah, muss als wenig glücklich bezeichnet werden. In einem gleichlautenden Schreiben der beteiligten Banken, das zwar als «vertraulich» charakterisiert ist, steht der Satz, dass die Banken den «Kredit an England» auf «Wunsch des Volkswirtschaftsdepartements und der Schweiz. Nationalbank» aufbringen. Durch diese Darlegungen erhält die Kreditaktion, welche auf eine Anregung von Seiten der Banken zurückgeht, in den Augen der Adressaten einen stark staatlichen Charakter. Der Bundesrat (in seinen Instruktionen an die Verhandlungsdelegation vom 11. Dezember 1939)5 und die Verhandlungsdelegation in ihren Besprechungen mit den beteiligten Banken haben stets grosses Gewicht auf den privaten kommerziellen Charakter des Kredits gelegt. Das Politische Departement hat in einem Schreiben an das Volkswirtschaftsdepartement vom 4. März 19406 seine Bedenken mit Bezug auf diese Zirkularschreiben der Banken und dessen mögliche politische Konsequenzen dargelegt. Diese Bedenken sind den Banken zur Kenntnis gebracht und es ist ihnen gleichzeitig mitgeteilt worden, dass ihr Zirkularschreiben in einem Briefe des Volkswirtschaftsdepartements an die vier beteiligten Banken richtiggestellt werden wird, was inzwischen geschehen ist. Um jede neue Belastung des Kredits zu vermeiden ist den Banken gegenüber der von ihnen gewünschte Zins-Zuschuss von Seiten des Staates als politisch unerwünscht bezeichnet worden, worauf sie auf eine solche Beihilfe verzichtet haben. Unter diesen Umständen und im Hinblick auf die Bedeutung des Kredits für die schweizerisch-britischen Wirtschaftsbeziehungen erachtet das Departement die Kreditaktion trotz der vom Politischen Departement vorgebrachten verständlichen Bedenken für tragbar.

Auf Grund dieser Ausführungen wird antragsgemäss beschlossen:

Von diesem Bericht wird im Sinne von Instruktionen an die Verhandlungsdelegation Kenntnis genommen und die Delegation wird ermächtigt, nach der in Verbindung mit der Kreditaktion in genügendem Ausmass erfolgten Durchsetzung der Schweiz. Einfuhrbegehren mit der britischen Regierung ein Abkommen über den gegenseitigen Warenverkehr während des Krieges abzuschliessen7.

1
E 1004.1 1/396.
2
Sic, pour 24 février. Cf. No 243.
3
Non reproduit.
4
Cf. No 245 et annexes.
5
Cf. No * 211 et 212.
6
Cf. No 245.
7
La Délégation suisse exposera sa position le 4 avril; cf. No 261.