Classement thématique série 1848–1945:
II. RELATIONS BILATÉRALES
B. AVEC LES ÉTATS EUROPÉENS NON LIMITROPHES
6. Grande-Bretagne
6.2. Affaires économiques
Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 13, doc. 243
volume linkBern 1991
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Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
Archival classification | CH-BAR#E1004.1#1000/9#13570* | |
Dossier title | Beschlussprotokoll(-e) 19.02.-24.02.1940 (1940–1940) |
dodis.ch/47000 CONSEIL FÉDÉRAL
Procès-verbal de la séance du 24 février 19401 315. Wirtschaftsverhandlungen mit Grossbritannien
Procès-verbal de la séance du 24 février 19401
Das Yolkswirtschaftsdepartement berichtet folgendes über die randvermerkten Verhandlungen:
«Am 25. September 1939 hat die Schweiz der britischen Regierung den Antrag gestellt, unverzüglich Verhandlungen über die gegenseitigen Wirtschaftsbeziehungen während des Krieges aufzunehmen2. Der schweizerische Antrag war von einem Verhandlungsprogramm begleitet, in welchem als hauptsächliche Verhandlungsgegenstände die Regelung der gegenseitigen Einund Ausfuhr, des Zahlungsverkehrs und der notwendig werdenden Kontrollmassnahmen genannt waren. Die Verhandlungen sind am 27. Oktober 1939 aufgenommen und mit einer 4-wöchigen Unterbrechung über das Jahresende dauernd in London geführt worden. Dem Bundesrat ist zu mehreren Malen (am 5. Oktober 1939, 8. Dezember 1939 und 8. Januar 19403)über den Fortgang der Verhandlungen berichtet worden; er hat der Verhandlungsdelegation am 6. Oktober 1939, am 11. Dezember 1939 und am 9. Januar 1940 Instruktionen erteilt. Nach 3-monatigen Verhandlungen ist eine Lage erreicht worden, die uns zu folgendem zusammenfassenden Bericht veranlasst:1. Kontrolimassnahmen.
Wir verweisen auf unseren Bericht vom 8. Dezember 1939 über die von einer Spezialmission, bestehend aus den Herren Minister H. Sulzer und Prof. Keller in London bei verschiedenen Ministerien unternommenen Schritte, um eine gemeinsame britisch-französische Behandlung der gesamten Blockade-Fragen mit der Schweiz zu erreichen. Diese Verhandlungen sind inzwischen durch eine besondere schweizerische Delegation unter Führung von Herrn Direktor Hotz in Paris und Bern geführt und der Bundesrat ist durch deren Berichte unterrichtet worden. Die Behandlung der Blockade-Fragen ist deshalb im Verhandlungsprogramm für London weggefallen; die Verhandlungsdelegation, welche in London tätig war, hat jedoch jede Gelegenheit benützt, um auf britischer Seite für die Notwendigkeit der Aufrechterhaltung schweizerischer Exporte nach Deutschland Verständnis zu wecken.
2. Einfuhr schweizerischer Erzeugnisse nach Grossbritannien.
Durch die zu Kriegsbeginn von britischer Seite eingeführten Einfuhrbeschränkungen sind ca. zwei Drittel der schweizerischen Warenausfuhr nach Grossbritannien (1938: total 150 Millionen Franken) betroffen worden. Es war eine der Hauptaufgaben der Londoner Verhandlungen, auch für die Dauer des Krieges den schweizerischen Exporteuren den Zugang zum englischen Markte offen zu halten. Dies ist bisher noch nicht im wünschbaren Umfang gelungen, da den schweizerischen Einfuhrbegehren die feste britische Haltung entgegenstand, welche die nur beschränkt verfügbare Kaufkraft im Ausland ausschliesslich für Kriegs- und lebensnotwendige Waren reservieren will und die Einfuhr sog. «Luxus war en» (zu denen wichtige schweizerische Erzeugnisse gezählt werden) verbietet. Immerhin ist es gelungen, wertvolle britische Zugeständnisse für die künftige Einfuhr schweizerischer Waren zu erhalten, welche die zu Kriegsbeginn bestehende Situation nicht unwesentlich verbessern. Es sind dies die Folgenden:
a) Von den zwei Dritteln der nach britischen Vorschriften einfuhrbeschränkten Warenwerten des normalen Friedensverkehrs ist ein weiterer Drittel, an dem die britische Wirtschaft auch in Kriegszeiten interessiert ist, zugestanden worden, womit die friedensmässigen Ein- und Ausfuhren zwischen Grossbritannien und der Schweiz mit rund 100 Millionen Franken wertmässig ins Gleichgewicht gebracht würden.
Im verbleibenden Drittel, der weiterhin unter die Kategorie der einfuhrverbotenen Waren fiel, blieben als hauptbetroffene schweizerische Exportindustrien: die Textilindustrien (Stickerei, Ausrüsterei, Seidenband- und Seidentuchweberei) die Uhrenindustrie, die Schuhindustrie, die Hutflechtindustrie und eine Reihe weiterer, kleinerer, z.T. nicht unwichtiger Exportgewerbe, wie das graphische Gewerbe, die Herstellung von Kino- und Radioapparaten usw. Eine teilweise Erleichterung ihrer Lage konnte durch folgende britische Konzession erreicht werden:
b) Der Veredelungsverkehr für die Stickerei wird aufrechterhalten; englische Gewebe, welche in der Schweiz bestickt werden, werden in Grossbritannien zur Wiedereinfuhr zugelassen, sofern sie weder in ihrer Form noch in ihrem Charakter verändert wurden. Diese letztere Einschränkung nimmt der britischen Konzession viel von ihrem Wert: sie gestattet aber doch manchen schweizerischen Firmen die Aufrechterhaltung eines gewissen Exportes von Stickereien und damit des Kontakts mit dem britischen Markt.
c) Ein ähnlicher Veredelungsverkehr ist für glatte englische Gewebe, welche in der schweizerischen Färberei, Druckerei- und Ausrüstindustrie hoch veredelt werden, zugestanden worden.
d) 33 '/3% des Vorkriegswertes der schweizerischen Uhrenausfuhr nach Grossbritannien wird weiterhin zur Einfuhr zugelassen, wobei einzelne hochwertige Uhrensorten (wie Platin- und Golduhren) als «Luxuswaren» von der Einfuhr ausgeschlossen bleiben.
e) 25% des Wertes der Vor kriegs-Ausfuhr kunstseidener Gewebe;
f) 25% des Wertes der Vorkriegs-Ausfuhr kunstseidener Bänder:
g) 25% des Wertes der Vorkriegs-Ausfuhr von Hutgeflechten aus jedem
Material sollen britische Einfuhrbewilligung erhalten.
Zu Beginn der Verhandlungen haben es die britischen Behörden grundsätzlich und ohne Ausnahme abgelehnt, die Auslieferung der vor Kriegsbeginn in der Schweiz bestellten und zum grossen Teil inzwischen angefertigten Waren durch die Gewährung der notwendigen Einfuhrbewilligungen zu ermöglichen. Durch eine besondere Vereinbarung ist es gelungen, wenigstens einen Teil dieser anderswo unverkäuflichen, weil speziell für den britischen Markt gearbeiteten Erzeugnisse doch noch auf den britischen Markt bringen zu können. Insbesondere war für die Einfuhr von Schuhen bisher die Öffnung einer Quote noch nicht zu erreichen. Das Hindernis liegt hier vor allem in der Angst der britischen Behörden, durch ein Zugeständnis an die Schweiz ein gefährliches Präjudiz für die Schuheinfuhr aus den Vereinigten Staaten zu schaffen, die auch in Zukunft verboten bleiben soll. Da aber gerade in der schweizerischen Schuhindustrie noch grosse Bestände vor dem Kriege bestellter und anderswo unverkäuflicher Erzeugnisse liegen, haben die britischen Einfuhrbehörden schliesslich nochmals für einen Wert von £ 25 000.– Einfuhrbewilligungen für Schuhe zugesagt.
Da für einen Teil der gewohnten schweizerischen Ausfuhren nach Grossbritannien zur Zeit keine oder nur bescheidene Absatzmöglichkeiten zu erreichen sind, ist eine Klausel vereinbart worden, welche für die Zukunft den Weg zu weiteren, zusätzlichen Einfuhrmöglichkeiten öffnet. Die Klausel sagt, dass im Falle zunehmender britischer Exporte nach der Schweiz die britische Regierung schweizerische Begehren um neue Einfuhrbewilligungen, insbesondere für jene schweizerischen Waren, die unter den bestehenden britischen Einfuhrbeschränkungen am meisten leiden, in wohlwollende Erwägung ziehen werden. Diese Bindung zugunsten des Friedensexportes scheint uns wertvoll zu sein, weil sie die bisherige britische Auffassung korrigiert, dass jede Steigerung der britischen Ausfuhr für die Bezahlung der Einfuhren ausschliesslich kriegswichtiger Waren zu verwenden sei. Für die Behandlung künftiger schweizerischer Einfuhrbegehren, sowie für die laufende Behandlung weiterer sich stellender Fragen ist eine ständige schweizerisch-britische Kommission vorgesehen, welche je nach Bedarf alle 2-3 Monate zu Besprechungen zusammentreten soll.
Im Gegensatz zu den Absatzschwierigkeiten, welche gegenwärtig für wichtige schweizerische Industrien auf dem britischen Markt bestehen, öffnet der Krieg für andere schweizerische Erzeugnisse neue Absatzmöglichkeiten in Grossbritannien. Dies gilt vor allem für Holz und Holzbauten (Baracken), für deren Lieferung Abschlüsse zu Preisen bevorstehen, welche von den Fachleuten als sehr befriedigend bezeichnet werden. Die Steigerung der Ausfuhr schweizerischer Weissweine nach England (als teilweiser Ersatz der weggefallenen Belieferung mit Rhein- und Mosel-Weinen) wird gegenwärtig geprüft; sie erscheint als aussichtsreich.
3. Ausfuhr britischer Erzeugnisse nach der Schweiz.
Die Schweiz war von Anfang an bereit, die Einfuhr britischer Waren in bisherigem Umfange aufrecht zu halten. Es musste versucht werden, für einige wichtige Warenkategorien höhere Lieferungen aus Grossbritannien und dem britischen Weltreich zu erhalten, als sich aus der britischen Statistik als bisherige schweizerische Friedensbezüge ergaben. Diese Mehrbezüge sind zum Teil aus dem Wegfall einer Reihe von Lieferantenländern (Frankreich, Belgien, Holland, Polen und Russland für Kohle, Dänemark für Speisefette und Speiseöle etc.), zum Teil durch die Tatsache einer bisher indirekten Versorgung der Schweiz zu erklären.
Grossbritannien hat die Belieferung der Schweiz mit 1,5 Millionen Tonnen Kohle für 1940 zugesagt; unsere Friedensbezüge waren rund 300000 Tonnen. Es bestehen recht bedeutende Transportschwierigkeiten, insbesondere zu Wasser; die notwendige schweizerische Zusammenarbeit in der Kohlenverschiffung von England nach dem europäischen Kontinent ist von der Verhandlungsdelegation nach Möglichkeit gefördert worden.
Es besteht auf britischer Seite durchaus die Bereitschaft, die Schweiz nach Möglichkeit mit den notwendigen Rohstoffen und Fabrikaten zu beliefern. In manchen Fällen wird diese Bereitschaft durch ein lebhaftes englisches Exportinteresse, sei es im Dienste der Arbeits- oder der Devisenbeschaffung, gestützt. Nach den bisherigen Erklärungen von britischer Seite wird es jedoch nicht vermieden werden können, dass gewisse schweizerische Bezugsbegehren (beispielsweise für Koks, für cross-bred-Wolle zur Herstellung von Uniformstoffen, für gewisse Metalle usw.) infolge britischer Zufuhrschwierigkeiten oder als Folge des kriegsbedingten Mehrverbrauchs in England selbst, nicht in vollem Umfange befriedigt werden können.
Definitive Zusicherungen mit Bezug auf die künftigen Zufuhren von britischen und Empire-Produkten sind für solange nicht zu erhalten, bis nicht zwischen der Schweiz und Grossbritannien über die Blockadefragen eine Verständigung erzielt ist. Es werden deshalb die beiden getrennt geführten Verhandlungen in ihrer Schlussetappe wieder in Verbindung gebracht und gleichzeitig zum Abschluss gebracht werden müssen.
[...]4
«Obwohl die Anregung zu der geschilderten und von Grossbritannien grundsätzlich akzeptierten Kreditaktion zur Vermeidung der Zwangsjacke eines Clearings ursprünglich aus schweizerischen Bankkreisen kam, zeigen sich jetzt beträchtliche Schwierigkeiten bei der Aufbringung der geplanten Summe und mit Bezug auf die von den Engländern vorgeschlagenen weiteren Kreditbedingungen. Diese letzteren scheinen einer Veränderung durch Verhandlungen wenigstens mit Bezug auf den Zinsfuss noch zugänglich zu sein. Ein Kreditbetrag von weniger als 100 Millionen Franken erscheint den britischen Stellen im Hinblick auf die zu erwartende hohe Aktivität der schweizerisch-britischen Handelsbilanz als uninteressant. In der Zusage der anderthalb Jahre «Clearingfreiheit» sehen sie eine sehr weitgehende britische Konzession, die weder durch eine Verlängerung dieser Frist, noch durch eine Kürzung der Kreditdauer mehr verändert werden kann. Hingegen scheint über die Höhe des Zinses das letzte Wort noch nicht gesprochen zu sein: 3%, stets aber 11/2% über dem Nationalbanksatz scheint erreichbar zu sein. Die bisherige Einstellung einiger schweizerischer Grossbanken, die für diese Kreditgewährung begrüsst wurden, lässt das Zustandekommen der Aktion zur Zeit als gefährdet erscheinen. Es wird unter Umständen notwendig sein, die Banken von Staats wegen auf das gesamtwirtschaftliche Interesse an einer clearingfreien Lösung hinzuweisen und das Zustandekommen des Kredites zu fördern. Mit Hilfe dieser Finanztransaktion hoffen wir bezüglich der Blockadefragen, sowie der schweizerischen Ausfuhr nach England (besonders für Textilien, Schuhe etc.) noch eine angemessene Verbesserung des bisher Erreichten zu erlangen. Umso grössere Anstrengungen wird es bedürfen, den britischen Forderungen mit Bezug auf die Anleihensbedingungen zu entsprechen, um die handelspolitischen Belange so gestalten zu können, dass diese ganze Transaktion auch wirklich verantwortet werden kann.
Bevor dem Bundesrat in dieser Richtung, sowie mit Bezug auf den Abschluss der Verhandlungen mit Grossbritannien bestimmte Anträge gestellt werden, sollen die weiteren Besprechungen zwischen den interessierten Banken und den von ihnen begrüssten Unternehmungen noch abgewartet werden.
Da die britischen Unterhändler einen gleichzeitigen Abschluss der Handelsund Blockade-Verhandlungen zur Bedingung machen, die Blockadeverhandlungen aber noch einige Zeit beanspruchen werden, ist die Handelsdelegation vorübergehend in die Schweiz zurückgekehrt. Wir werden uns gestatten, dem Bundesrat vor der erneuten und voraussichtlich letzten Wiederaufnahme der Verhandlungen unsere Anträge zu stellen. Wir wollten jedoch nicht unterlassen, dem Bundesrat über den gegenwärtigen Verhandlungsstand sofort Bericht zu erstatten.»
Es wird von diesem Bericht in zustimmenden Sinne Kenntnis genommen.
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