Classement thématique série 1848–1945:
II. RELATIONS BILATÉRALES
B. AVEC LES ÉTATS EUROPÉENS NON LIMITROPHES
6. Grande-Bretagne
6.2. Affaires économiques
Imprimé dans
Documents Diplomatiques Suisses, vol. 13, doc. 215
volume linkBern 1991
Plus… |▼▶Emplacement
Archives | Archives fédérales suisses, Berne | |
▼ ▶ Cote d'archives | CH-BAR#E7110-01#1973/134#84* | |
Ancienne cote | CH-BAR E 7110-01(-)1973/134 15 | |
Titre du dossier | Kreditverhandlungen und Verhandlungen über ein Zahlungsabkommen (1939–1940) | |
Référence archives | 2110 |
dodis.ch/46972 Notice du Directeur du siège de Londres de la Société de Banque Suisse, A. Nussbaumer, sur les négociations économiques anglo-suisses1 BESPRECHUNG BEI DER BANK VON ENGLAND VOM 18. DEZ. 1939.
Gegenstand der Besprechung war das von Herrn S.D. Waley unter Datum des 16. Dezember an Herrn Professor Keller gesandte Schreiben gemäss Beilage2, in welchem gewisse Andeutungen über die Wünschbarkeit und Möglichkeit einer Verbindung der ursprünglichen englischen Vorschläge für ein Zahlungsabkommen mit den in unserem Memorandum vom 11. Dezember3 enthaltenen Gegenvorschlägen enthalten waren.
Auf Grund des Inhaltes des erwähnten Schreibens war zu erwarten dass Herr Cobbold uns konkrete Vorschläge unterbreiten würde und lud ich Herrn Cobbold ein, den Sinn der gemachten Andeutungen zu erklären. Zu unserer Überraschung erwiderte Herr Cobbold, dass er zwar vom Inhalt des Schreibens von Herrn Waley Kenntnis habe, dass er aber als Vertreter der Bank von England nicht in der Lage sei, die Meinung der Treasury zu interpretieren. Er könne sich immerhin in Bezug auf die Absichten der Treasury gewisse Vorstellungen machen und gäbe dahingehend der Meinung Ausdruck, dass unsere Gegenvorschläge, trotzdem sie sehr geschätzt werden, keine Lösung für die Schwierigkeiten auf englischer Seite gebracht hätten. Es sei deshalb notwendig, dass von Schweizerischer Seite ein weitergehendes Entgegenkommen in der Richtung eines Ausgleiches des gesamten Warenaustausches zwischen beiden Ländern inklusive der Kriegsbestellungen der englischen Regierung gezeigt werde; insbesondere sei es notwendig, dass abgesehen von dem in Aussicht gestellten Kredit, eine Verwendung von Pfunden für Käufe von Waren und Zahlungen im Britisch Empire erreicht werde, um den erwähnten Ausgleich zu schaffen. Wie dies in praktischer Hinsicht zu erreichen sei, überlasse er weiteren Vorschlägen der Schweizerischen Delegation, wobei die technische Bereinigung keine unüberwindbaren Schwierigkeiten bieten sollte.
Die weitere Besprechung war sehr schwammiger Natur, ohne dass es gelang, von Herrn Cobbold irgendwelche praktische Vorschläge oder Anregungen zu erhalten.
Ich setzte dann nochmals eingehend die Stellungnahme der Schweizerischen Regierung und die unüberwindbaren Schwierigkeiten auseinander, die es der Schweiz in Anbetracht ihrer Neutralität und der bestehenden diesbezüglichen Gesetze unmöglich machen, eine Finanzierung der Kriegsbestellungen ins Auge zu fassen; anderseits setzte ich die Gründe auseinander, warum die Schweiz vom rein wirtschaflichen Standpunkt aus gesehen nicht die Möglichkeit habe, für die Kriegsbestellungen im Wege von Käufen und Zahlungen im British Empire einen Ausgleich zu schaffen. Herr Cobbold schien offenbar für diese Schwierigkeiten nicht viel Verständnis zu haben und wiederholte lediglich, dass es für England notwendig sei zu erreichen, dass im Handelsverkehr zwischen den beiden Ländern kein Überschuss an Schweizerfranken verauslagt werde; zu diesem Zwecke sei die Einführung eines Clearings die einzig praktische Lösung, wobei ein Zustand geschaffen würde, der nicht unbillig wäre und auch den guten Beziehungen der Schweiz mit Deutschland keinen Einhalt zu tun vermöchte. Es folgte darauf eine animierte Auseinandersetzung in Bezug auf die untragbaren Folgen eines Clearings mit England, welches im Gegensatz zu den bestandenen Vorbedingungen eines Clearings zwischen der Schweiz und Deutschland nicht nur nicht gerechtfertigt sei, sondern wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der Schweiz und England schwer schaden und zuguterletzt nicht den Interessen England entsprechen würde. Wenn von englischer Seite beabsichtigt wäre, ein Clearing mit der Schweiz einzuführen und darin die Kriegsbestellungen einzuschliessen, würde für die Schweiz eine total unhaltbare Sachlage geschaffen, indem die Schweiz keine praktische Möglichkeit besitzt, im britischen Reich Käufe zu tätigen oder Zahlungen zu leisten, die den jetzigen und noch zu erwartenden Kriegsbestellungen in der Schweiz auch nur annähernd entsprechen könnten4. Ein solches Clearing käme praktisch darauf hinaus, dass der Grossteil, wenn nicht der Gesamtbetrag der Schweizerischen normalen Exporte nach England zu Gunsten der Kriegslieferungen in Wegfall kommen müsste, was für die Schweiz einen Zustand schaffen würde, der nicht nur unhaltbar und unakzeptierbar wäre, sondern Folgen innerpolitischer Natur nach sich ziehen müsste, die bestimmt nicht im Interesse Englands lägen. Die Folge eines solchen Clearings wäre, dass die Schweiz auf die Kriegslieferungen verzichten müsste, da ein Verzicht auf den normalen Export zu Gunsten der ersteren, die ohnehin nur einzelnen Firmen zugute kämen, gänzlich ausgeschlossen wäre. Ich fügte bei, dass es nicht nur aus wirtschaftlichen Gründen, sondern auch auf Grund der schon im letzten Kriege in der öffentlichen Meinung bestandenen Abneigung gegen Kriegslieferungen und Kriegsgewinne einzelner Firmen der Schweizerischen Regierung unmöglich wäre, mit England ein Abkommen zu treffen, welches, speziell beim bisher erreichten Resultat für den normalen Handelsaustausch, als eine eindeutige Kreditaktion zur Finanzierung der Kriegslieferungen interpretiert werden müsste, und dass deshalb ein Kredit praktisch nur durchführbar sei, falls zumindest ein Teil des Kredites durch ein weiteres Entgegenkommen Englands für den normalen Schweizerischen Export gerechtfertigt wird.
Herr Cobbold schien sich nach und nach etwas vermehrt von den Schweizerischen Schwierigkeiten Rechenschaft zu geben und meinte beiläufig, dass eine Verwendung von Pfunden under Umständen nicht auf das British Empire beschränkt werden müsste, dass eventuell Möglichkeiten für Schweizerische Warenkäufe und Zahlungen in ändern Ländern der Sterling Area. z. B. in Brasilien, geschafft werden könnten. Ich erwiderte darauf, dass solche weitergehende Möglichkeiten wohl gerne von der Schweizerischen Delegation geprüft würden, dass ich aber nicht sehe, wie dadurch die Schwierigkeiten aus dem Wege geräumt würden, ganz abgesehen von den Komplikationen, die sich aus solchen Dreieckvereinbarungen ergeben müssten.
In Anbetracht der fruchtlosen Aussprache versuchte ich erneut, die Diskussion auf die Erörterung von konkreten Lösungsmöglichkeiten zu führen und fragte Herrn Cobbold, ob die Bank von England im Prinzip bereit wäre, falls ein Kredit in Schweizerfranken gewährt würde, und ein Teil des Gegenwertes in Pfunden in England stehen gelassen würde, eine Kursgarantie für diesen Pfundbetrag zu übernehmen. Herr Cobbold glaubte, dass eine solche Möglichkeit wohl bestünde, vorausgesetzt dass der Kredit für die Dauer des Krieges gewärt und demgemäss die Pfunde während der gleichen Dauer in England liegen würden; er fügte aber bei, dass eine solche Kursgarantie nur für eine Transaktion in Frage käme, welche eine Kreditgebung in Schweizerfranken gegen Pfunde zur Basis hätte, dass aber die Bank von England unter keinen Umständen eine Kursgarantie gegenüber dem offiziellen Kurs für die Verwendung von Pfunden für Warenkäufe und Zahlungen im British Empire zugestehen könnte, m.a.W. wenn ein Kredit von beispielsweise 100 Millionen Franken gegeben würde und für die Hälfte desselben Pfunde entgegen genommen würden, z. B. £2,5 Millionen und dafür £ 1 Million für Warenkäufe und Zahlungen verwendet würden, so würde sich die Kursgarantie nur auf die restlichen nicht verwendeten £1,5 Millionen beziehen. Ich wies Herrn Cobbold darauf hin, dass eine solche Kursgarantie insofern keinen praktischen Wert habe, als in der Schweiz keine gesetzliche Basis bestehe, die Schweizerischen Importeure zu zwingen, die Pfunde von der Nationalbank oder den kreditgebenden Banken zu einem ändern als dem von Fall zu Fall geltenden freien Pfundkurs abzunehmen. Herr Cobbold meinte, dass es gerade die Absicht der englischen Regierung sei, dass Pfunde vom Schweizerischen Import zum offiziellen Kurs der Bank von England gegen Devisen abgenommen würden, da eine Kursgarantie sonst einer Subvention der englischen Regierung an die Schweizerische Importund Exportindustrie gleichkäme und dass überdies bei unserem Vorgehen der Bank von England keine direkten Devisen zufliessen würden. Ich erwiderte darauf, dass England von uns nicht erwarten könne, die Folgen von Kursschwankungen zwischen dem offiziellen und freien Kurs zu tragen und dass was die Zufliessung von Devisen an die Bank von England anbelangt, eine Lösung darin bestünde, dass die Bank von England z. B. der Lloyds und National Provincial Bank in Genf die erforderlichen Pfunde zum freien Kurs zur Verfügung stelle, wogegen ihr von dieser Bank der Gegenwert in Schweizerfranken zukommen würde. Herr Cobbold zog es vor, sich zu dieser Anregung nicht zu äussern.
Ich erörterte dann in Bezug auf den Kredit die Möglichkeit dessen Mobilisierung durch die Kreditgebenden Banken bei der Schweizerischen Nationalbank und stellte die Frage, ob die Bank von England bereit wäre, den Schweizerischen Banken zu diesem Zwecke englische Treasury Bills in Schweizerfranken zur Verfügung zu stellen. Herr Cobbold erklärte, dass eine solche Möglichkeit wohl ins Auge gefasst werden könne, vorausgesetzt dass der Kredit für die Dauer des Krieges erteilt, resp. die Erneuerung der Treasury Bills im vornherein zugesichert werde, wobei er immerhin die Einschränkung machte, dass Treasury Bills nur über einen gewissen Betrag hinaus, der sich in London in Pfunden in Bezahlung der Kriegslieferungen ansammeln würde, ausgehändigt werden sollten. Er gab folgendes Beispiel: Die Schweiz gibt einen Kredit von Fr. 100 Millionen und nimmt für die Hälfte Pfunde entgegen; für die Hälfte, welche nicht durch Pfunde sichergestellt sind, würden Treasury Bills ausgehändigt. Angenommen dass überdies bei der Bank von England für Rechnung der Nationalbank £5 Millionen eingezahlt werden als Gegenwert der Kriegslieferungen und dass die Schweiz erklärt, sie könne dafür nur 3 Millionen für Käufe und Zahlungen im British Empire verwenden, so wäre die Bank von England bereit, für den Betrag, der sich auf dem Spezialkonto über die Summe der restlichen £2 Millionen ansammelt, ebenfalls Treasury Bills auszuhändigen.
Ich erwähne dieses Beispiel lediglich, um zu zeigen, wie fruchtlos die Diskussion war und wie auf jede Anregung eine ausweichende Antwort gegeben wurde.
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die englische Regierung oder die Bank von England von der Schweiz einen grösstmöglichen Kredit in Schweizerfranken und überdies eine Verpflichtung für die Verwendung eines zusätzlichen Betrages in Pfunden für Käufe und Zahlungen im British Empire erwartet.
Die Besprechung wurde an diesem Punkte abgebrochen, wobei Herr Cobbold den Wunsch äusserte, dass vor der Rückkehr der Delegation in die Schweiz für die Weihnachtsferien noch eine Aussprache in seiner Gegenwart mit Herrn Waley stattfinde.
Die heutige Besprechung verfolgte offenbar englischerseits den Zweck, einen Druck auf die Schweiz auszuüben, wobei die Treasury und die Bank von England gegenseitig versuchen, sich die Verantwortung dafür zuzuschieben; unsere Erwartung, ein konkretes Finanzprojekt aufstellen zu können, wurde enttäuscht5.
Tags