Classement thématique série 1848–1945:
II. RELATIONS BILATÉRALES
B. AVEC LES ÉTATS EUROPÉENS NON LIMITROPHES
6. Grande-Bretagne
6.2. Affaires économiques
Également: PVCF No 2326 du 11.12.1939 (CH-BAR#E1004.1#1000/9#13551*).
Imprimé dans
Documents Diplomatiques Suisses, vol. 13, doc. 212
volume linkBern 1991
Plus… |▼▶Emplacement
Archives | Archives fédérales suisses, Berne | |
▼ ▶ Cote d'archives | CH-BAR#E7110-01#1973/134#84* | |
Ancienne cote | CH-BAR E 7110-01(-)1973/134 15 | |
Titre du dossier | Kreditverhandlungen und Verhandlungen über ein Zahlungsabkommen (1939–1940) | |
Référence archives | 2110 |
dodis.ch/46969
Unser Departement bekam gestern durch die schweizerische Delegation für die Handelsvertragsverhandlungen mit England Kenntnis vom derzeitigen Stande der gegenseitigen Beratungen und den neuesten, schriftlich formulierten Begehren der englischen Unterhändler. Was das wichtigste dieser Begehren betrifft, nämlich die Einräumung eines Schweizerischen Kredites an England, so kann sich das Finanz- und Zolldepartement damit abfinden, ihm zu entsprechen, sofern der Kredit in eine streng kommerzielle Form gekleidet wird und normale Friedensexporte aus der Schweiz nach England in gleicher Höhe damit verbunden sind. Das Departement lässt sich dabei von der Erwägung leiten, dass ein solcher auswärtiger Handel der Schweiz, der auf blosser Kompensation von Import und Export beruht, einen beträchtlichen Teil unserer Volkswirtschaft brach lässt wodurch der Bund wohl oder übel genötigt sein wird, die beschäftigungslose Bevölkerung mit grossen Kosten zu unterstützen und durchzuhalten. Gewährt man auf der ändern Seite in beschränktem Masse Warenkredite in das Ausland, so ist die Volkswirtschaft besser beschäftigt und kann auf die finanzielle Unterstützung durch den Bundesfiskus verzichten. Wohl besteht keine Sicherheit, dass die gewährten Kredite an das Ausland voll und ganz zurückbezahlt werden. Es gilt daher, gegeneinander abzuwägen, welche Art möglicher Einbussen von unserm Land wirtschaftlich, finanziell und politisch leichter zu ertragen ist, und da neigen wir zur Auffassung, dass eine begrenzte Kreditgewährung an das Ausland eher verantwortet werden kann, und zwar schon deshalb, weil die produktive Arbeitsbeschaffung durch grössern Export besser geeignet ist, unser Land moralisch und auch militärisch leistungsfähig zu erhalten.
Keinem Zweifel unterliegt, dass die Auflage von ausländischen Anleihen auf dem schweizerischen Markt nicht in Betracht kommt. Am zweckmässigsten erscheint uns, wenn die Kreditierung auf dem Wege schweizerischer Normalexporte und hinausgeschobener Barzahlung geschieht; dagegen soll vom Ausland bezogenes Kriegsmaterial möglichst durch Lieferungen aus dem Ausland kompensiert werden. In den Dienst zusätzlicher Exporte von schweizerischen Normalexporten kann zweckmässigerweise unsere staatliche Risikogarantie wie bisher schon gestellt werden, wobei den schweizerischen Banken die Rolle zufällt, die Barzahlung in der Schweiz zu übernehmen und den ausländischen Importeuren oder Banken entsprechende, auf Schweizerfranken lautende Kredite einzuräumen. Dass auf diesem Gebiete allerdings Mass gehalten werden muss, ist schon deswegen erforderlich, wenn von ändern Ländern Gegenrecht beansprucht werden wird und die Kapitalkraft der Schweiz ihre Grenze hat. Zwar wird ein gewisses Anziehen der Zinssätze auf unserm Kapitalmarkt kaum zu vermeiden sein; allein, eine gute Beschäftigung der Industrie, des Handels, der Landwirtschaft und des Gewerbes dürfte diesen Nachteil mehr als aufwiegen.
Es ist klar, dass zusätzliche Normalexporte aus der Schweiz nach England, wenn sie von dort aus bar bezahlt werden müssten, auf den Kurs des Pfundsterlings drücken würden. Erklärt sich die Schweiz dagegen einverstanden, diesen Druck durch Gewährung von Warenkrediten auszuschalten, so sollte es möglich sein, von England den Verzicht auf andere Begehren zu erhalten, die in dem Entwurf zu einem englisch-deutschen2 Zahlungsabkommen enthalten sind und die namentlich die schweizerische Nationalbank übermässig belasten würden. Da unser Noteninstitut sich über diese Seite der Angelegenheit selbst äussern wird, treten wir an dieser Stelle nicht weiter auf diese Punkte ein.
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