Sprache: Deutsch
13.10.1939 (Freitag)
CONSEIL FÉDÉRAL Procès-verbal de la séance du 13.10.1939
Bundesratsprotokoll (PVCF)
Négociations commerciales et financières en cours à Berne.

Classement thématique série 1848–1945:
II. RELATIONS BILATÉRALES
A. AVEC LES ÉTATS LIMITROPHES
1. Allemagne
1.2. Affaires économiques.
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Abgedruckt in

Jean-François Bergier et al. (Hg.)

Diplomatische Dokumente der Schweiz, Bd. 13, Dok. 184

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Bern 1991

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Aufbewahrungsort

dodis.ch/46941
CONSEIL FÉDÉRAL
Procès-verbal de la séance du 13 octobre 19391

1937. Wirtschaftsverhandlungen mit Deutschland

Das Volkswirtschaftsdepartement berichtet folgendes:

«Über den Stand der am 4. September aufgenommenen und auf Grund der mit Antrag vom 9. September durch den Bundesrat genehmigten Instruktionen2 seither fortgeführten Verhandlungen beehren wir uns, folgenden Bericht zu erstatten:

Die vorsichtige Abtastung der Positionen durch die schweizerische Delegation hat bald ergeben, dass ein künftiger Abschluss der Besprechungen von der Regelung zweier Kardinalfragen abhängt. Einmal die möglichst rasche Abtragung der deutschen Verschuldung auf dem Warenkonto und auf dem Transferfonds, die gegenwärtig mit insgesamt rund 80 Millionen Franken zu veranschlagen ist und zum zweiten die Erfüllung des deutschen Wunsches nach freierer Warenwahl, soweit dies mit der schweizerischen Versorgungslage und den Schwierigkeiten der Rohstoffbeschaffung sowie mit den Pflichten der Neutralität in Übereinstimmung zu bringen ist. Hinsichtlich der Abtragung des Schuldsaldos standen die beiden Delegationen vorerst auf einem diametral entgegengesetzten Standpunkt. Die deutsche Seite, die natürlich in Anbetracht der gegenwärtigen Lage ihre Interessen auf eine möglichst weitgehende Versorgung mit lebenswichtigen Gütern konzentriert, brachte dem schweizerischen Begehren auf massive Tilgung wenig Verständnis entgegen, sondern stellte vielmehr die These auf, dass eine Weiterbelieferung der Schweiz mit deutschen Waren nur zu verantworten sei, wenn der Gegenwert wiederum zum Bezug von Waren schweizerischen Ursprungs weit möglich zur Verfügung gestellt wird, wobei die Interessen der Finanzgläubiger und des Reiseverkehrs eine angemessene Berücksichtigung finden sollen. Gestützt auf diese These verlangte die deutsche Delegation, es sei entweder vom Bund oder privater Seite (Banken, Versicherungsunternehmungen) ein so hoher Betrag in den Verrechnungsapparat einzuschiessen, dass die rückständigen schweizerischen Gläubigeransprüche auf einmal befriedigt werden können. Damit würden die gegenwärtig bestehenden Wartefristen aus der Welt geschaffen und die künftigen Geschäfte könnten hinsichtlich der Zahlungsseite Zug um Zug erfolgen. Die deutsche Delegation ermangelte nicht beizufügen, dass die Schweiz durch die Erfüllung dieses Vorschlages absolut kein Risiko laufe, eine Ansicht, welche von der schweizerischen Delegation aus guten Gründen keineswegs geteilt wurde.

Nach langwierigen und hartnäckigen Verhandlungen gelang es endlich, die deutsche Delegation zu überzeugen, dass weder der Bund noch private Geldgeber bereit sind, die erforderliche Summe vorzuschiessen. Dagegen wurde der deutschen Delegation zur Beseitigung der Schwierigkeiten, die unzweifelhaft in den langen Wartefristen liegen und die in der gegenwärtigen Lage auf die schweizerische Exportfreudigkeit einen ausserordentlich hemmenden Einfluss ausüben, der Vorschlag gemacht, die bereits bestehende Möglichkeit der Bevorschussung der an die Deutsche Verrechnungskasse einbezahlten Guthaben schweizerischer Exporteure gegenüber ihren deutschen Abnehmern durch die Darlehenskasse der Schweizerischen Eidgenossenschaft in grosszügiger und wirksamer Weise auszubauen. Die zuständigen Organe der Darlehenskasse haben sich bereit erklärt, eine Bevorschussungsaktion im vorgesehenen Umfange auszuführen unter der Voraussetzung, dass sie vom Bundesrat einen entsprechenden Auftrag erhält. Dabei ist in Aussicht genommen, die bestehende Belehnungslimite der Clearingforderungen von 60 auf 90% heraufzusetzen zu einem Zinsfuss von maximal 1 °7o über dem offiziellen Diskontsatz der Nationalbank, was gegenwärtig 2l/2°!o statt 3% ausmacht. Die insgesamt auszuschüttende Darlehenssumme wurde grundsätzlich nicht fixiert; es müssen jedoch höchstens 50-60 Millionen Fr. in Anspruch genommen werden, die auch fortlaufend für neue Bevorschussungen zur Verfügung stehen, da die früher gewährten Darlehen zur Rückzahlung gelangen nach Massgabe der chronologischen Befriedigung der schweizerischen Forderungen aus den Mitteln des Sammelkontos der Deutschen Verrechnungskasse bei der Schweizerischen Nationalbank. Eine weitere Erleichterung der Darlehensaktion ist darin zu erblicken, dass die Bonität des schweizerischen Schuldners nicht geprüft wird.

Dieses grosszügige Angebot wurde der deutschen Delegation unterbreitet unter der Voraussetzung, dass an den Schweiz. Tilgungsvorschlägen nichts abgeändert werde. Es gelang letzten Endes, diesem Stankpunkt grundsätzlich zum Durchbruch zu verhelfen.

[...]3

Gestützt auf obige Ausführungen wird antragsgemässVon vorstehendem Verhandlungsbericht wird in zustimmendem Sinne Kenntnis genommen und die schweizerische Delegation ermächtigt, die Besprechungen auf der skizzierten Grundlage zum Abschluss zu bringen.

1
E 1004.1 1/390. Etaient absents: G. Motta, M. Pilet-Golaz.
2
Non reproduite.; cf, No 159.
3
Suivent les propositions techniques des deux délégations.