Classement thématique série 1848–1945:
II. RELATIONS BILATÉRALES
A. AVEC LES ÉTATS LIMITROPHES
2. France
2.2. Affaires économiques
Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 13, doc. 182
volume linkBern 1991
more… |▼▶Repository
| Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E2200.41-04#1000/1682#1517* | |
| Old classification | CH-BAR E 2200.41-04(-)1000/1682 38 | |
| Dossier title | Arrangement provisoire du 22.9.1939 (1939–1939) | |
| File reference archive | XI.D.2 |
dodis.ch/46939 Notice du Ministre de Suisse à Paris, W. Stucki1
Ich telephoniere Herrn Direktor Hotz, Handelsabteilung, Bern, folgendes:
1. Sie wissen, dass die französischen Behörden für die Schweiz bestimmte Waren, die als «contrebande» angesehen werden, nur frei geben wollen, wenn die Schweiz die Erklärung abgibt, dass diese Waren weder im ursprünglichen Zustand noch verarbeitet nach Deutschland exportiert werden2. Die Schweiz hat bisher die Abgabe dieser Erklärung abgelehnt. Es hat unter diesen Umständen keinen Sinn, uns weiter mit Interventionen in Einzelfällen zu beauftragen.
Zuerst muss die prinzipielle Frage entweder anlässlich der Verhandlungen in Bern oder aber hier endgültig abgeklärt werden.
Herr Hotz antwortet mir, er habe sich in dieser Sache bereits an Herrn Juge
gewandt und diesem mitgeteilt, dass es nach schweizerischer Ansicht gemäss Art. 4 des provisorischen Abkommens unzulässig sei, eine solche Erklärung zu verlangen3. Herr Juge habe bis jetzt nicht geantwortet.
2. Es hat meines Erachtens keinen grossen Zweck, Frankreich gegenüber nach wie vor den Standpunkt zu vertreten, die bestehenden Handelsabkommen seien trotz Ausbruch des Krieges noch in Kraft. Es wäre m.E. wirksamer,
Repressalien zu ergreifen und die Einfuhr aller französischen Waren zu sperren, die die Schweiz nicht unbedingt braucht.
Herr Dr. Hotz antwortet, dass er diesen Standpunkt sehr wohl verstehe, dass Frankreich das einzige Land sei, welches bisher diesen Standpunkt eingenommen habe und dass die Schweiz die von mir angetönte Abwehrmassnahme bereits ergriffen hätte.
3. Frankreich ist stark darauf angewiesen, ziemlich viel direktes und indirektes Kriegsmaterial aus der Schweiz zu beziehen4. Gewisse hiesige Ministerien legen darauf grössten Wert. Die Schweiz sollte deshalb in der Erteilung der nachgesuchten Ausfuhrbewilligungen möglichst zurückhaltend sein, damit wir diesen Punkt in den Verhandlungen mit dem Blockadeministerium und dem Handelsministerium möglichst ausnutzen können.
4. Nach eingelaufenen Meldungen werden Schiffe mit Schweizer Waren, die über Italien exportiert worden sind, von der englischen und französischen Seekontrolle angehalten. Der Marinekommandant von Marseille soll sogar angeordnet haben, dass alle Kisten geöffnet werden müssen. Eine derartige Ausfuhrkontrolle brauchen wir uns offenbar nicht gefallen zu lassen. Herr Dr. Hotz antwortet, dass ihm dies vollkommen neu sei und nach seinen Informationen der Transit durch Italien bei der Ein- und Ausfuhr reibungslos vor sich gehe.
5. Solange die Verhandlungen lediglich mit dem französischen Handelsattache in Bern und nicht hier in Paris geführt werden, muss ich selbstverständlich alle Verantwortung ablehnen.


