dodis.ch/46872
Le Directeur de la Division du Commerce du Département de l’Economie publique,
J. Hotz1, au Chef de la Délégation allemande pour les négociations commerciales,
R. Hemmen2
In den jüngsten Verhandlungen über die Verlängerung des deutsch-schweizerischen Verrechnungsabkommens in Bern3 sind von schweizerischer Seite Klagen über den unbefriedigenden Zustand im Zahlungsverkehr mit dem Protektorat Böhmen und Mähren vorgebracht worden. Sie haben von den schweizerischen Wünschen nach Besprechungen in dieser Angelegenheit Kenntnis genommen und um eine kurze Darlegung der beanstandeten Verhältnisse gebeten.
Im Protokoll zur Regelung des wirtschaftlichen Verkehrs zwischen dem Protektorat Böhmen und Mähren und der Schweiz vom 27. April 19394 ist nicht nur festgelegt, dass die Zahlungen aus der Schweiz nach dem Protektorat wie bisher in freien Devisen geleistet werden, sondern ebenso (Art. II), dass die Einfuhr von Waren schweizerischen Ursprungs in das Protektorat Böhmen und Mähren, sowie die Zahlungen aus dem Protektorat Böhmen und Mähren nach der Schweiz in der bisherigen Weise gehandhabt werden sollen. Zur bisherigen Handhabung gehörte u.a. auch die Überweisung von Kapitalerträgnissen, zu denen die Möglichkeit aus der aktiven Handelsbilanz der ehemaligen Tschechoslowakei gegenüber der Schweiz ohne weiteres gegeben war. Nach den jüngsten Veröffentlichungen der Aussenhandelszahlen des Protektorats betrug in der Zeit vom 15. März bis zum 31. Mai 1939 die Einfuhr aus der Schweiz 27,5 Millionen Kronen, die Ausfuhr nach der Schweiz 41,7 Millionen Kronen. Es wäre nach dieser für das Protektorat günstigen Lage der Dinge ohne weiteres zu erwarten, dass der Waren- und Zahlungsverkehr wirklich im bisherigen Umfange aufrecht erhalten würde.
Das Gegenteil ist leider der Fall. Mit grösster Mühe konnten Devisenbewilligungen für jene schweizerischen Warenlieferungen erreicht werden, welche vor dem 1. Mai im Protektorat verzollt worden waren, während für den laufenden Warenverkehr solche Bewilligungen kaum zu erhalten sind und dessen Struktur sich unter dem Einfluss der Protektoratsbehörden wesentlich zu verschieben scheint. Die Handelsabteilung erhält täglich Beschwerden, die den gegenwärtigen Zustand als unhaltbar erscheinen lassen müssen.
Für Leistungen ausserhalb des Warenverkehrs sind bisher Devisenbewilligungen durch das Protektorat überhaupt nicht erteilt worden, obwohl der Überschuss der Handelsbilanz heute auch dafür die Möglichkeit geben würde.
Unter diesen Umständen ist der im Protokoll vom 27. April gegenseitig vereinbarte freie Zahlungsverkehr zu einem praktisch bloss einseitig freien geworden. Die Schweiz sieht sich deshalb veranlasst, mit den kompetenten Reichsund Prag erstellen in eine Aussprache über die Änderung des bestehenden Zustandes einzutreten.