dodis.ch/46805
La Division du Commerce du Département de l’Economie publique
1 au Consul de Suisse à
San José,
Costa Rica,
A. Herzog2
Wir erhielten am 18. dies Ihr Telegramm vom vorhergehenden Tage folgenden Wortlauts:
«Bezugnehme meinen Brief 25/23. Gesetzentwurf angenommen Schweizerimport mit Zollaufschlag belegt. Empfehle Kabelaufgabe durch Costaricakonsul Genf welche Bezugsländer und Wert.»
Wie wir schon in unserm Briefe vom 13. dies4 erwähnten, ist es der Eidgenössischen Oberzolldirektion nicht möglich, nachträglich mit Genauigkeit festzustellen, wo die costaricensischen Erzeugnisse, die in die Schweiz eingeführt worden sind, gekauft wurden. Wir haben die genannte Verwaltung jedoch ersucht, womöglich durch eine Rückfrage bei den hauptsächlichsten Importeuren nachträglich wenigstens in groben Umrissen in Erfahrung zu bringen, welches die Bezugsländer der erwähnten Erzeugnisse sind. Sollte es der Oberzolldirektion möglich sein, diese Angaben zu erhalten, so werden wir gemäss Ihrer Empfehlung das Generalkonsulat von Costa Rica in Genf ersuchen, den zuständigen Stellen die Angaben zu telegraphieren.
Nach Ihrem Briefe vom 25. vorigen Monats müssen wir annehmen, dass der Zollzuschlag für die schweizerischen Waren 100% betrage. Wir haben eine Veröffentlichung in diesem Sinne erlassen und gewärtigen nun noch Ihre brieflichen Mitteilungen. Sollte der Zollzuschlag nicht raschenstens wieder aufgehoben werden, so würden wir uns zu unserm Bedauern gezwungen sehen, die Einfuhr von Erzeugnissen Costa Ricas ebenfalls mit einem entsprechenden Zollzuschlag zu belasten und die bestehenden Einfuhrbeschränkungen restriktiv anzu wenden5. Ausser dem werden voraussichtlich die schweizerischen Importeure schon aus Solidarität mit den Exporteuren keine Costa Rica-Waren mehr kaufen, falls dieses Land durch den Zollzuschlag die Einfuhr schweizerischer Erzeugnisse verhindert.