dodis.ch/46793
Le Chef du Département politique,
G. Motta, à la Direction générale de la Banque nationale
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Wir beehren uns, den Empfang Ihres Schreibens vom 2. März2 betreffend eine neue Anleihe der französischen Republik von insgesamt ca. Fr. 315 000000.– zu bestätigen und erlauben uns, Ihnen die Stellungnahme unseres Departements bekannt zu geben.
Anlässlich der zu Ende des abgelaufenen Jahres erfolgten Ausgabe der 4%igen unifizierten Anleihe der französischen Republik hatten wir an unsere Zustimmung die Bedingung geknüpft, dass unser Doppelbesteuerungsabkommen mit Frankreich die parlamentarische Genehmigung erhalte und sodann unverzüglich in Kraft gesetzt werde. Diese Bedingung wurde in der Folge erfüllt. Da das Abkommen schon auf den 31. Dezember 1939 gekündigt werden kann, besteht die Gefahr, dass trotz der eben erst erfolgten Ratifizierung, die französische Regierung die Kündigung ausspricht, wenn an der Aufrechterhaltung des Abkommens in Frankreich keine Interesse besteht. Es ist für unser Land von grossen Wert, dass das Abkommen, das seine Wirkungen eben erst zu äussern beginnt, nicht auf den nächsten Termin ausser Kraft gesetzt werde. Wir machen demnach die Zustimmung unseres Departements, zu der neuen Anleihetransaktion, von der Bedingung abhängig, dass die französische Regierung die Zusicherung gebe, während der Dauer der Anleihe, d.h. während 6 Jahren das Doppelbesteuerungsabkommen nicht zu kündigen.
Im Zusammenhang mit der Ausgabe der 4%igen unifizierten Anleihe hatten wir Sie ferner gebeten, die Unterhändler der Kreditanstalt und des Bankvereins zu veranlassen, der französischen Regierung zur Kenntnis zu bringen, dass der Bundesrat es gerne sehen würde, wenn die seit mehreren Jahren gegen die Basler-Handelsbank und die Schweizerische Diskontbank hängigen fiskalischen Verfahren im Sinne einer raschen, für die Banken günstigen Lösung, endgültig beigelegt werden könnten. Inzwischen wurde bekannt, dass Verhandlungen zur Regelung dieser Angelegenheiten eingeleitet wurden. Wir geben der Erwartung Ausdruck, dass diese Besprechungen zum gewünschten Ziele führen werden. Unter dieser Voraussetzung sehen wir davon ab, die rasche Beilegung dieser Kontroversen zur ausdrücklichen Bedingung für unsere Zustimmung zu machen. Den Unterhändlern der Banken wäre Auftrag zu erteilen, hievon die französische Regierung in Kenntnis zu setzen.