Classement thématique série 1848–1945:
XII. QUESTIONS FINANCIÈRES GÉNÉRALES
XII.1 BANQUE NATIONALE
Printed in
Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 12, doc. 393
volume linkBern 1994
more… |▼▶Repository
Archive | Swiss Federal Archives, Bern | |
▼ ▶ Archival classification | CH-BAR#E6100A-17#1000/1917#8* | |
Old classification | CH-BAR E 6100(A)-17/1000/1917 1 | |
Dossier title | Zahlungsbereitschaft der Schweiz gegenüber dem Ausland im Kriegsfalle (Dossier Nr. 1113) (1938–1938) | |
File reference archive | F.01-21 |
dodis.ch/46653
Le Chef du Département des Finances et des Douanes, A. Meyer, au Vice-président de la Direction générale de la Banque nationale suisse, P. Rossy1
Die interdépartementale Kommission für kriegswirtschaftliche Angelegenheiten2
befasste sich in ihrer letzten Sitzung neuerdings mit der Frage, wie die Güterzufuhr aus dem Auslande im Falle eines Krieges sicherzustellen sei. Im Laufe der Beratungen wurde darauf aufmerksam gemacht, es müsse auch rechtzeitig dafür gesorgt werden, dass bei Kriegsausbruch die nötigen Zahlungsmittel in den Vereinigten Staaten zur Verfügung stehen, um die für die Versorgung der Schweiz notwendigen Waren sowie die Transportspesen zu bezahlen. Das Volkswirtschaftsdepartement ist der Meinung, dass, da eine Überweisung von Zahlungsmitteln über den Atlantischen Ozean während eines Krieges unmöglich werden könne, vorsorglicherweise schon in Friedenszeiten eine Reserve in Amerika angelegt werden sollte. Die Frage ist so wichtig, dass sich eine nähere Prüfung aufdrängt.
In Amerika verwendbare Zahlungsmittel kann sich die Schweiz auf dreierlei Arten beschaffen:
a. durch Warenexport,
b. durch Goldexport oder Abgabe aus dem dort unterhaltenen Golddepots der Nationalbank und
c. durch Export amerikanischer Weltpapiere oder Aufnahme einer Bundesanleihe in den Vereinigten Staaten.
Punkt a fällt im Kriegsfälle ausser Betracht; im Gegenteil werden unsere Warenbezüge aus Amerika anwachsen. Auch der Goldexport dürfte in den ersten Wochen nach Kriegsbeginn mit Schwierigkeiten verbunden sein. Dagegen steht das Golddepots der Nationalbank in Amerika zur Verfügung. Sogleich stellen sich folgende Fragen:
1. Ist dieses Golddepots bereits gross genug oder muss es schon jetzt verstärkt werden?
2. Wird die Nationalbank bereit sein, zur Bezahlung von Getreide- und ändern Importen aus Amerika und gleichzeitiger Stärkung des Schweizerfrankenkurses Gold aus ihren Beständen abzugeben oder hält man, wie 1915, dafür, dass die Goldreserve für spätere Zwecke intakt zu halten sei?
3. Für den Fall, dass sich die Abgabe von Gold aus den Reserven der Bank rechtfertigen liesse, wäre wohl Amerika bereit, weiteres Gold für seine Rechnung zu übernehmen, wo es wahrscheinlich ohnehin schon Überfluss daran hat?
Kommt eine Goldabgabe aus diesem oder jenem Grunde nicht in Frage, dann wäre noch der Export amerikanischer Titel oder die Aufnahme einer Bundesanleihe in den Vereinigten Staaten in Betracht zu ziehen. Die Ausfuhr amerikanischer Titel aus dem Eigentum privater schweizerischer Kapitalisten würde wahrscheinlich, wie seinerzeit nach dem Ausbruch des Weltkrieges, erst einsetzen, wenn der schweizerische Wechselkurs im Verhältnis zum Dollar erheblich zurückginge, was man vielleicht gerade verhindern möchte. Es bleibt daher schliesslich die Aufnahme einer Bundesanleihe übrig, zu welchem Mittel die Eidgenossenschaft erst sieben Monate nach dem Ausbruch des Weltkrieges, und zwar am 1. März 1915 gegriffen hat, obgleich Sondierungen in Amerika bereits anfangs August 1914 aufgenommen worden waren.
Nach unserer vorläufigen Auffassung empfiehlt es sich, zum allfällig nötig werdenden Schutze unseres Wechselkurses und zur Sicherung unserer Lebensmittelversorgung die Abgabe von Gold aus den gewaltigen Goldbeständen der Nationalbank in Aussicht zu nehmen, es sei denn, dass Amerika sich weigere, weiteres Gold anzukaufen. Im letztem Falle wäre an die Aufnahme einer Bundesanleihe zu denken, und es frägt sich, ob es nötig sei, schon jetzt gewisse Vorbereitungen dafür zu treffen.
Aus dem Vorstehenden ist zu ersehen, dass die Nationalbank unmittelbar an den gestellten Fragen interessiert ist. Wir beehren uns daher, das Direktorium höflich zu ersuchen, den Fragenkomplex zu prüfen und unserm Departement einen Bericht zu erstatten3.
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