Language: German
3.5.1938 (Tuesday)
CONSEIL FÉDÉRAL Procès-verbal de la séance du S mai 1938
Minutes of the Federal Council (PVCF)
La situation a changé en Espagne en faveur des Nationalistes. Une reconnaissance de jure n’entre pas en considération (intérêts suisses à Madrid, Barcelone et Valencia), mais l’envoi à Burgos d’un diplomate s’impose. Enumération des raisons. E. Broyé nommé représentant officieux de la Suisse à Burgos.

Également: Burgos souhaitait faire dépendre l’arrivée de Broyé d’une reconnaissance de facto formelle par Berne. Refus, mais avantages en matière d’usages diplomatiques et de création de consulats. Annexe de 22.6.1938
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Printed in

Oscar Gauye (ed.)

Diplomatic Documents of Switzerland, vol. 12, doc. 283

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Bern 1994

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dodis.ch/46543
CONSEIL FÉDÉRAL
Procès-verbal de la séance du 3 mai 19381

766. Die Beziehungen der Schweiz zu der Regierung des General Franco

I. Im Juni letzten Jahres richtete die Regierung des General Franco eine Zirkularnote an die Schweiz wie an verschiedene andere Staaten, in der sie dem Wunsche Ausdruck gab, das nationale Spanien als kriegführende Partei anzuerkennen. Der Bundesrat ermächtigte hierauf das Politische Departement, dem offiziösen Vertreter der nationalspanischen Regierung in Bern, Bernabé Toca, mündlich mitzuteilen, dass die Schweiz von dem Grundsatz der Neutralität und von dem Prinzip ausgehend, sich nicht in fremde Händel einzumischen, zwar weiterhin Beziehungen tatsächlicher Natur zu unterhalten wünsche, dass sie jedoch von einer Anerkennung als kriegführende Partei absehen müsse, solange dies eine Streitfrage unter den Grossmächten sei2.

In der Zwischenzeit hat sich die Lage dadurch grundlegend verändert, dass die Truppen von General Franco den weitaus grössten Teil des spanischen Gebietes, samt den Balearen (ausser Minorca) und den spanischen Kolonien, in ihren Besitz brachten. Die Fortschritte der militärischen Operationen der letzten Wochen lassen ferner eine baldige Beendigung des Krieges im Sinne einer vollständigen Besetzung des Landes durch die nationalistischen Streitkräfte möglich erscheinen.

Dieser neuen Lage hat ein Teil der auswärtigen Mächte Rechnung getragen. Mehrere Staaten wie Deutschland, Italien, Japan, Mandschukuo, Ungarn, Albanien und einige südamerikanische Staaten haben ihre Beziehungen zur Regierung von Barcelona abgebrochen und die Regierung des nationalen Spanien de jure anerkannt. Portugal hat ebenfalls seine Beziehungen zum republikanischen Spanien abgebrochen und einen Vertreter mit diplomatischem Rang nach dem nationalen Spanien entsandt, ohne jedoch dessen Regierung bisher formell anzuerkennen. Eine Reihe anderer Staaten haben ihre Beziehungen zum republikanischen Spanien aufrechterhalten und gleichzeitig Vertreter, zum grösstenteil mit diplomatischem Rang, in das nationale Spanien entsandt. Hierzu gehören vor allem England, die Niederlande, Belgien, Jugoslawien, Rumänien, Bulgarien, Griechenland, verschiedene südamerikanische Staaten und letzthin auch Frankreich.

II. Unter diesen Umständen dürfte auch für die Schweiz Anlass bestehen, ihre Beziehungen zur Regierung General Franco’s zu intensivieren. Eine Anerkennung de jure kann zwar nicht in Frage kommen, solange die noch immer grossen Interessen der früher in Spanien ansässigen schweizerischen Staatsangehörigen in Madrid, Barcelona und Valencia dadurch gefährdet werden, wohl aber drängt sich die Entsendung eines Vertreters mit diplomatischem Rang auf und wird aus verschiedenen wichtigen Gründen materieller Art von Tag zu Tag notwendiger.

a) Im Januar d. J. erliess die nationalistische Regierung ein Dekret, wonach alle Ausländer, die früher in Spanien ansässig waren, sich gegenwärtig im Ausland aufhalten und in das Gebiet des nationalen Spanien zurückzukehren gedenken, innerhalb einer Frist von 60 Tagen ein Gesuch um Erteilung einer provisorischen Arbeitsbewilligung einzureichen haben. Diesen Bestimmungen leisteten schätzungsweise ein Drittel aller Spanienschweizer rechtzeitig Folge. Die übrigen versäumten die Frist, sei es, dass sie von dem Dekret nicht rechtzeitig Kenntnis erhielten, sei es, dass sie für ihre heute noch im republikanischen Spanien befindlichen Interessen Befürchtungen hegten, sei es, dass sie erst nach Ablauf der Frist aus dem Gebiet der Regierung von Barcelona zurückkehrten, oder sich noch heute dort aufhalten. Die Demarchen des Politischen Departementes, durch Vermittlung des offiziösen Vertreters der Regierung von Burgos noch nachträglich die Erteilung der Arbeitsbewilligung für diese Spanienschweizer erhältlich zu machen, führten zu keinem Ergebnis. Wenn vermieden werden soll, dass diesen Landsleuten nach Beendigung des Bürgerkrieges die Möglichkeit, an ihren früheren Wohnsitz zurückzukehren, genommen wird, müssen unverzüglich Verhandlungen mit der genannten Regierung aufgenommen werden. Diese Frage ist von solcher Wichtigkeit, dass der nach dem nationalen Spanien zu entsendende schweizerische Vertreter in allererster Linie die formelle Zusicherung erhältlich zu machen suchen sollte, dass die ehemals in Spanien ansässigen Schweizer nach Beendigung des Bürgerkrieges wieder dorthin zurückkehren können.

Das erwähnte Dekret sieht übrigens für die Erteilung der Arbeitsbewilligung eine Gebühr vor, die ihrer Höhe wegen als eine Sonderbesteuerung der Ausländer betrachtet werden muss und daher im Gegensatz zu dem zwischen der Schweiz und Spanien bestehenden Niederlassungsvertrage steht.

b) Das Politische Departement versucht seit langem, in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Amt für geistiges Eigentum, einen wirksamen Schutz der schweizerischen Interessen in Bezug auf die Patentrechte in Spanien herbeizuführen. Während im Gebiet des republikanischen Spanien bereits seit der Zeit kurz nach Ausbruch der Revolution ein allgemeines Moratorium besteht, das sich auch auf die Zahlung der Patentgebühren bezieht, haben die zuständigen Behörden des nationalen Spanien lediglich die Frist für die Bezahlung dieser Gebühren mehrmals hinausgeschoben. Dadurch sehen sich die schweizerischen Inhaber spanischer Patente usw. veranlasst, entweder ihre Patente in beiden Gebieten Spaniens anzumelden, und die Gebühren zu bezahlen, oder aber sie laufen Gefahr, ihre Rechte in einem Gebiet, oder je nach dem Ausgang des Krieges im ganzen Spanien, verlustig zu gehen. Aus diesem Grunde versuchte das Politische Departement die nationalspanische Regierung ebenfalls zum Erlass eines Moratoriums für schweizerische Inhaber spanischer Patente usw. zu veranlassen, das sich sowohl auf die Bezahlung der Gebühren wie auf die Prioritätsfristen und den sogenannten Ausübungszwang bezieht. Als Gegenleistung wurde der Erlass eines schweizerischen Moratoriums für spanische Inhaber schweizerischer Patente usw. angeboten. Obwohl die unternommenen Demarchen zeigten, dass die spanischen Behörden mit dem Vorschlag prinzipiell einverstanden sind, konnte doch der Erlass eines Moratoriums im gewünschten Sinne bisher nicht erreicht werden. Das Politische Departement ist der Ansicht, dass die Entsendung eines Vertreters mit diplomatischem Rang geeignet ist, möglicherweise noch jetzt die Verhandlungen hierüber zu einem erfolgreichen Abschluss kommen zu lassen.

c) Bereits vor Monaten gelang es dem von der Schweizerischen Zentrale für Handelsförderung nach Burgos entsandten alt Konsul Brand den Abschluss eines Gentleman-Agreements betreffend die Handelsbeziehungen zwischen der Schweiz und dem nationalen Spanien zustande zu bringen. In Anbetracht der Tatsache, dass Deutschland, Italien und in letzter Zeit auch England in wirtschaftlicher Beziehung bereits einen gewissen Vorsprung gewonnen haben, sollte die Schweiz nicht zögern, auch ihrerseits alles zu unternehmen, um die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Ländern zu intensivieren.

Die schwierige Frage der Liquidierung der alten schweizerischen Forderungen, die aus der Zeit vor dem Ausbruch der Revolution stammen, wird in dem bestehenden Abkommen nicht geregelt, wohl aber enthält es in den einleitenden Sätzen eine Bemerkung, wonach die Lösung dieser Frage einer späteren Regelung Vorbehalten wird, worin zumindest eine Anerkennung dieser alten Guthaben zum Ausdruck kommt. Wenn es auch vor Beendigung des Bürgerkrieges kaum möglich sein dürfte, auf diesem Gebiet Zugeständnisse der nationalspanischen Regierung zu erlangen, so sollten doch schon jetzt die nötigen Vorbereitungen getroffen werden, um zu gegebener Zeit die Verhandlungen hierüber mit Aussicht auf Erfolg aufnehmen zu können.

d) Je weiter die Truppen des General Franco vorrücken, desto dringender wird die Wahrung der Interessen unserer Landsleute in den ehemals von den Regierungstruppen besetzten Gebieten. Unter den vielen hiermit im Zusammenhang stehenden Fragen seien nur die folgenden erwähnt: Die Anerkennung der Kontokorrent- und Sparguthaben, sowie die Sicherung offener und geschlossener Bankdepots, enthaltend Aktien und andere Wertpapiere, die Rückgängigmachung durchgeführter Kollektivisierungen von Betrieben und die Wiedereinsetzung ehemaliger Eigentümer, Direktoren, Prokuristen, Angestellter usw in ihre früheren Rechte, die Rückgängigmachung der Munizipalisierung des Grundbesitzes, die Aufhebung der von Regierungsstellen und Komitees verschiedener politischer Organisationen durchgeführten Sequestrierungen von Maschinen, Automobilen, Mobiliar usw. Es seien ferner die mit der Wiedergutmachung der eigentlichen Kriegsschäden zusammenhängenden Fragen erwähnt, Schäden, die insbesondere durch die Bombardierungen während der letzten Wochen und Monate entstanden sind.

III. Diesen Erwägungen zufolge ist das Politische Departement der Ansicht, dass sobald als möglich ein Vertreter mit diplomatischem Rang nach dem nationalen Spanien zu entsenden sei. Um die zwischen dem Vertreter der Schweizerischen Zentrale für Handelsförderung und den spanischen Behörden bestehenden Verbindungen insbesondere in Bezug auf die wirtschaftlichen Interessen der Schweiz auszunutzen, sollte eine Zusammenarbeit zwischen dem offiziösen schweizerischen Vertreter und Herrn alt Konsul Brand angestrebt werden. In welcher Form dies zu geschehen habe, sollte zu gegebener Zeit zwischen dem Politischen Departement, der Handelszentrale und der Handelsabteilung des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements auf Grund von Vorschlägen, die die beiden Vertreter zur Wahrung der schweizerischen Interessen im nationalen Spanien zu unterbreiten haben, vereinbart werden.

Gemäss dem Antrage des Politischen Departements wird beschlossen:

1. Herr Legationsrat Broye wird als offiziöser Vertreter mit der Wahrung der schweizerischen Interessen bei der Regierung des General Franco beauftragt.

2. Das Politische Departement wird ermächtigt, den Zeitpunkt der Entsendung und im Einvernehmen mit dem Eidg. Finanzdepartement Gehalt und Zulagen des Vertreters zu bestimmen3.

1
E 1004.1 1/373.
2
l. Cf. No 110.
3
Ces décisions ont été communiquées aux Légations de Suisse par circulaire du 22 juin. La Division des Affaires étrangères donne les informations complémentaires suivantes: Der Bundesrat beschloss auf Grund dieser Erwägungen am 3. Mai d. J., einen Vertreter mit diplomatischem Rang nach dem nationalen Spanien zu entsenden, und seine Wahl fiel auf Herrn Legationsrat Broye, der früher während einiger Jahre der Schweizerischen Gesandtschaft in Madrid angehört hatte und mit Land und Leuten in Spanien vertraut ist. Zur Behandlung der wirtschaftlichen Fragen wird der bisherige Vertreter der Schweizerischen Zentrale für Handelsförderung, Herr alt Konsul Brand, beibehalten werden. Die Regierung in Burgos, die wir durch Vermittlung ihres Vertreters in Bern von diesem Beschlüsse benachrichtigen Hessen, erklärte sich mit der Person des Herrn Broye als schweizerischem Vertreter einverstanden. Hingegen glaubte sie dessen Zulassung von einem vorherigen Notenaustausch abhängig machen zu sollen, in welchem vom Bundesrat die de facto Anerkennung der spanischen nationalistischen Regierung ausgesprochen werden sollte. Ein solcher Notenwechsel hat vor kurzem zwischen der Tschechoslowakei und Nationalspanien stattgefunden und es ist uns bekannt, dass auch gegenüber der belgischen Regierung die gleiche Forderung wie uns gegenüber, wenn auch erfolglos, erhoben worden ist. Wir erklärten, auf den Vorschlag nicht eintreten zu können, da einer formellen de facto Anerkennung nach I1/2 Jahren tatsächlicher Beziehungen eine ganz andere Bedeutung zukäme, als eine gleichartige Erklärung der Tschechoslowakei, die bisher ziemlich einseitig die Regierung von Barcelona unterstützt hatte. Zudem hätte die Schweiz ungleich grössere Interessen als dieses Land im Gebiete der Regierung von Barcelona zu verteidigen und könne diese Interessen nicht der Gefahr einer völligen Preisgabe aussetzen. Um hingegen dem Standpunkt der Regierung des Generals Franco einigermassen Rechnung zu tragen, regten wir an, die beiderseitigen offiziösen Vertreter als solche durch ein formelles Beglaubigungsschreiben zu akkreditieren, und wir stimmten auch dem Antrag zu, diesen Vertretern die diplomatischen Vorrechte einzuräumen und für die beiden Staaten das Recht der Errichtung konsularischer Vertretungen im Gebiete des ändern Staates zu stipulieren. Herr Broye ist am 14. Juni d. J. im Besitze zweier Schreiben, die der Vorsteher des Politischen Departements im oben erwähnten Sinne an den nationalspanischen Vizepräsidenten und Aussenminister General de Jordana gerichtet hat, nach Burgos abgereist. Er ist am 21. Juni d. J. in einer Audienz zur Entgegennahme des Beglaubigungsschreibens von ihm empfangen worden. Im Gebiete von Nationalspanien unterhält die Schweiz gegenwärtig noch ein Konsulat in Sevilla und fünf Konsularagenturen in Bilbao, Malaga, San Sebastian, Torrelavega (Santander) und Teneriffa. (E 2001 (D) 1/31).