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Documents Diplomatiques Suisses, vol. 12, doc. 261
volume linkBern 1994
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Archives | Archives fédérales suisses, Berne | |
▼ ▶ Cote d'archives | CH-BAR#E2001D#1000/1551#177* | |
Ancienne cote | CH-BAR E 2001(D)1000/1551 7 | |
Titre du dossier | Auslandsredaktoren von Schweizerzeitungen (1937–1938) | |
Référence archives | A.15.42.14.1 |
dodis.ch/46521
Der Zentralvorstand des Vereins der Schweizer Presse hat am 26. März 1938, auf Grund eingehender Besprechung der seit dem 11. März 1938 eingetretenen pressepolitischen Lage, folgende Beschlüsse gefasst:
I. In Übereinstimmung mit den Präsidenten des Schweiz. Zeitungsverlegervereins und der konsultativen Pressekommission wird die Eingabe für einen neuen Presseartikel der Bundesverfassung frühestens Ende April 1938 dem Bundesrat eingereicht.
II. Der Zentralvorstand des Vereins der Schweizer Presse bekundet neuerdings seinen festen Willen, der schweizerischen Presse die Freiheit zu wahren, die durch die Bundesverfassung gewährleistet ist und die allein es der schweizerischen Presse ermöglicht, die ihr im Dienste des Schweizervolkes obliegenden Aufgaben zu lösen.
Diese Aufgabe erblickt der Zentralvorstand namentlich in der wahrheitsgemässen Berichterstattung und sachlichen Stellungnahme über die politischen Ereignisse des In- und Auslandes im Rahmen der lebenswichtigen nationalen schweizerischen Interessen.
III. Im Einzelnen beschliesst der Zentralvorstand:
1. Die durch den Bundesratsbeschluss vom 15. Mai 1934 eingesetzte Konsultative Pressekommission erhält neuerdings die volle Unterstützung des Zentralvorstandes in ihrem Bestreben, die internationale Stellung und die auswärtigen Beziehungen des Landes vor einem Missbrauche der Pressefreiheit zu schützen.
2. Die durch den Vorstand des Schweiz. Zeitungsverlegervereins durch Beschluss vom 11. März 1938 in die Wege geleiteten Bemühungen um den Abschluss eines internationalen Abkommens der Presseorganisationen zur Bekämpfung falscher Nachrichten werden grundsätzlich und praktisch unterstützt.
3. Dem Zentralvorstand des Schweiz. Zeitungsverlegervereins wird vorgeschlagen, gemeinsam mit dem Verein der Schweizer Presse eine «gemischte pressepolitische Kommission» einzusetzen und ihr folgende Aufgaben zuzuweisen:
a. die schweizerische Presse vor unkontrollierbaren ausländischen Beeinflussungen zu schützen;
b. in kameradschaftlich-kollegialer Weise darauf hinzu wirken, dass die auswärtige Politik der schweizerischen Presse den Grundsätzen entspricht, die Bundesrat und Bundesversammlung in ihrer Kundgebung vom 21. März 1938 festgelegt und umschrieben haben;
c. der Verbreitung unwahrer landespolitisch schädlicher Nachrichten in jedem einzelnen Falle mit aller Energie und rücksichtsloser Bestimmtheit entgegenzutreten.
Wir möchten Sie bitten von diesen Beschlüssen gefl.Kenntnis zu nehmen
- 1
- Lettre: E 2001 (D) 1/7. La lettre est signée: Der Präsident: Jean Rubattel; Der Geschäftsführer: W. Bickel.↩
- 2
- La lettre est adressée au Président de la Confédération à l’intention du Conseil fédéral.↩
Tags
Anschluss de l’Autriche (1938)